Wer schuldet die Umsatzsteuer im Ausland?
Kundentyp, Sitzland und Leistungsart auswählen – der Konfigurator nennt Leistungsort, Steuerschuldner, den richtigen Rechnungshinweis und die nötige Meldung.
Der Auslandsumsatz-Check
Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät – es werden keine Daten übertragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Der Check bildet die Grundfälle ab. Sonderregeln – Grundstücksleistungen, Personenbeförderung, Veranstaltungen, Werklieferungen oder digitale Plattformen – können den Leistungsort verschieben. Prüfe außerdem immer die Gültigkeit der USt-IdNr. deines Kunden.
Die Grundregeln
- B2B, EU-Ausland: Leistungsort ist beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – plus Zusammenfassende Meldung.
- B2C, digitale Leistungen in die EU: Leistungsort ist beim Kunden, sobald die Schwelle von 10.000 € überschritten ist – Meldung bequem über den One-Stop-Shop.
- Drittland: Sonstige Leistungen an Unternehmer sind im Drittland steuerbar; Warenausfuhren sind als Ausfuhrlieferung steuerfrei (Nachweis erforderlich).
- Inland: Ganz normale deutsche Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift.
Formalien, die oft vergessen werden
Für B2B-Leistungen ins EU-Ausland brauchst du eine eigene USt-IdNr. und musst die Nummer des Kunden qualifiziert bestätigen lassen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis zum 25. des Folgemonats bzw. -quartals einzureichen.
Beim OSS-Verfahren meldest du alle B2C-Umsätze in andere EU-Staaten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern – quartalsweise, mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes. Die Registrierung wirkt ab dem Folgequartal.
Häufige Fragen (FAQ)
Was gehört in die Rechnung bei Reverse Charge?
Beide USt-IdNr., kein Steuerausweis und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ – idealerweise zusätzlich in der Sprache des Empfängerlandes.
Wann muss ich mich für OSS registrieren?
Sobald deine B2C-Umsätze in andere EU-Staaten 10.000 € im Jahr übersteigen. Eine freiwillige Teilnahme unterhalb der Schwelle ist möglich.
Gilt Reverse Charge auch für Drittlandskunden?
Der Begriff stammt aus dem EU-Recht. Leistungen an Unternehmer im Drittland sind in Deutschland nicht steuerbar – ob dort eine Registrierung nötig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand: 2026. Der Konfigurator bildet die Grundstruktur ab und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieser Konfigurator liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Steuerberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Beurteilung ziehe einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu. Fristen laufen unabhängig von diesem Angebot – prüfe sie eigenverantwortlich.
Auslandsumsätze richtig melden?
Beschreibe uns dein Geschäftsmodell und die Zielländer – wir erklären, welche Registrierungen und Meldungen anfallen.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Und was bleibt an Zahllast?
Der Umsatzsteuer-Rechner zeigt, was nach Vorsteuerabzug ans Finanzamt geht.
