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Rechner · Ausbildung & Studium

Studienkosten: Zuordnung und Abzug prüfen

Sonderausgaben mit Deckel oder unbegrenzte Werbungskosten? Der Rechner ordnet deinen Bildungsweg ein, summiert alle Positionen, zieht Zuschüsse ab und zeigt den abziehbaren Betrag samt Steuerwirkung.

In unter 2 Minuten

Deine Studienkosten 2026 im Überblick

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

Die Zuordnung

Kosten einer ersten Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses sind nur Sonderausgaben bis 6.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und verfallen ohne Einkünfte im selben Jahr. Nach abgeschlossener Erstausbildung oder bei einer Ausbildung im Dienstverhältnis sind dieselben Kosten unbegrenzte Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) und über § 10d EStG vortragsfähig.

Die Positionen

Erfasst werden Gebühren, Lernmittel, Fahrten, Unterkunft, Prüfungs- und Auslandskosten. Steuerfreie zweckgebundene Zuschüsse mindern den Abzug nach § 3c Abs. 1 EStG; BAföG und Stipendienanteile für den Lebensunterhalt kürzen dagegen nichts.

  • Fahrten zur Hochschule zählen bei Vollzeitstudium mit der Entfernungspauschale (2026: 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer), Fahrten zu Praktika und Exkursionen mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer.
  • Unterkunft am Ausbildungsort ist nur über die doppelte Haushaltsführung abziehbar – bis 1.000 € monatlich.
  • Arbeitsmittel bis 800 € netto wirken sofort; Computer und Software dürfen über ein Jahr abgeschrieben werden.
  • Die Steuerwirkung wird überschlägig mit dem angegebenen Grenzsteuersatz geschätzt.

Quellen

  1. § 9 Abs. 6 EStG – Berufsausbildungskosten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
  3. § 3c EStG – anteilige Abzugsverbote. Gesetze im Internet.
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