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Musterschreiben-Konfigurator · Verwaltungsrecht

Behörde bleibt untätig? Untätigkeitsklage

Entscheidet die Behörde über einen Antrag oder Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist – regelmäßig drei Monate –, ist die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ohne Abschluss des Vorverfahrens zulässig. Der Konfigurator formuliert die Klage samt Sachstand.

§ 75 VwGO regelmäßig nach 3 Monaten ohne Vorverfahren

Untätigkeitsklage-Konfigurator

Belegen Sie, dass Sie einen Antrag oder Widerspruch gestellt haben, seither angemessene Zeit (regelmäßig drei Monate) verstrichen ist und kein zureichender Grund für die Verzögerung mitgeteilt wurde.

Absender
Empfänger (Verwaltungsgericht)
Das offene Verfahren
Untätigkeit
Ort, Datum & Anlagen
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Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

Drei-Monats-Regel beachten

  • Die Klage ist regelmäßig frühestens drei Monate nach Antrag/Widerspruch zulässig (§ 75 Satz 2 VwGO) – bei besonderem Grund auch früher.
  • Dokumentieren Sie Eingang und Sachstandsanfragen; das belegt die Untätigkeit.
  • Das Gericht kann das Verfahren aussetzen und der Behörde eine Frist setzen (§ 75 Satz 3 VwGO).

Wann ist die Untätigkeitsklage zulässig?

Die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO greift, wenn über einen Antrag oder Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden wird. Als Regelmaß nennt das Gesetz drei Monate. Ausnahmsweise kann bei besonderen Umständen schon früher geklagt werden.

Rechtsgrundlage

  • § 75 Satz 1 VwGO – Zulässigkeit ohne Vorverfahrensabschluss.
  • § 75 Satz 2 VwGO – Regelfrist von drei Monaten.
  • § 75 Satz 3 VwGO – Aussetzung und Fristsetzung durch das Gericht.

Pflichtangaben & Aufbau

  • Bezeichnung von Kläger und Beklagtem
  • Bezeichnung des unbeschiedenen Antrags/Widerspruchs mit Datum
  • Darlegung der verstrichenen Frist und fehlenden Grundes
  • Sachgerechter Klageantrag
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.

  1. § 75 VwGO – Untätigkeitsklage. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 42 VwGO – Klagearten. Gesetze im Internet.
  3. § 68 VwGO – Vorverfahren. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob eine angemessene Frist verstrichen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

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