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Videoratgeber · GmbH-InsolvenzVideo2:40 Min

Haftungsfallen für Geschäftsführer

Zahlungsverbot nach § 15b InsO und Lohnsteuerhaftung nach § 69 AO: Wo Geschäftsführer in der Krise persönlich einstehen müssen.

Videostill: Haftungsfallen für Geschäftsführer GmbH-Insolvenz 2:40
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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Ab Insolvenzreife gilt ein Zahlungsverbot: Zahlungen, die nicht der Erhaltung der Masse dienen, muss der Geschäftsführer der Gesellschaft später ersetzen (§ 15b InsO). Wer in der Krise weiter Lieferanten bedient, haftet dafür persönlich – mit dem eigenen Vermögen.

Parallel läuft die Steuerhaftung: Nicht abgeführte Lohnsteuer wird über einen Haftungsbescheid nach §§ 34, 69 AO direkt beim Geschäftsführer eingefordert. Anders als bei der Umsatzsteuer greift hier keine Quotenbetrachtung – die Lohnsteuer ist praktisch immer voll zu zahlen.

Im Video zeigen wir, welche Zahlungen in der Krise erlaubt bleiben, wie ein Haftungsbescheid zustande kommt und mit welchen drei Maßnahmen du das persönliche Risiko begrenzt.

Das lernst du

  • Welche Zahlungen ab Insolvenzreife verboten sind.
  • Warum Lohnsteuer die gefährlichste Position ist.
  • Wie ein Haftungsbescheid abläuft – und was du dagegen tun kannst.
  • Welche Dokumentation dich später entlastet.
SteuerNest Videoratgeber

„Die teuerste Entscheidung in der Krise ist meist die Zahlung, die noch schnell rausgehen sollte.“

– SteuerNest Videoratgeber · GmbH-Insolvenz

Kapitel im Video

  • 0:00Zahlungsverbot ab Insolvenzreife
  • 0:55Lohnsteuer & Sozialabgaben
  • 1:40Der Haftungsbescheid
  • 2:10So schützt du dich

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