Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Insolvenz heißt nicht automatisch Abwicklung. In der Eigenverwaltung (§ 270 InsO) bleibt die Geschäftsführung am Ruder und wird von einem Sachwalter begleitet – statt von einem Insolvenzverwalter ersetzt. Voraussetzung ist ein belastbares Konzept und die Aussicht, dass Gläubiger dadurch nicht schlechter stehen.
Wer früh genug kommt, kann das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO nutzen: bis zu drei Monate Zeit, um in Ruhe einen Insolvenzplan zu erstellen. Und noch vor der Insolvenzreife erlaubt das StaRUG eine Restrukturierung ganz ohne Insolvenzverfahren.
Im Video ordnen wir die drei Wege ein, zeigen die zeitlichen Voraussetzungen und erklären, warum der Zeitpunkt über die Sanierungschance entscheidet.
Das lernst du
- Wie Eigenverwaltung und Regelverfahren sich unterscheiden.
- Welche Voraussetzungen der Schutzschirm hat.
- Was das StaRUG ohne Insolvenzverfahren ermöglicht.
- Warum früh handeln die Sanierung erst möglich macht.

„Sanieren ist eine Frage des Zeitpunkts – wer zu spät kommt, hat nur noch die Abwicklung.“
– SteuerNest Videoratgeber · GmbH-Insolvenz
Kapitel im Video
- 0:00Drei Wege aus der Krise
- 0:50Eigenverwaltung nach § 270 InsO
- 1:45Schutzschirmverfahren
- 2:25StaRUG ohne Insolvenzverfahren
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