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Ratgeber · ArbeitnehmerFünftelregelung§ 34 EStG2026

Abfindung 2026: Mit der Fünftelregelung clever versteuern

Eine Abfindung wird voll besteuert – kann aber dank der Fünftelregelung deutlich milder ausfallen. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Progressionsvorteil funktioniert und warum du ihn seit 2025 selbst über die Steuererklärung holen musst.

Arbeitnehmer bespricht seinen Aufhebungsvertrag und die AbfindungDie Fünftelregelung bricht die Steuerspitze einer einmaligen Abfindung – wenn die Zusammenballung stimmt.

Eine Abfindung ist in voller Höhe steuerpflichtig – sozialversicherungsfrei, aber eben nicht steuerfrei. Weil die gesamte Summe in einem Jahr zufließt, treibt sie die Progression in die Höhe. Genau hier setzt die Fünftelregelung nach § 34 EStG an: Sie mildert die Steuerspitze. Dieser Ratgeber erklärt, wann sie greift und wie du sie 2026 nutzt.

Zuletzt fachlich geprüft am 9. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Fünftelregelung verteilt eine Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre und mildert so die Progression. Voraussetzung ist eine Zusammenballung: Die Abfindung muss zusammen mit dem übrigen Einkommen in einem Jahr zufließen und die wegfallenden Einnahmen übersteigen. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Regelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an – du holst den Vorteil über die Steuererklärung.

Warum eine Abfindung die Steuer hochtreibt

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und zählt zu den außerordentlichen Einkünften (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Sie ist voll einkommensteuerpflichtig. Das Problem: Weil die gesamte Summe in einem einzigen Jahr zufließt, springt dein persönlicher Steuersatz durch die Progression nach oben – ein großer Teil der Abfindung würde mit dem Spitzensteuersatz belastet.

Sozialabgaben fallen auf eine echte Abfindung dagegen nicht an, da sie kein Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit ist. Steuerlich aber schlägt sie voll durch – es sei denn, die Fünftelregelung greift.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung tut so, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt. Es wird die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung berechnet, die Differenz zur Steuer ohne Abfindung ermittelt und diese Differenz mit fünf multipliziert. Dadurch wird die Progressionsspitze gebrochen.

Voraussetzung: die Zusammenballung

Die Fünftelregelung gibt es nicht geschenkt. Zentrale Bedingung ist die Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wird sie über zwei Jahre verteilt, entfällt der Vorteil in der Regel vollständig.

Zusätzlich muss durch die Zusammenballung insgesamt ein höheres Einkommen entstehen als bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Vereinfacht: Die Abfindung plus das übrige Jahreseinkommen muss die Einnahmen übersteigen, die du ohne Kündigung erzielt hättest.

Häufiger Fehler

Wird die Abfindung auf zwei Kalenderjahre aufgeteilt – etwa aus Liquiditätsgründen –, ist die Zusammenballung zerstört und die Fünftelregelung fällt weg. Eine Auszahlung in Raten ist nur unschädlich, wenn eine geringfügige Teilzahlung (Bagatellgrenze) in einem anderen Jahr erfolgt.

So wird gerechnet

Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten. Angenommen, dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung beträgt 40.000 € und du erhältst eine Abfindung von 50.000 €:

  1. Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung berechnen (40.000 €).
  2. Ein Fünftel der Abfindung hinzurechnen: 40.000 € + 10.000 € = 50.000 €.
  3. Steuer auf diesen Betrag berechnen.
  4. Die Differenz beider Steuerbeträge ermitteln.
  5. Diese Differenz mit fünf multiplizieren – das ist die Steuer auf die Abfindung.
Rechenbeispiel · Fünftelregelung

40.000 € Einkommen + 50.000 € Abfindung

Steuer ohne Abfindung (40.000 €)ca. 8.000 €
Steuer auf 40.000 € + 1/5 (50.000 €)ca. 10.900 €
Differenz × 5 = Steuer auf Abfindungca. 14.500 €
Ersparnis gegenüber voller Progressionca. 2.000 €

Gerundete Näherungswerte nach Tarif 2026. Der Vorteil ist umso größer, je niedriger das übrige Einkommen ist – bei sehr hohem Einkommen kann er ganz entfallen.

Faustregel: Der Vorteil der Fünftelregelung ist am größten, wenn dein übriges Einkommen im Abfindungsjahr niedrig ist. Wer im selben Jahr nur wenige Monate gearbeitet hat, profitiert am meisten.

Neu seit 2025: Vorteil über die Steuererklärung

Bis einschließlich 2024 wendete der Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits beim Lohnsteuerabzug an – die Abfindung floss also schon günstig besteuert aufs Konto. Durch das Wachstumschancengesetz ist diese Vereinfachung seit 2025 gestrichen.

Das bedeutet für 2026: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer zunächst nach dem normalen Tarif ein. Den Progressionsvorteil der Fünftelregelung holst du dir anschließend über deine Einkommensteuererklärung zurück. Das Finanzamt prüft die Zusammenballung und erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Wichtig: Ohne Steuererklärung gibt es den Vorteil nicht mehr automatisch.

Redaktions-Tipp

Lass dir die Abfindung möglichst in einem Jahr auszahlen, in dem dein übriges Einkommen niedrig ist – etwa wenn du erst zum Jahresende ausscheidest. In Kombination mit einer geschickten Verteilung von Werbungskosten und Sonderausgaben lässt sich der Effekt weiter optimieren.

Abfindung zusätzlich optimieren

Neben der Fünftelregelung gibt es weitere Hebel, um die Steuerlast auf eine Abfindung zu senken:

  • Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge oder in einen Rürup-Vertrag mindert das zu versteuernde Einkommen im Abfindungsjahr.
  • Werbungskosten und Sonderausgaben bündeln, um das übrige Einkommen zu drücken und den Fünftel-Vorteil zu erhöhen.
  • Zeitpunkt des Zuflusses steuern: Ein Ausscheiden zu Jahresbeginn mit geringem sonstigem Einkommen erhöht den Effekt.
  • Bei Ehepaaren: prüfen, ob die Einzelveranlagung im Abfindungsjahr ausnahmsweise günstiger ist.
Arbeitnehmer prüft seinen Aufhebungsvertrag

„Bei der Abfindung entscheidet das Timing: Ein Fünftel im richtigen Jahr ist mehr wert als jede Verhandlung um die letzten Prozente.“

– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 34 EStG

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Was du vor der Auszahlung klären solltest

8 Punkte
  • Zusammenballung sicherstellenAuszahlung in einem einzigen Kalenderjahr.
  • Auszahlungszeitpunkt planenJahr mit niedrigem übrigem Einkommen wählen.
  • Aufhebungsvertrag prüfenFormulierung als Entschädigung für Arbeitsplatzverlust.
  • Fünftelregelung in der Erklärung beantragenSeit 2025 nicht mehr automatisch über den Lohn.
  • Übriges Einkommen senkenbAV, Rürup, gebündelte Werbungskosten.
  • Lohnsteuerbescheinigung aufbewahrenZeigt die einbehaltene Lohnsteuer auf die Abfindung.
  • Einzelveranlagung prüfen (Paare)Kann im Abfindungsjahr günstiger sein.
  • Bescheid auf Fünftelregelung kontrollierenWurde der Vorteil tatsächlich gewährt?

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Nein. Seit 2006 gibt es keinen Steuerfreibetrag mehr für Abfindungen. Sie sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig – allerdings sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast aber deutlich mildern.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Es wird die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung (zusätzlich zum übrigen Einkommen) berechnet, die Differenz zur Steuer ohne Abfindung ermittelt und mit fünf multipliziert. So wird die Progressionsspitze gebrochen.

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Seit 2025 ja – zumindest faktisch. Der Arbeitgeber wendet sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an. Den Vorteil erhältst du nur noch über deine Einkommensteuererklärung, in der das Finanzamt die Zusammenballung prüft.

Was bedeutet Zusammenballung?

Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und zusammen mit dem übrigen Einkommen zu einem höheren Betrag führen, als du ohne Kündigung erzielt hättest. Ohne Zusammenballung entfällt der Vorteil.

Kann ich die Auszahlung auf zwei Jahre verteilen?

Davon ist meist abzuraten: Eine Verteilung auf zwei Kalenderjahre zerstört in der Regel die Zusammenballung und damit die Fünftelregelung. Nur geringfügige Teilzahlungen in einem anderen Jahr sind unschädlich.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung am meisten?

Wenn dein übriges Einkommen im Abfindungsjahr niedrig ist – etwa weil du nur wenige Monate gearbeitet hast. Bei sehr hohem sonstigem Einkommen kann der Vorteil ganz entfallen.

Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?

Nein. Eine echte Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Nur Einkommensteuer fällt an.

Kann ich die Steuer durch Einzahlung in die Altersvorsorge senken?

Ja. Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge oder einen Rürup-Vertrag mindern das zu versteuernde Einkommen im Abfindungsjahr und können die Steuerlast zusätzlich reduzieren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 9. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG – Entschädigungen als außerordentliche Einkünfte.
  3. Wachstumschancengesetz 2024: Streichung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug ab 2025 – Vorteil nur noch über die Veranlagung.
  4. Bundesministerium der Finanzen – Lohnsteuerliche Behandlung von Abfindungen. BMF.
  5. BFH, ständige Rechtsprechung zur Zusammenballung von Einkünften (u. a. Az. IX R 46/14).
  6. Finanztip: Abfindung & Fünftelregelung. Finanztip-Redaktion, 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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