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Steuerticker · Rentner2.000 € / Monatab RegelaltersgrenzeLohnsteuer

Weiterarbeiten steuerfrei gestellt

Die Aktivrente stellt Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu einem Monatsbetrag steuerfrei. Sozialabgaben bleiben davon unberührt.

Der Anreiz zielt auf Erfahrung, die im Betrieb bleibt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, behält vom Bruttolohn deutlich mehr.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Begünstigt ist Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze – bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Nicht begünstigt sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen. Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig.

Wer profitiert

Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Minijobs, Teilzeit und Vollzeit kommen in Betracht, sofern Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG vorliegt.

Der steuerfreie Betrag mindert nicht den Grundfreibetrag und wirkt zusätzlich. Der Progressionsvorbehalt greift nicht, wohl aber bleiben andere Einkünfte voll steuerpflichtig.

Wo die Grenzen liegen

Selbständige Tätigkeit fällt nicht darunter. Auch für Beamte im Ruhestand und für vorgezogene Altersrenten vor der Regelaltersgrenze greift die Befreiung nicht.

  • 1. Regelaltersgrenze erreicht: Geburtsjahrgang prüfen
  • 2. Arbeitslohn: kein Honorar, keine Werkverträge
  • 3. Monatsgrenze: 2.000 Euro je Monat, nicht übertragbar
  • 4. Sozialabgaben: Beiträge bleiben nach den allgemeinen Regeln

Was Beschäftigte und Betriebe klären sollten

Die Steuerfreiheit wirkt im Lohnsteuerabzug. Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnung entsprechend einstellen und die Grenze monatlich überwachen.

Wer neben der Beschäftigung Renten und weitere Einkünfte hat, sollte die Veranlagung im Blick behalten: Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung kann bestehen bleiben.

Rente bleibt steuerpflichtig

Die Steuerfreiheit betrifft nur den Arbeitslohn. Die gesetzliche Rente wird mit ihrem Besteuerungsanteil weiterhin erfasst – prüfe deshalb, ob eine Erklärungspflicht besteht.


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Aktivrente prüfen

5 Punkte · § 3 EStG, § 19 EStG, SGB VI
  • 1. Regelaltersgrenze feststellenNach Geburtsjahrgang bestimmen.
  • 2. Vertragsart prüfenBeschäftigung statt Honorarvertrag.
  • 3. Lohnabrechnung einstellenSteuerfreier Betrag korrekt abbilden.
  • 4. Monatsgrenze überwachen2.000 Euro je Monat, keine Übertragung.
  • 5. Erklärungspflicht prüfenRente und weitere Einkünfte einbeziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das auch für Selbständige?

Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, nicht Gewinn aus selbständiger Arbeit.

Bleibt die Rente steuerfrei?

Nein. Die gesetzliche Rente wird unverändert mit ihrem Besteuerungsanteil versteuert.

Fallen Sozialabgaben weg?

Nein. Die Steuerfreiheit betrifft die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherungsbeiträge.

Kann ich nicht genutzte Monate nachholen?

Nein. Der Betrag gilt monatsbezogen und ist nicht auf andere Monate übertragbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen. Gesetze im Internet.
  2. Bundestag – Dokumente und Gesetzgebungsverfahren. Deutscher Bundestag, Drucksachen zum Verfahrensstand.
  3. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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