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Offene Verfahren: was noch nicht entschieden ist

Ein Teil des Steuerrechts steht zur Disposition: Vor Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und EuGH liegen Fragen, deren Antwort tausende Bescheide verändern kann. Hier findest du die wichtigsten – mit dem Streit dahinter und beiden möglichen Ausgängen.

So liest du diese Rubrik

Drei Fragen pro Verfahren

Jede Unterseite ist wie ein Ratgeber aufgebaut: Erst das Problem, dann der Verfahrensstand, dann zwei Szenarien – und am Ende, was du selbst tun musst, um von einer Entscheidung zu profitieren.

1. Worum wird gestritten?

Die Rechtsfrage in einfachen Worten, mit den Argumenten beider Seiten und der Norm, um die es geht.

2. Wo steht das Verfahren?

Instanz, wer betroffen ist und was heute schon gilt – samt Hinweis, dass Aktenzeichen und Stand sich ändern können.

3. Was heißt das für dich?

Zwei Szenarien mit konkreten Folgen und eine Anleitung: Einspruch, Ruhen des Verfahrens, Vorläufigkeitsvermerk, Aussetzung der Vollziehung.

6 Verfahren

Diese Fragen sind offen

Sortiert nach Themenwelt. Jede Seite nennt den Streitpunkt, die Instanz und die Folgen beider Ausgänge.

ImmobilienAnhängig

Grundsteuer-Bundesmodell: ist die Bewertung verfassungswidrig?

Typisierte Mieten, große Bodenrichtwertzonen und pauschale Restnutzungsdauern – hält das dem Gleichheitssatz stand?

Instanz: BFH · Verfassungsbeschwerden beim BVerfGBetroffen: Eigentümer in den Ländern mit Bundesmodell
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KapitalAnhängig

Termingeschäfte: die 20.000-Euro-Verlustschranke

Verluste nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und nur bis 20.000 € im Jahr – Steuer auf einen Gewinn, den es nie gab?

Instanz: BFH · ernstliche Zweifel im AdV-Verfahren bejahtBetroffen: Anleger mit Optionen, Futures, CFDs, Stillhaltergeschäften
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KapitalAnhängig

Abgeltungsteuer 25 %: Sondertarif gegen Art. 3 GG?

Kapital 25 %, Arbeit bis 45 % – trägt die Rechtfertigung nach dem internationalen Datenaustausch noch?

Instanz: BVerfG · Vorlage eines FinanzgerichtsBetroffen: Alle mit privaten Kapitalerträgen
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RenteAnhängig

Renten: wo die Doppelbesteuerung beginnt

Begrenzt abziehbare Beiträge treffen auf steigende Besteuerungsanteile – reicht die Vergleichsrechnung des BFH?

Instanz: BVerfG · Verfassungsbeschwerden gegen BFH-UrteileBetroffen: Rentner mit Rentenbeginn ab etwa 2020, vormals Selbständige
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FamilieAnhängig

Kinderfreibetrag: reicht das Existenzminimum?

Pauschale Wohn- und Bedarfsanteile gegen reale Kosten – ist der Freibetrag zu niedrig bemessen?

Instanz: BFH · BVerfG · Bescheide oft vorläufigBetroffen: Eltern, bei denen der Freibetrag statt Kindergeld wirkt
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ErbenAnhängig

Erbschaftsteuer: Verschonung von Betriebsvermögen

85 oder 100 Prozent steuerfrei für Unternehmen, voll steuerpflichtig für Sparbuch und Mietwohnung – zum dritten Mal in Karlsruhe.

Instanz: BVerfG · BFH zu BewertungsfragenBetroffen: Unternehmensnachfolger, Erben von Immobilien
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Auf einen Blick

Wenn so entschieden wird – oder so

Die Kurzfassung beider Szenarien. Die Details, Rechenbeispiele und Fristen stehen auf den Unterseiten.

Mögliche Ausgänge der beobachteten Verfahren
VerfahrenWenn die Steuerpflichtigen gewinnenWenn die Verwaltung bestätigt wird
ImmobilienNeuregelung für die Zukunft, Öffnungsklausel für EinzelwerteNachweis eines deutlich niedrigeren Werts bleibt der Hebel
KapitalVolle Verrechnung, Erstattung für offene JahreDeckel bleibt, Verluste laufen weiter in den Vortrag
KapitalProgressiver Tarif – gut für Sparer mit niedrigem Satz25 % bleiben, Günstigerprüfung bleibt der Hebel
RenteAnlegerfreundlichere Berechnung, mehr steuerfreier RentenanteilNominale Rechnung bleibt, Nachweis nur in Sonderfällen
FamilieHöherer Freibetrag, Änderung vorläufiger Bescheide von Amts wegenBemessung bleibt, Entlastung nur über die Politik
ErbenKappung der Verschonung, ggf. höhere Freibeträge als AusgleichReform 2016 hält, Planungssicherheit für Nachfolgen
Die zwei Wege, deinen Fall offenzuhalten

Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO): Steht er zu deiner Frage im Bescheid, bist du automatisch dabei – ohne Einspruch, ohne Kosten. Einspruch mit Ruhen (§ 363 Abs. 2 AO): Fehlt der Vermerk, legst du binnen eines Monats Einspruch ein und beantragst das Ruhen bis zur Entscheidung des Musterverfahrens. Eine eigene Klage ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Die Aussetzung der Vollziehung ist davon zu trennen: Sie stoppt die Zahlung, kostet aber 0,5 % Zinsen pro Monat, wenn das Verfahren verloren geht.

Kontakt

Betrifft dich ein offenes Verfahren?

Schreib uns deine Frage zum Thema und den Punkt in deinem Bescheid. Wir erklären, wovon es abhängt, ob eines der beobachteten Verfahren greift und welche Frist du dafür einhalten musst – kostenlos und unverbindlich.

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