Offene Verfahren: was noch nicht entschieden ist
Ein Teil des Steuerrechts steht zur Disposition: Vor Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und EuGH liegen Fragen, deren Antwort tausende Bescheide verändern kann. Hier findest du die wichtigsten – mit dem Streit dahinter und beiden möglichen Ausgängen.
Drei Fragen pro Verfahren
Jede Unterseite ist wie ein Ratgeber aufgebaut: Erst das Problem, dann der Verfahrensstand, dann zwei Szenarien – und am Ende, was du selbst tun musst, um von einer Entscheidung zu profitieren.
Die Rechtsfrage in einfachen Worten, mit den Argumenten beider Seiten und der Norm, um die es geht.
Instanz, wer betroffen ist und was heute schon gilt – samt Hinweis, dass Aktenzeichen und Stand sich ändern können.
Zwei Szenarien mit konkreten Folgen und eine Anleitung: Einspruch, Ruhen des Verfahrens, Vorläufigkeitsvermerk, Aussetzung der Vollziehung.
Diese Fragen sind offen
Sortiert nach Themenwelt. Jede Seite nennt den Streitpunkt, die Instanz und die Folgen beider Ausgänge.
Grundsteuer-Bundesmodell: ist die Bewertung verfassungswidrig?
Typisierte Mieten, große Bodenrichtwertzonen und pauschale Restnutzungsdauern – hält das dem Gleichheitssatz stand?
Verfahren ansehenTermingeschäfte: die 20.000-Euro-Verlustschranke
Verluste nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und nur bis 20.000 € im Jahr – Steuer auf einen Gewinn, den es nie gab?
Verfahren ansehenAbgeltungsteuer 25 %: Sondertarif gegen Art. 3 GG?
Kapital 25 %, Arbeit bis 45 % – trägt die Rechtfertigung nach dem internationalen Datenaustausch noch?
Verfahren ansehenRenten: wo die Doppelbesteuerung beginnt
Begrenzt abziehbare Beiträge treffen auf steigende Besteuerungsanteile – reicht die Vergleichsrechnung des BFH?
Verfahren ansehenKinderfreibetrag: reicht das Existenzminimum?
Pauschale Wohn- und Bedarfsanteile gegen reale Kosten – ist der Freibetrag zu niedrig bemessen?
Verfahren ansehenErbschaftsteuer: Verschonung von Betriebsvermögen
85 oder 100 Prozent steuerfrei für Unternehmen, voll steuerpflichtig für Sparbuch und Mietwohnung – zum dritten Mal in Karlsruhe.
Verfahren ansehenWenn so entschieden wird – oder so
Die Kurzfassung beider Szenarien. Die Details, Rechenbeispiele und Fristen stehen auf den Unterseiten.
| Verfahren | Wenn die Steuerpflichtigen gewinnen | Wenn die Verwaltung bestätigt wird |
|---|---|---|
| Immobilien | Neuregelung für die Zukunft, Öffnungsklausel für Einzelwerte | Nachweis eines deutlich niedrigeren Werts bleibt der Hebel |
| Kapital | Volle Verrechnung, Erstattung für offene Jahre | Deckel bleibt, Verluste laufen weiter in den Vortrag |
| Kapital | Progressiver Tarif – gut für Sparer mit niedrigem Satz | 25 % bleiben, Günstigerprüfung bleibt der Hebel |
| Rente | Anlegerfreundlichere Berechnung, mehr steuerfreier Rentenanteil | Nominale Rechnung bleibt, Nachweis nur in Sonderfällen |
| Familie | Höherer Freibetrag, Änderung vorläufiger Bescheide von Amts wegen | Bemessung bleibt, Entlastung nur über die Politik |
| Erben | Kappung der Verschonung, ggf. höhere Freibeträge als Ausgleich | Reform 2016 hält, Planungssicherheit für Nachfolgen |
Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO): Steht er zu deiner Frage im Bescheid, bist du automatisch dabei – ohne Einspruch, ohne Kosten. Einspruch mit Ruhen (§ 363 Abs. 2 AO): Fehlt der Vermerk, legst du binnen eines Monats Einspruch ein und beantragst das Ruhen bis zur Entscheidung des Musterverfahrens. Eine eigene Klage ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Die Aussetzung der Vollziehung ist davon zu trennen: Sie stoppt die Zahlung, kostet aber 0,5 % Zinsen pro Monat, wenn das Verfahren verloren geht.
Betrifft dich ein offenes Verfahren?
Schreib uns deine Frage zum Thema und den Punkt in deinem Bescheid. Wir erklären, wovon es abhängt, ob eines der beobachteten Verfahren greift und welche Frist du dafür einhalten musst – kostenlos und unverbindlich.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Nicht auf das Urteil warten – den Bescheid offenhalten.
Der KI-Assistent erklärt, ob dein Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk hat oder ein Einspruch nötig ist.
