In die Anlage R trägst du alle Renten ein, die als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG steuerpflichtig sind – von der gesetzlichen Rente über Betriebs- und Zusatzrenten bis zu privaten Leibrenten. Das Finanzamt kennt viele Werte bereits über die elektronische Rentenbezugsmitteilung.
Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Die gesetzliche Rente gehört in die Zeilen 4–13 der Anlage R und wird mit dem Besteuerungsanteil erfasst. Private Leibrenten werden nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil versteuert. Für Riester- und Rürup-Renten sowie Betriebsrenten gibt es seit 2019 die eigene Anlage R-AV/bAV. Als Werbungskosten wirkt mindestens der Pauschbetrag von 102 €.
Welche Rente gehört in welche Anlage?
Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 sind die Renteneinkünfte auf drei Formulare verteilt. Ordne deine Zahlungen zuerst zu, bevor du eine Zeile ausfüllst:
| Rentenart | Formular | Besteuerung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrente | Anlage R (Zeilen 4–13) | Besteuerungsanteil |
| Rürup-/Basisrente | Anlage R (Zeilen 4–13) | Besteuerungsanteil |
| Private Leibrente, Renten aus Kaufpreis | Anlage R (Zeilen 14–20) | Ertragsanteil |
| Riester-Rente, Betriebsrente (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung) | Anlage R-AV/bAV | i. d. R. voll (§ 22 Nr. 5 EStG) |
| Beamtenpension, Werkspension als Arbeitslohn | Anlage N | Versorgungsfreibetrag |
Gesetzliche Rente: die Zeilen 4 bis 13
Die gesetzliche Rente steht in den Zeilen 4 bis 13. Trage den Jahresbetrag der Rente aus der Rentenbezugsmitteilung ein (Zeile 4), ergänzt um Anpassungsbeträge. Entscheidend für die Steuer ist der Rentenbeginn (Zeile 6) – er bestimmt deinen Besteuerungsanteil.
- Zeile 4/5: Rentenbetrag und darin enthaltene Rentenanpassung;
- Zeile 6: Rentenbeginn und Zeitraum;
- Zeile 7: Anpassungen bei Folgerenten (z. B. nach Witwenrente);
- Zeile 8/9: Nachzahlungen für mehrere Jahre – sie können ermäßigt besteuert werden (§ 34 EStG).
Die Deutsche Rentenversicherung meldet deine Daten elektronisch ans Finanzamt. Fordere die Rentenbezugsmitteilung an oder rufe sie im Renten-Portal ab – dann stimmen deine Zeilen mit den Daten des Finanzamts überein.
Private Leibrenten: nur der Ertragsanteil zählt
Renten aus privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Er richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn und bleibt danach fest. Diese Renten gehören in die Zeilen 14–20.
| Alter bei Beginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 Jahre | 22 % |
| 63 Jahre | 20 % |
| 65 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
Riester, Betriebsrente & Co.: die Anlage R-AV/bAV
Geförderte Renten aus Riester-Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) werden nach § 22 Nr. 5 EStG grundsätzlich voll versteuert, soweit die Beiträge gefördert waren. Sie gehören in die separate Anlage R-AV/bAV. Die auszahlende Stelle liefert dir dafür eine Leistungsmitteilung mit den passenden Werten.
Betriebsrenten, die dein früherer Arbeitgeber als Direktzusage oder Unterstützungskasse zahlt, sind Versorgungsbezüge und gehören in die Anlage N – nicht in die Anlage R. Prüfe, was auf der Leistungsmitteilung steht.
Werbungskosten & Abzüge nicht vergessen
Auch von Renten lassen sich Werbungskosten abziehen. Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Höhere Kosten – etwa Rentenberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder Steuerberatungskosten für die Anlage R – trägst du in Zeile 31 ff. ein. Zusätzlich mindern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand) dein Einkommen.
Gesetzliche Rente 16.800 € im Jahr
Nach Abzug von Sonderausgaben (KV/PV-Beiträge) und dem Grundfreibetrag von 12.348 € kann die tatsächliche Steuer deutlich niedriger ausfallen oder ganz entfallen.
Deine Checkliste
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Anlage R vorbereiten
7 Punkte · § 22 EStG- Rentenbezugsmitteilung besorgtWerte der Deutschen Rentenversicherung abgerufen.
- Rentenart zugeordnetAnlage R, R-AV/bAV oder Anlage N?
- Rentenbeginn notiertEr bestimmt den Besteuerungsanteil.
- Leibrenten getrennt erfasstErtragsanteil statt Besteuerungsanteil.
- Leistungsmitteilungen gesammeltFür Riester- und Betriebsrenten.
- Werbungskosten geprüftMehr als 102 €? Dann nachweisen.
- Vorsorgeaufwand ergänztKV/PV-Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand.
Häufige Fragen (FAQ)
In welche Zeile gehört meine gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Altersrente trägst du in die Zeilen 4 bis 13 der Anlage R ein. In Zeile 4 steht der Jahresbetrag, in Zeile 6 der Rentenbeginn, der über den Besteuerungsanteil entscheidet.
Was ist der Unterschied zwischen Besteuerungsanteil und Ertragsanteil?
Die gesetzliche und die Rürup-Rente werden mit dem Besteuerungsanteil (2026 bei Neurentnern 84 %) erfasst. Private Leibrenten ohne Förderung werden nur mit dem meist deutlich niedrigeren Ertragsanteil versteuert.
Brauche ich für die Betriebsrente die Anlage R?
Nur, wenn es sich um eine geförderte Rente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung handelt – dann die Anlage R-AV/bAV. Zahlt der frühere Arbeitgeber direkt (Direktzusage), gehört die Rente als Versorgungsbezug in die Anlage N.
Muss ich die Anlage R auch bei kleiner Rente abgeben?
Nur, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist oder freiwillig abgibst. Ob eine Pflicht besteht, hängt davon ab, ob deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
Welche Werbungskosten kann ich bei der Rente absetzen?
Mindestens den Pauschbetrag von 102 €. Höhere Kosten wie Rentenberatung, Prozesskosten um die Rente oder Steuerberatungskosten für die Anlage R sind mit Nachweis abziehbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


