SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Musterschreiben-Konfigurator · Ausbildung & Studium

Verlustvortrag feststellen lassen

Wer im Zweitstudium, Master oder in der Promotion Kosten getragen hat, aber keine Einkünfte erzielte, sollte den Verlust feststellen lassen – er senkt später die Steuer im Berufseinstieg. Der Konfigurator baut Ihren Antrag ans Finanzamt in Echtzeit.

§ 10d Abs. 4 EStG i. d. R. 7 Jahre rückwirkend gebührenfrei

Verlustfeststellung-Konfigurator

Tragen Sie Ihre Angaben ein – rechts entsteht ein vollständiges, unterschriftsreifes Antragsschreiben. Für jedes Jahr ist ein eigener Antrag mit eigener Steuererklärung erforderlich.

Antragsteller
Empfänger (Finanzamt)
Ausbildung und Jahr
Kosten des Jahres
Ort, Datum & Optionen
Vorschau · Ihr Schreiben (Live)

          
Vor dem Absenden prüfen

Kontrollieren Sie alle Angaben und unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Wann lohnt der Antrag?

Nach abgeschlossener Erstausbildung sind Ausbildungskosten unbegrenzte Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Fehlen Einnahmen, entsteht ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. Auf Antrag stellt das Finanzamt den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG durch Bescheid fest; er mindert in Folgejahren automatisch das zu versteuernde Einkommen.

  • sinnvoll bei Master, Zweitstudium, Promotion oder Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung;
  • ebenso bei Ausbildungsdienstverhältnissen mit hohen Kosten und geringer Vergütung;
  • rückwirkend regelmäßig sieben Jahre, weil nicht die vierjährige Antragsfrist der Antragsveranlagung gilt;
  • nicht möglich in der Erstausbildung – dort greifen nur Sonderausgaben bis 6.000 €.

Ablauf und Fristen

Der Antrag ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres zu stellen; in den Formularen genügt die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Für jedes Jahr ist ein eigener Vorgang nötig.

  1. Erklärung für das älteste noch offene Jahr erstellen und Werbungskosten in der Anlage N eintragen.
  2. Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG stellen.
  3. Nachweis der abgeschlossenen Erstausbildung beifügen – Zeugnis oder Bachelorurkunde.
  4. Belege bereithalten: Gebühren, Literatur, Fahrtenaufstellung, Mietvertrag.
  5. Feststellungsbescheid prüfen: Der ausgewiesene Betrag bindet die Folgejahre.
  6. Bei Abweichung Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe einlegen, § 355 AO.
Ein Bescheid je Jahr

Der Feststellungsbescheid ist ein eigener Verwaltungsakt mit eigener Einspruchsfrist. Wird er zu niedrig festgestellt und nicht angegriffen, ist der Betrag für alle Folgejahre bindend.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bringt die Verlustfeststellung?

Sie konserviert Ausbildungskosten aus Jahren ohne Einkünfte. Der festgestellte Betrag mindert in späteren Jahren automatisch das zu versteuernde Einkommen – typischerweise im ersten Berufsjahr mit hohem Steuersatz. Ohne Feststellung verfallen die Kosten.

Wie viele Jahre kann ich nachholen?

Regelmäßig sieben Jahre. Für die Verlustfeststellung gilt nicht die vierjährige Antragsfrist der Antragsveranlagung, sondern § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG in Verbindung mit der Festsetzungsfrist. Voraussetzung ist, dass für die Jahre noch keine bestandskräftige Ablehnung vorliegt.

Brauche ich für jedes Jahr einen eigenen Antrag?

Ja. Für jedes Kalenderjahr ist eine eigene Steuererklärung mit eigenem Feststellungsantrag erforderlich. Die Verluste werden anschließend zu einem fortgeschriebenen Gesamtbetrag zusammengefasst.

Was ist, wenn ich in der Erstausbildung war?

Dann ist eine Verlustfeststellung nicht möglich – § 9 Abs. 6 EStG schließt den Werbungskostenabzug aus, es bleibt nur der Sonderausgabenabzug bis 6.000 €, der ohne Einkünfte verfällt. Prüfen Sie, ob eine mindestens zwölfmonatige Ausbildung mit Prüfung vorausging.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Nachweis der abgeschlossenen Erstausbildung, Immatrikulationsbescheinigungen, Belege für Gebühren, Literatur und Arbeitsmittel, eine Fahrtenaufstellung sowie bei Zweitwohnung Mietvertrag und Nachweis der Kostenbeteiligung am Haupthausstand.

Was mache ich bei Ablehnung?

Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe einlegen (§ 355 AO) und die Ablehnungsgründe gezielt widerlegen – meist geht es um die Einordnung als Erstausbildung oder um fehlende Nachweise. Bei Erfolglosigkeit ist die Klage beim Finanzgericht binnen eines Monats möglich (§ 47 FGO).

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand: 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze und amtliche Informationen.

  1. § 10d EStG – Verlustabzug und Feststellung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 Abs. 6 EStG – Berufsausbildungskosten. Gesetze im Internet.
  3. § 355 AO – Einspruchsfrist. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie einen Steuerberater, Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht) oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.

Kontakt

Frage zu Ausbildung oder Studium?

Verlustfeststellung, gestrichene Studienkosten, BAföG-Bescheid oder Rückzahlung: Nennen Sie uns Ihr Thema. Wir erklären, welche Vorschrift greift, welche Frist läuft und welche Vorlage passt.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Danke – deine Nachricht ist eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für eine Sofort-Einschätzung kannst du dieselbe Frage auch dem KI-Assistenten stellen.

Noch unsicher?

Passt dieses Muster zu Ihrem Fall?

Der KI-Assistent erklärt Ihre Situation und nennt die passende Vorschrift, Frist und Vorlage.

Kopiert