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Ratgeber · FamilieAusbildungFreibetrag2026

Ausbildungsfreibetrag 2026: 1.200 € für das studierende Kind

Wohnt dein volljähriges Kind für Studium oder Ausbildung auswärts, steht dir zusätzlich zum Kindergeld ein Ausbildungsfreibetrag zu. Dieser Ratgeber zeigt Voraussetzungen, Höhe und die Aufteilung zwischen Eltern.

Studierendes Kind lernt auswärtsVolljährig, in Ausbildung und auswärts untergebracht – dann gibt es 1.200 € zusätzlich zum Kindergeld.

Wenn das Kind zum Studium auszieht, steigen die Kosten – der Ausbildungsfreibetrag federt das steuerlich ab. Er kommt zusätzlich zum Kindergeld und deckt den „Sonderbedarf“ eines auswärts untergebrachten volljährigen Kindes.

Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG) beträgt 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Das Kind ist volljährig, befindet sich in Berufsausbildung und ist auswärtig untergebracht, und du hast Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Der Betrag wird für jeden vollen Monat ohne Voraussetzung um ein Zwölftel gekürzt und zwischen den Elternteilen grundsätzlich hälftig aufgeteilt.

Die Voraussetzungen

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  1. Volljährigkeit: Das Kind hat das 18. Lebensjahr vollendet.
  2. Berufsausbildung: Es befindet sich in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung.
  3. Auswärtige Unterbringung: Es wohnt für die Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts – etwa in einer WG oder einem Studentenwohnheim am Studienort.

Zusätzlich muss für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen. Für minderjährige oder im Haushalt lebende Kinder gibt es den Freibetrag nicht.

Höhe & zeitanteilige Kürzung

Der Freibetrag beträgt 1.200 € im Kalenderjahr. Er wird für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, um ein Zwölftel (100 €) gekürzt.

Rechenbeispiel · Studienbeginn im Oktober

auswärtige Unterbringung ab Oktober

Monate mit Voraussetzung (Okt–Dez)3
3 × 100 €300 €
Ausbildungsfreibetrag im ersten Jahr300 €

Im ersten Studienjahr gibt es den Freibetrag nur anteilig; ab dem Folgejahr die vollen 1.200 €.

Eigenes Einkommen des Kindes

Anders als früher wird eigenes Einkommen des Kindes nicht mehr auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet – ein Nebenjob des Kindes schadet also nicht.

Aufteilung zwischen den Eltern

Bei zusammenveranlagten Eltern wirkt der volle Betrag ohnehin gemeinsam. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird der Freibetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.

Redaktions-Tipp

Stimmt euch als getrennte Eltern ab: Wer den höheren Steuersatz hat, profitiert mehr vom Freibetrag – eine abweichende Aufteilung auf gemeinsamen Antrag kann bares Geld bringen.

Abgrenzung: Kindergeld, BAföG & Unterhalt

Der Ausbildungsfreibetrag steht neben dem Kindergeld und wird zusätzlich gewährt. Wichtig zur Einordnung:

  • Kindergeld/Kinderfreibetrag: Grundabsicherung, unabhängig von der Unterbringung;
  • Ausbildungsfreibetrag: Sonderbedarf bei auswärtiger Unterbringung, 1.200 €;
  • Unterhalt: Zahlst du an ein Kind ohne Kindergeldanspruch, kann stattdessen der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG greifen;
  • BAföG: mindert den Ausbildungsfreibetrag nicht.
Eltern besprechen die Ausbildungskosten

„Der Ausbildungsfreibetrag ist der Bonus obendrauf – für Eltern, deren Kind fürs Studium ausgezogen ist.“

– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 33a Abs. 2 EStG

Die häufigsten Fehler

  1. Freibetrag bei Kind im Haushalt beantragen. Nötig ist die auswärtige Unterbringung.
  2. Vollen Betrag im Startjahr ansetzen. Er wird monatsweise gekürzt.
  3. Nebenjob des Kindes fürchten. Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.
  4. Aufteilung nicht abstimmen. Getrennte Eltern können abweichend aufteilen.
  5. Freibetrag vergessen. Er wird nur auf Antrag in der Anlage Kind gewährt.

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Ausbildungsfreibetrag sichern

6 Punkte · § 33a Abs. 2 EStG
  • Kind volljährig?18 Jahre vollendet.
  • In Berufsausbildung?Schule, Ausbildung oder Studium.
  • Auswärtige Unterbringung belegenEigene Wohnung am Ausbildungsort.
  • Kindergeldanspruch prüfenMuss bestehen.
  • Monate zählenZeitanteilige Kürzung beachten.
  • Anlage Kind ausfüllenFreibetrag beantragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag 2026?

1.200 € pro Jahr für ein volljähriges, in Berufsausbildung befindliches und auswärtig untergebrachtes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht.

Bekomme ich ihn zusätzlich zum Kindergeld?

Ja. Der Ausbildungsfreibetrag wird zusätzlich zum Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gewährt.

Was heißt auswärtige Unterbringung?

Das Kind wohnt für die Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts, etwa in einer WG oder einem Wohnheim am Studienort.

Schadet ein Nebenjob des Kindes?

Nein. Eigenes Einkommen des Kindes wird nicht mehr auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet.

Wie wird er bei getrennten Eltern aufgeteilt?

Grundsätzlich hälftig. Auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.

Wird der Betrag gekürzt, wenn das Studium im Jahr beginnt?

Ja, für jeden Monat ohne Voraussetzungen um ein Zwölftel (100 €).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 33a Abs. 2 EStG – Ausbildungsfreibetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 32 EStG – Kinder, Kinderfreibetrag. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Freibeträge für Kinder in Ausbildung. Bundesministerium der Finanzen.
SteuerNest Redaktion
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