Das Finanzgericht ist die erste unabhängige Instanz. Anders als das Finanzamt prüft ein Gericht deinen Fall neutral. Die Hürde ist niedriger, als viele denken: Beim Finanzgericht gilt kein Anwaltszwang – du darfst selbst klagen.
Zuletzt fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Voraussetzung ist grundsätzlich ein erfolglos gebliebener Einspruch. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Regelfall ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO). Es besteht kein Anwaltszwang; es fallen aber Gerichtskosten nach dem Streitwert an. Die Klage stoppt die Zahlung nicht – dafür brauchst du die Aussetzung der Vollziehung.
Voraussetzung: der erfolglose Einspruch
Vor der Klage steht fast immer das Einspruchsverfahren. Erst wenn das Finanzamt deinen Einspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen hat (Einspruchsentscheidung), ist der Weg zum Finanzgericht eröffnet. Eine Ausnahme ist die Untätigkeitsklage, wenn das Amt ohne zureichenden Grund nicht entscheidet.
Klagefrist & Form
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht eingehen (§ 47 FGO). Sie ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift zu erheben. Bezeichne Kläger, Beklagten (das Finanzamt), den Bescheid und die Einspruchsentscheidung.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Einspruch gegen Bescheid | 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO) |
| Klage gegen Einspruchsentscheidung | 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 47 FGO) |
| Untätigkeitsklage | frühestens 6 Monate nach Einspruch (§ 46 FGO) |
Auch die Klage hemmt die Vollziehung nicht. Willst du die Nachzahlung vorerst nicht leisten, brauchst du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung – notfalls per gerichtlichem Antrag nach § 69 FGO.
Die wichtigsten Klagearten
- Anfechtungsklage (§ 40 FGO): gegen einen belastenden Bescheid – der Regelfall.
- Verpflichtungsklage: wenn das Amt einen begünstigenden Verwaltungsakt zu Unrecht ablehnt.
- Untätigkeitsklage (§ 46 FGO): wenn über den Einspruch ohne Grund nicht entschieden wird.
Kosten & Streitwert
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – in der Regel der strittige Steuerbetrag. Es fallen mindestens vier Gerichtsgebühren an; bei Klagerücknahme reduziert sich das. Wer verliert, trägt die Kosten (§ 135 FGO). Einen Anwalt musst du nicht beauftragen, kannst dich aber vertreten lassen.
Ablauf des Verfahrens
- Klageeingang & Aktenzeichen: das Gericht bestätigt und fordert die Akten vom Finanzamt an.
- Schriftwechsel: Klagebegründung und Erwiderung des Finanzamts.
- Erörterung/mündliche Verhandlung: oft vor dem Berichterstatter oder Senat.
- Urteil: mit Kostenentscheidung; ggf. Zulassung der Revision zum BFH.
Kostenbeispiel
Strittige Steuer 5.000 €
Grobe Orientierung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei Rücknahme vor der Verhandlung sinkt die Gebühr deutlich. Eigene Anwaltskosten fallen nur bei Vertretung zusätzlich an.
Die häufigsten Fehler
- Monatsfrist versäumen – die Einspruchsentscheidung wird bestandskräftig.
- Ohne AdV klagen – die Nachzahlung bleibt fällig.
- Klage nicht begründen – das Gericht braucht deine Argumente.
- Streitwert unterschätzen und das Kostenrisiko falsch einschätzen.
Deine Checkliste
Vor der Klage prüfen – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Klage vorbereiten
7 Punkte · § 47 FGO- Einspruchsentscheidung liegt vorDatum der Bekanntgabe notiert
- Klagefrist berechnet1 Monat, Eingang zählt
- Klageart bestimmtmeist Anfechtungsklage
- Zuständiges Finanzgerichtnach Wohnsitz/Betriebssitz
- Klage begründetSachverhalt, Recht, Antrag
- AdV geklärtNachzahlung vorerst gestoppt?
- Kostenrisiko eingeschätztStreitwert × Gebühren
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich einen Anwalt für das Finanzgericht?
Nein. Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang – du darfst selbst klagen. Erst beim Bundesfinanzhof (Revision) gilt Vertretungszwang.
Wie lange habe ich für die Klage Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Die Klage muss innerhalb der Frist beim Finanzgericht eingehen.
Muss ich erst Einspruch einlegen?
In der Regel ja. Die Klage setzt ein erfolglos gebliebenes Vorverfahren voraus. Ausnahme ist die Untätigkeitsklage nach § 46 FGO.
Was kostet eine Klage?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (meist der strittige Steuerbetrag). Wer unterliegt, trägt grundsätzlich die Kosten (§ 135 FGO).
Stoppt die Klage die Zahlung?
Nein. Wie der Einspruch hemmt auch die Klage die Vollziehung nicht. Dafür brauchst du die Aussetzung der Vollziehung, notfalls per Antrag nach § 69 FGO beim Gericht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 14. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


