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Steuerticker · Frist§ 122 AO§ 355 AO4 Tage

Die Frist beginnt früher als gedacht

Nicht der Tag im Briefkasten zählt, sondern die Fiktion: vier Tage nach Aufgabe zur Post. Danach läuft ein Monat für den Einspruch.

Wer die Fiktion nicht kennt, verliert Tage. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der fingierten Bekanntgabe vorliegen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ein per Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Ab dann läuft die Einspruchsfrist von einem Monat. Bei Zweifeln über den Zugang trägt die Behörde die Beweislast.

So rechnest du die Frist

Maßgeblich ist das Datum des Bescheids als Aufgabedatum. Vier Tage später gilt die Bekanntgabe, die Monatsfrist endet am gleichen Kalendertag des Folgemonats.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Wenn der Brief später kam

Wer glaubhaft macht, den Bescheid später erhalten zu haben, kann den tatsächlichen Zugang geltend machen. Ein Vermerk auf dem Briefumschlag oder ein Posteingangsstempel hilft.

  • 1. Umschlag aufbewahren: Poststempel als Nachweis
  • 2. Zugang notieren: Eingangsdatum auf dem Bescheid vermerken
  • 3. Einspruch früh einlegen: nicht auf die Fristgrenze setzen
  • 4. Wiedereinsetzung prüfen: bei unverschuldeter Versäumung

Elektronische Bekanntgabe

Wird der Bescheid elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt, gilt er am dritten Tag nach der Benachrichtigung als bekanntgegeben. Die Zustimmung dazu ist widerruflich.

Wer digital abruft, sollte Benachrichtigungen aktiv überwachen – die Frist läuft unabhängig davon, ob der Abruf tatsächlich erfolgt.

Einspruch braucht keine Begründung

Wichtig ist die fristgerechte Einlegung. Die Begründung kannst du nachreichen, sobald du die Unterlagen zusammen hast.


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Fristen sicher wahren

5 Punkte · § 122 AO, § 108 AO, § 355 AO
  • 1. Bescheiddatum notierenGrundlage der Vier-Tage-Fiktion.
  • 2. Fristende berechnenEin Monat, Verschiebung auf Werktag.
  • 3. Umschlag sichernPoststempel bei späterem Zugang.
  • 4. Einspruch einlegenSchriftlich oder elektronisch, ohne Begründung.
  • 5. Zahlung im BlickFälligkeit bleibt ohne Aussetzung bestehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann beginnt die Einspruchsfrist?

Mit der Bekanntgabe, also regelmäßig am vierten Tag nach Aufgabe zur Post.

Was gilt bei Wochenenden?

Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.

Was, wenn der Brief später ankam?

Dann zählt der tatsächliche Zugang. Die Behörde muss den Zugang nachweisen, wenn du ihn substanziiert bestreitest.

Gilt die Frist auch digital?

Bei elektronischer Bereitstellung gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Benachrichtigung als bekanntgegeben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Gesetze im Internet.
  2. § 355 AO – Einspruchsfrist. Gesetze im Internet.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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