Wer die Fiktion nicht kennt, verliert Tage. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der fingierten Bekanntgabe vorliegen.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026
Ein per Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Ab dann läuft die Einspruchsfrist von einem Monat. Bei Zweifeln über den Zugang trägt die Behörde die Beweislast.
So rechnest du die Frist
Maßgeblich ist das Datum des Bescheids als Aufgabedatum. Vier Tage später gilt die Bekanntgabe, die Monatsfrist endet am gleichen Kalendertag des Folgemonats.
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
Wenn der Brief später kam
Wer glaubhaft macht, den Bescheid später erhalten zu haben, kann den tatsächlichen Zugang geltend machen. Ein Vermerk auf dem Briefumschlag oder ein Posteingangsstempel hilft.
- 1. Umschlag aufbewahren: Poststempel als Nachweis
- 2. Zugang notieren: Eingangsdatum auf dem Bescheid vermerken
- 3. Einspruch früh einlegen: nicht auf die Fristgrenze setzen
- 4. Wiedereinsetzung prüfen: bei unverschuldeter Versäumung
Elektronische Bekanntgabe
Wird der Bescheid elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt, gilt er am dritten Tag nach der Benachrichtigung als bekanntgegeben. Die Zustimmung dazu ist widerruflich.
Wer digital abruft, sollte Benachrichtigungen aktiv überwachen – die Frist läuft unabhängig davon, ob der Abruf tatsächlich erfolgt.
Wichtig ist die fristgerechte Einlegung. Die Begründung kannst du nachreichen, sobald du die Unterlagen zusammen hast.
Deine Checkliste: Fristen sicher wahren
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Fristen sicher wahren
5 Punkte · § 122 AO, § 108 AO, § 355 AO- 1. Bescheiddatum notierenGrundlage der Vier-Tage-Fiktion.
- 2. Fristende berechnenEin Monat, Verschiebung auf Werktag.
- 3. Umschlag sichernPoststempel bei späterem Zugang.
- 4. Einspruch einlegenSchriftlich oder elektronisch, ohne Begründung.
- 5. Zahlung im BlickFälligkeit bleibt ohne Aussetzung bestehen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann beginnt die Einspruchsfrist?
Mit der Bekanntgabe, also regelmäßig am vierten Tag nach Aufgabe zur Post.
Was gilt bei Wochenenden?
Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.
Was, wenn der Brief später ankam?
Dann zählt der tatsächliche Zugang. Die Behörde muss den Zugang nachweisen, wenn du ihn substanziiert bestreitest.
Gilt die Frist auch digital?
Bei elektronischer Bereitstellung gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Benachrichtigung als bekanntgegeben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

