Der Bundesfinanzhof ist hier unerbittlich: Bürgerliche Kleidung bleibt privat, auch wenn sie ausschließlich im Job getragen wird.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Abziehbar ist nur typische Berufskleidung: Schutzkleidung, Uniformen, Kleidung mit Firmenlogo oder Berufstrachten wie Arztkittel, Talar oder Kochjacke. Bürgerliche Kleidung – Anzug, Bluse, schwarze Hose, Businessschuhe – ist nicht absetzbar, auch nicht bei ausschließlicher Nutzung im Beruf. Neben dem Kaufpreis kannst du Reinigungskosten ansetzen, auch bei Wäsche in der eigenen Maschine.
Die Grenze: typisch oder bürgerlich
Werbungskosten sind Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind. Bei Kleidung unterstellt das Gesetz eine private Mitnutzung, sobald die Kleidung objektiv privat tragbar ist – auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an.
| Kleidung | Abziehbar? |
|---|---|
| Arztkittel, Kochjacke, Laborkittel | ja – typische Berufskleidung |
| Sicherheitsschuhe, Helm, Warnweste | ja – Schutzkleidung |
| Uniform, Dienstkleidung mit Emblem | ja |
| Kleidung mit gut sichtbarem Firmenlogo | ja |
| Talar, Amtstracht, Richterrobe | ja |
| Anzug, Kostüm, Hemd, Bluse | nein – auch bei Kundenkontakt |
| Schwarze Hose und weißes Hemd im Service | nein – bürgerliche Kleidung |
| Sportkleidung von Sportlehrern | nein |
| Trachtenkleidung im Gastgewerbe | regelmäßig nein |
Ein kleiner Aufdruck genügt nicht. Anerkannt wird ein Logo, das die private Nutzung praktisch ausschließt – dauerhaft angebracht und deutlich sichtbar.
Reinigungskosten richtig ansetzen
Bei anerkannter Berufskleidung sind auch die Kosten für Reinigung, Reparatur und Instandhaltung Werbungskosten. Wäschst du selbst, kannst du die Kosten schätzen – die Rechtsprechung akzeptiert Erfahrungswerte, etwa auf Basis von Verbrauchstabellen für Wasser, Strom und Waschmittel.
Berufskleidung im Jahr
Zusammen mit weiteren Werbungskosten kann so der Pauschbetrag von 1.230 € überschritten werden.
Bei einer Wäscherei genügen die Rechnungen. Bei Eigenwäsche solltest du eine nachvollziehbare Aufstellung führen: Anzahl der Waschgänge, Maschinenauslastung, angesetzte Kosten je Waschgang.
Wenn der Arbeitgeber zahlt
Stellt der Arbeitgeber typische Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, ist das nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei – auch die Reinigung. Ein eigener Werbungskostenabzug ist dann natürlich ausgeschlossen.
- Erstattet der Arbeitgeber nur teilweise, kannst du den selbst getragenen Anteil absetzen.
- Eine Barablösung für Kleidung ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.
- Bürgerliche Kleidung, die der Arbeitgeber schenkt, ist steuerpflichtiger Sachbezug – hier kann die 50-€-Freigrenze greifen.
Selbständige und Sonderfälle
Für Selbständige gilt derselbe Maßstab, nur heißen die Kosten Betriebsausgaben. Auch hier scheitert der Abzug für Anzug oder Kostüm – ein Punkt, der in Betriebsprüfungen regelmäßig gestrichen wird.
- Künstler und Bühnenberufe: Kostüme, die nur im Auftritt getragen werden, sind abziehbar.
- Sportler: Vereinsbekleidung mit Sponsorenaufdruck ja, Laufschuhe in der Regel nein.
- Trauerkleidung: nicht abziehbar, auch nicht bei Bestattern.
- Arbeitsschutz auf Baustellen: vollständig abziehbar, häufig ohnehin arbeitgeberseitig gestellt.
Kostet ein Kleidungsstück mehr als 800 € netto, wird es über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ist bei Berufskleidung selten, kann aber bei Spezialausrüstung vorkommen.
So dokumentierst du sauber
- 1. Kaufbelege sammeln – mit Bezeichnung des Kleidungsstücks, nicht nur „Textil“.
- 2. Bei Logo-Kleidung ein Foto zur Akte legen.
- 3. Reinigungsaufstellung führen: Datum, Art der Wäsche, Anzahl.
- 4. Arbeitgeber-Erstattungen abziehen und kenntlich machen.
- 5. Alles zusammen in der Anlage N unter Werbungskosten eintragen.
Deine Checkliste
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Berufskleidung geltend machen
0 von 7 erledigt- Kleidung einordnenTypisch beruflich oder bürgerlich?
- Belege sortierenKaufbelege mit klarer Bezeichnung.
- Logo dokumentierenFoto oder Herstellerangabe.
- Reinigung erfassenRechnungen oder Aufstellung Eigenwäsche.
- Arbeitgeberanteil abziehenNur selbst getragene Kosten zählen.
- Schutzausrüstung prüfenSchuhe, Helm, Handschuhe zählen immer.
- In Anlage N eintragenZusammen mit weiteren Werbungskosten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einen Anzug absetzen?
In der Regel nein. Anzug, Kostüm und Businessschuhe gelten als bürgerliche Kleidung – selbst wenn du sie ausschließlich beruflich trägst.
Zählt Kleidung mit Firmenlogo?
Ja, wenn das Logo dauerhaft und deutlich sichtbar angebracht ist und die private Nutzung dadurch praktisch ausgeschlossen wird.
Wie hoch darf ich Reinigungskosten schätzen?
Es gibt keinen amtlichen Pauschbetrag. Anerkannt werden nachvollziehbare Schätzungen anhand von Verbrauchswerten – dokumentiere die Anzahl der Waschgänge.
Sind Sicherheitsschuhe absetzbar?
Ja. Schutzkleidung ist immer typische Berufskleidung, unabhängig davon, wie sie aussieht.
Was gilt für Kleidung, die der Arbeitgeber stellt?
Die Überlassung typischer Berufskleidung ist steuerfrei. Eine Barablösung ist dagegen Arbeitslohn.
Kann ich Kleidung im Homeoffice absetzen?
Nein, Kleidung im Homeoffice ändert die Beurteilung nicht. Für das Arbeiten zu Hause gilt die Tagespauschale von 6 €.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


