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Steuerticker · Erbschaft§ 13a ErbStG§ 13b ErbStG90-%-Test

Nachfolge: Liquidität kann teuer werden

Übersteigt das Verwaltungsvermögen 90 Prozent des Unternehmenswerts, entfällt die Verschonung vollständig. Hohe Bankguthaben sind der häufigste Grund.

Der Test ist ein Alles-oder-nichts-Kriterium: Wird er gerissen, gibt es keine Verschonung – auch nicht teilweise.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Verschonung nach § 13a ErbStG setzt voraus, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 90 Prozent des gemeinen Werts des Betriebsvermögens beträgt. Beim Einstiegstest werden Finanzmittel brutto berücksichtigt, ohne Schuldenverrechnung. Danach folgen Lohnsummen- und Behaltensfristen.

Wie der Test rechnet

Ins Verhältnis gesetzt werden Verwaltungsvermögen und Unternehmenswert. Beim Einstiegstest werden Zahlungsmittel, Bankguthaben und Forderungen ohne Abzug von Schulden angesetzt.

Das führt bei liquiditätsstarken Dienstleistern zu paradoxen Ergebnissen: Ein gesundes Unternehmen mit hoher Kasse verliert die Verschonung.

Was vorbereitend hilft

Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von operativem Vermögen und Finanzmitteln zum Übertragungszeitpunkt.

  • 1. Liquidität planen: Investitionen vor der Übertragung umsetzen
  • 2. Ausschüttungen prüfen: überschüssige Mittel entnehmen
  • 3. Strukturen ordnen: Beteiligungsketten und Sonderbetriebsvermögen
  • 4. Bewertung vorbereiten: Unternehmenswert belastbar ermitteln

Nach der Übertragung

Die Regelverschonung von 85 Prozent verlangt eine Behaltensfrist von fünf Jahren, die Optionsverschonung von 100 Prozent sieben Jahre. Parallel läuft die Lohnsummenkontrolle.

Verstöße führen zur anteiligen Nachversteuerung. Deshalb gehören Fristen und Lohnsummen in ein laufendes Monitoring, nicht in eine Schublade.

Nicht erst beim Erbfall rechnen

Der Einstiegstest wird auf den Übertragungszeitpunkt bezogen. Vorbereitung braucht Monate – im Erbfall ist keine Zeit mehr für Gestaltung.


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Nachfolge vorbereiten

5 Punkte · § 13a ErbStG, § 13b ErbStG
  • 1. Verwaltungsvermögen ermittelnFinanzmittel brutto ansetzen.
  • 2. Einstiegstest rechnenVerhältnis zum Unternehmenswert.
  • 3. Liquidität steuernInvestition oder Ausschüttung prüfen.
  • 4. Verschonungsart wählen85 oder 100 Prozent mit Fristen.
  • 5. Monitoring einrichtenLohnsummen und Behaltensfristen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Einstiegstest?

Eine Vorprüfung: Beträgt das Verwaltungsvermögen mehr als 90 Prozent des Unternehmenswerts, entfällt die Verschonung vollständig.

Werden Schulden verrechnet?

Beim Einstiegstest werden Finanzmittel grundsätzlich brutto angesetzt, ohne Schuldenverrechnung.

Wie lange laufen die Fristen?

Fünf Jahre bei der Regelverschonung, sieben Jahre bei der Optionsverschonung, jeweils mit Lohnsummenkontrolle.

Was passiert bei einem Verstoß?

Es kommt zur anteiligen Nachversteuerung entsprechend der noch offenen Frist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 13a ErbStG – Verschonung von Betriebsvermögen. Gesetze im Internet.
  2. § 13b ErbStG – Begünstigtes Vermögen. Gesetze im Internet.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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