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Musterschreiben-Konfigurator · Datenschutz

Auskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern

Art. 15 DSGVO gibt Ihnen Anspruch auf Auskunft über alle zu Ihrer Person verarbeiteten Daten – samt Zwecken, Empfängern, Herkunft, Speicherdauer und einer kostenfreien Kopie. Der Konfigurator formuliert den Antrag so, dass die Behörde nicht ausweichen kann.

Art. 15 DSGVO § 32c AO Frist 1 Monat

Auskunftsersuchen-Konfigurator

Wählen Sie den Adressaten und die Zeiträume, auf die sich die Auskunft beziehen soll. Der Antrag deckt automatisch alle Informationskategorien des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ab und verlangt die Datenkopie nach Absatz 3.

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Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

So bekommen Sie eine vollständige Antwort

  • Nennen Sie Zeiträume und – wenn bekannt – die Datenarten, um die es Ihnen geht. Pauschalanträge werden pauschal beantwortet.
  • Fordern Sie die namentliche Nennung der Empfänger: Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt die Angabe von Kategorien regelmäßig nicht.
  • Setzen Sie die Monatsfrist ausdrücklich – das erleichtert später die Beschwerde nach Art. 77 DSGVO.

Wann sich das Auskunftsersuchen lohnt

Immer dann, wenn Sie nicht nachvollziehen können, woher das Finanzamt seine Zahlen hat: bei abweichenden Bescheiden, nach Kontrollmitteilungen, bei Plattform- oder Kryptomeldungen (DAC7, DAC8), nach einer Betriebsprüfung oder wenn Sie den Verdacht haben, dass Daten unrichtig gespeichert sind.

Der Antrag ist kostenfrei, formfrei und muss nicht begründet werden. Er läuft auch parallel zu einem Einspruchsverfahren.

Grenzen: § 32c AO

Die Finanzverwaltung kann die Auskunft einschränken, soweit sie die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gefährden würde, Ermittlungen beeinträchtigt oder Rechte Dritter überwiegen. Die Einschränkung muss aber begründet werden – pauschale Ablehnungen sind angreifbar.

  • Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, welche Datenarten von der Einschränkung betroffen sind.
  • Bitten Sie um eine rechtsmittelfähige Entscheidung, wenn ganz abgelehnt wird.
  • Nach § 32c Abs. 5 AO ist auf Ihr Verlangen die Datenschutzaufsicht einzuschalten.

Und wenn nichts kommt?

Setzen Sie eine Nachfrist von zwei Wochen. Bleibt die Antwort weiter aus, stehen drei Wege offen: die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, der Einspruch gegen eine ablehnende Entscheidung und die Klage beim Finanzgericht.

Sind die erhaltenen Daten unrichtig, hilft die Vorlage für Berichtigung und Löschung. Hintergründe im Ratgeber Auskunftsrecht Art. 15 DSGVO.

Häufige Fragen

Kostet die Auskunft etwas?

Nein. Auskunft und erste Datenkopie sind unentgeltlich. Nur für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt erhoben werden.

Wie lange darf die Behörde brauchen?

Grundsätzlich einen Monat ab Eingang, bei komplexen Anträgen bis zu drei Monate – über die Verlängerung ist innerhalb des ersten Monats zu informieren.

Muss ich meinen Antrag begründen?

Nein. Das Auskunftsrecht besteht unabhängig von einem besonderen Interesse.

Erhalte ich damit auch Akteneinsicht?

Nein. Für den Blick in die Akte brauchen Sie einen zusätzlichen Antrag – im Einspruch gestützt auf § 364 AO, sonst auf das Ermessen der Behörde.

Kann mein Steuerberater den Antrag stellen?

Ja, mit Vollmacht. Legen Sie diese als Anlage bei.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltendes Recht und öffentlich zugängliche Quellen. Rechtsstand: 2026.

  1. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person. Verordnung (EU) 2016/679.
  2. § 32c AO – Auskunftsrecht der betroffenen Person. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Art. 12 DSGVO – Transparente Information, Fristen. Verordnung (EU) 2016/679.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Umfang und Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

Kontakt

Frage zu Ihrem Auskunftsersuchen?

Schildern Sie uns, welche Daten Sie suchen. Wir sagen Ihnen, an welche Stelle der Antrag gehört und wie Sie ihn konkretisieren.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe Ihrer Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Ihre Anfrage ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Wissen, was gespeichert ist

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Der KI-Assistent ordnet die Antwort der Behörde ein und zeigt die nächsten Schritte.

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