Der Datenaustausch ist kein Verdachtsinstrument, sondern Routine. Umso wichtiger ist, dass deine Erklärung dazu passt.
Zuletzt fachlich geprüft am 25. Juli 2026 · Rechtsstand 2026
Drei Meldewege prägen den internationalen Datenaustausch: CRS (Finanzkonten, seit 2017), DAC7 (digitale Plattformen, seit 2023, § 13 PStTG) und DAC8 (Kryptowerte, Anwendung ab 2026). Gemeldet werden Identifikationsdaten, Umsätze und Bestände; Empfänger ist regelmäßig das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die Wohnsitzstaaten weitergibt und ausländische Meldungen entgegennimmt. Du hast Anspruch auf Information durch den Meldepflichtigen und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem BZSt – aber kein Widerspruchsrecht gegen gesetzlich vorgeschriebene Meldungen.
Die drei Meldewege im Überblick
| Regime | Wer meldet was |
|---|---|
| CRS / Finanzkonten | Banken und Finanzinstitute melden Kontostände, Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse steuerlich Ausländischer an den jeweiligen Wohnsitzstaat. |
| DAC7 / Plattformen | Betreiber digitaler Plattformen melden Verkäufer und Dienstleister: Identität, Steuer-ID, Zahl der Transaktionen und Vergütungen – nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). |
| DAC8 / Kryptowerte | Anbieter von Krypto-Dienstleistungen melden Nutzer und Transaktionen; die Regeln gelten ab dem Meldejahr 2026. |
Alle drei Regime funktionieren nach demselben Prinzip: Der Meldepflichtige identifiziert dich, sammelt Daten über das Kalenderjahr und übermittelt sie im Folgejahr. Das BZSt verteilt sie an die zuständigen Staaten – und empfängt umgekehrt Meldungen über deutsche Steuerpflichtige aus dem Ausland.
DAC7: Was Plattformen über dich melden
Erfasst sind Verkauf von Waren, persönliche Dienstleistungen, Vermietung von Immobilien und die Vermietung von Verkehrsmitteln. Gemeldet werden Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung sowie die je Quartal erzielten Vergütungen und Transaktionszahlen.
Es gibt eine Bagatellgrenze für Warenverkäufe: Wer weniger als 30 Verkäufe im Jahr und höchstens 2.000 Euro Vergütung erzielt, wird insoweit nicht gemeldet. Für Dienstleistungen und Vermietung gilt diese Freistellung nicht.
Eine DAC7-Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Einkünfte steuerpflichtig sind – der Verkauf privater Gegenstände außerhalb der Spekulationsfrist bleibt steuerfrei. Sie bedeutet aber, dass das Amt Zahlen hat, die zu deiner Erklärung passen sollten.
Deine Rechte beim Datenaustausch
Erstens: Information. Der Meldepflichtige muss dich über die Meldung unterrichten und dir die übermittelten Daten mitteilen. Fordere diese Aufstellung an – sie ist die Grundlage für den Abgleich mit deiner Erklärung.
Zweitens: Auskunft und Berichtigung. Gegenüber dem BZSt kannst du nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu dir gespeicherten Meldedaten verlangen und nach Art. 16 DSGVO deren Berichtigung, wenn sie falsch sind. Nutze dafür unser Auskunftsersuchen und die Vorlage für Berichtigung und Löschung.
Drittens – und hier endet es: Ein Widerspruchsrecht gegen die Meldung selbst gibt es nicht. Sie beruht auf einer rechtlichen Verpflichtung, sodass Art. 21 DSGVO nicht greift. Falsch ist nur, was tatsächlich falsch ist – dann greift die Berichtigung.
Meldung und Erklärung abgleichen
Der häufigste Konflikt entsteht nicht durch Steuerhinterziehung, sondern durch Bruttowerte: Plattformen melden regelmäßig die Vergütung vor Abzug von Provisionen, Versandkosten und Gebühren. In deiner Erklärung steht der Gewinn. Die Differenz erklärt sich – wenn du sie belegen kannst.
Praktischer Ablauf: Jahresübersicht der Plattform anfordern, Bruttoumsatz und abgezogene Gebühren gegenüberstellen, private von gewerblichen Verkäufen trennen und eine kurze Überleitungsrechnung ablegen. Bei Rückfragen legst du diese Rechnung bei – das erledigt die meisten Fälle in einem Schreiben.
Vertiefend: Plattform-Meldepflicht DAC7 und Krypto-Meldepflicht DAC8.
Deine Checkliste
Hak ab, was du erledigt hast – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Meldedaten abgleichen
0 von 7 erledigt- Plattformübersicht anfordernJahresaufstellung der gemeldeten Daten einholen.
- Brutto und Netto trennenProvisionen, Versand und Gebühren dokumentieren.
- Privat von gewerblich abgrenzenZahl der Verkäufe und Verkaufsabsicht prüfen.
- Auslandskonten prüfenCRS-relevante Konten in der Erklärung erfassen.
- Kryptobestände dokumentierenAb Meldejahr 2026: Transaktionshistorie sichern.
- Auskunft beim BZStArt. 15 DSGVO: gespeicherte Meldedaten abfragen.
- Überleitungsrechnung ablegenEin Blatt, das Meldung und Erklärung verbindet.
Häufige Fragen (FAQ)
Bedeutet eine DAC7-Meldung, dass ich Steuern zahlen muss?
Nein. Die Meldung ist eine Information an die Finanzverwaltung, keine Steuerfestsetzung. Ob Einkünfte steuerpflichtig sind, richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht – privater Verkauf gebrauchter Gegenstände bleibt außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei.
Ab welcher Grenze meldet eine Plattform?
Für Warenverkäufe gilt eine Freistellung bei weniger als 30 Verkäufen und höchstens 2.000 Euro Vergütung im Jahr. Bei Dienstleistungen und Vermietung wird ab dem ersten Euro gemeldet.
Kann ich der Meldung widersprechen?
Nein. Sie beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung; ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO ist deshalb ausgeschlossen. Du kannst aber unrichtige Daten berichtigen lassen.
Was ändert DAC8 ab 2026?
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden meldepflichtig: Nutzeridentität und Transaktionen werden erfasst und ausgetauscht. Wer Kryptowerte hält, sollte seine Transaktionshistorie vollständig und exportierbar aufbewahren.
Erfährt das Finanzamt von meinem Auslandskonto?
In den CRS-Teilnehmerstaaten ja – Kontostand und Kapitalerträge werden automatisch an Deutschland gemeldet. Deshalb gehören Auslandskonten in die Anlage KAP bzw. in die Anlage AUS.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 25. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).
- Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) und Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8).
- Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) – CRS.


