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Steuerticker · Mobilität§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG0,25 %Bruttolistenpreis

E-Dienstwagen günstiger versteuern

Reine Elektrofahrzeuge werden mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Die maßgebliche Preisgrenze steigt – auch teurere Modelle profitieren.

Der geldwerte Vorteil richtet sich nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht nach dem Kaufpreis oder der Leasingrate.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für reine Elektrofahrzeuge wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn der Preis die maßgebliche Grenze nicht übersteigt. Oberhalb der Grenze gilt die halbe Bemessungsgrundlage. Für Verbrenner bleibt es bei einem Prozent je Monat, zuzüglich Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist der auf 100 Euro abgerundete Bruttolistenpreis. Ein Viertel davon bildet die Bemessungsgrundlage, aus der ein Prozent monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt wird.

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu – alternativ eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten.

Fahrtenbuch oder Pauschale

Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung und hohem Listenpreis. Es muss zeitnah, geschlossen und vollständig geführt werden.

  • 1. Pauschalmethode: einfach, unabhängig von tatsächlichen Fahrten
  • 2. Fahrtenbuch: genau, aber formal streng
  • 3. Einzelbewertung: 0,002 Prozent je tatsächlicher Fahrt
  • 4. Ladestrom: steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber möglich

Was jetzt zu tun ist

Prüfe für vorhandene Fahrzeuge den Bruttolistenpreis inklusive Ausstattung und Umsatzsteuer. Nachträglich eingebaute Extras erhöhen ihn nicht, werkseitige schon.

Bei Neubestellungen kann eine Ausstattungsentscheidung über die Preisgrenze und damit über die Bemessung entscheiden.

Ladestrom nicht vergessen

Das Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei, für das Laden zu Hause sind pauschale Erstattungen möglich. Beides sollte in der Dienstwagenvereinbarung geregelt sein.


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Dienstwagen richtig bewerten

5 Punkte · § 6 EStG, § 8 EStG
  • 1. Bruttolistenpreis feststellenInklusive Werksausstattung und Umsatzsteuer.
  • 2. Preisgrenze prüfenViertel- oder halbe Bemessungsgrundlage.
  • 3. Arbeitswege erfassen0,03 Prozent oder Einzelbewertung.
  • 4. Fahrtenbuch abwägenBei wenig Privatnutzung sinnvoll.
  • 5. Ladekosten regelnErstattung und Nachweis vereinbaren.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Regel auch für Hybride?

Nein. Die Viertel-Bemessung ist reinen Elektrofahrzeugen vorbehalten; für Hybride gelten eigene Voraussetzungen.

Zählt der Kaufpreis?

Nein. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächliche Kaufpreis.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ein Wechsel zwischen Pauschalmethode und Fahrtenbuch ist grundsätzlich nur zum Jahreswechsel oder bei Fahrzeugwechsel möglich.

Wie wird Ladestrom behandelt?

Das Laden im Betrieb ist steuerfrei; für Ladestrom zu Hause sind pauschale Erstattungen zulässig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 6 EStG – Bewertung, Abs. 1 Nr. 4. Gesetze im Internet.
  2. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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