Duale Studierende haben den steuerlich besten Ausgangspunkt: Die Vergütung ist Arbeitslohn, die Ausbildung läuft im Dienstverhältnis, und alle Kosten sind unbegrenzte Werbungskosten – selbst wenn es die erste Berufsausbildung ist.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: 13. August 2026
Das duale Studium ist regelmäßig ein Ausbildungsdienstverhältnis: Die Vergütung ist Arbeitslohn nach § 19 EStG, alle Aufwendungen sind unbegrenzte Werbungskosten. Der Ausschluss des § 9 Abs. 6 EStG greift nicht. Wichtigste Weiche ist die erste Tätigkeitsstätte: Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale, alle übrigen Fahrten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer plus Verpflegungspauschale.
Ausbildungsdienstverhältnis: der entscheidende Status
Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn die Ausbildung Gegenstand des Dienstverhältnisses ist – also vertraglich geschuldet und vergütet wird. Beim praxisintegrierenden dualen Studium mit Studien- oder Ausbildungsvertrag ist das der Regelfall; ebenso bei Beamtenanwärtern und Referendaren.
Fehlt ein solcher Vertrag – etwa bei einem berufsbegleitenden Studium neben einer normalen Anstellung, das der Arbeitgeber nur unterstützt –, ist zu prüfen, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt. Auch dann ist der Abzug meist gesichert, weil eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgeht.
Erste Tätigkeitsstätte: Betrieb oder Hochschule?
Die erste Tätigkeitsstätte bestimmt der Arbeitgeber durch dauerhafte Zuordnung (§ 9 Abs. 4 EStG). Beim dualen Studium ist das typischerweise der Ausbildungsbetrieb. Die Hochschule wird dann zur Auswärtstätigkeit – mit dem deutlich besseren Abzug: 0,30 € je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg, Verpflegungspauschalen bei mehr als acht Stunden Abwesenheit und Übernachtungskosten bei Blockphasen.
Ohne arbeitgeberseitige Zuordnung greifen die gesetzlichen Auffangregeln; die Vollzeitfiktion des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG für Bildungseinrichtungen gilt beim dualen Studium nicht, weil ein Dienstverhältnis besteht. Ein Blick in den Vertrag lohnt daher immer.
| Fahrt | Ansatz | Zusätzlich |
|---|---|---|
| zum Ausbildungsbetrieb (erste Tätigkeitsstätte) | Entfernungspauschale, einfache Strecke | – |
| zur Hochschule / Berufsakademie | 0,30 € je gefahrenen km | Verpflegungspauschale ab 8 Std. |
| zu Blockphasen mit Übernachtung | 0,30 € je gefahrenen km | Unterkunft und Verpflegung 3 Monate |
| zu wechselnden Einsatzorten | 0,30 € je gefahrenen km | Verpflegungspauschale |
| Praxissemester im Konzern | abhängig von der Zuordnung | Zuordnung prüfen lassen |
| Auslandsphase | 0,30 € je km bzw. Flugkosten | Auslandspauschalen |
Ein Jahr mit zwölf Hochschulwochen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird deutlich überschritten – der Einzelnachweis lohnt sich in jedem dualen Studienjahr.
Wenn der Arbeitgeber zahlt
Übernimmt der Betrieb Studiengebühren im eigenen betrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor – die Zahlung ist für dich steuerfrei, ein eigener Abzug entfällt dann aber. Trägt der Arbeitgeber die Gebühren im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses und behält er bei vorzeitigem Ausscheiden eine Rückzahlung ein, bleibt es ebenfalls steuerfrei.
- Rückzahlungsklausel: Musst du Gebühren wegen Kündigung zurückzahlen, sind die Rückzahlungen im Jahr der Zahlung Werbungskosten.
- Fahrtkostenerstattung: steuerfrei bei Auswärtstätigkeit; sie mindert dann deinen eigenen Abzug.
- Jobticket: steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, wird aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.
- Lernmittelzuschuss: steuerfrei nur bei überwiegend betrieblichem Interesse, sonst Arbeitslohn.
- Wohnungsgestellung: Sachbezug – prüfen, ob die 50-€-Freigrenze greift.
Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers und eigener Werbungskostenabzug schließen sich aus (§ 3c Abs. 1 EStG). Erfasse deshalb zuerst alle Kosten und ziehe anschließend die im Lohnkonto ausgewiesenen steuerfreien Erstattungen ab – so bleibt die Erklärung prüfungsfest.
Zweitwohnung und doppelte Haushaltsführung
Wohnst du am Betriebsort und behältst den eigenen Hausstand am Heimatort, kommt die doppelte Haushaltsführung in Betracht: Unterkunftskosten bis 1.000 € monatlich, eine Heimfahrt je Woche und Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung am Haupthausstand von mehr als 10 % der laufenden Kosten.
- Ausbildungs- oder Studienvertrag prüfen: Ist eine erste Tätigkeitsstätte festgelegt?
- Theorie- und Praxisphasen im Kalender dokumentieren – Grundlage für Fahrten und Pauschalen.
- Alle Fahrten nach Art trennen: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit.
- Steuerfreie Arbeitgebererstattungen aus der Lohnabrechnung herausrechnen.
- Doppelte Haushaltsführung prüfen und Kostenbeteiligung belegen.
- Erklärung mit Anlage N abgeben und den Bescheid gegen die eigenen Zahlen prüfen.
Die häufigsten Fehler
- Hochschulfahrten mit der Entfernungspauschale angesetzt, obwohl Auswärtstätigkeit vorliegt.
- Verpflegungspauschalen für Theoriephasen nicht geltend gemacht.
- Steuerfreie Erstattungen nicht abgezogen – das Finanzamt korrigiert und kürzt insgesamt.
- Rückzahlung von Studiengebühren nach Kündigung nicht als Werbungskosten erklärt.
- Doppelte Haushaltsführung ohne Nachweis der Kostenbeteiligung beantragt.
- Keine Erklärung abgegeben, obwohl Lohnsteuer einbehalten wurde.
Duales Studium steuerlich ausschöpfen
6 Punkte · § 9, § 19 EStG- Vertrag geprüftAusbildungsdienstverhältnis?
- Erste Tätigkeitsstätte geklärtBetrieb oder Hochschule.
- Phasen dokumentiertTheorie- und Praxistage.
- Fahrten getrennt erfasstPauschale vs. Auswärtstätigkeit.
- Erstattungen abgezogen§ 3c Abs. 1 EStG.
- Zweitwohnung geprüftKostenbeteiligung belegt.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt im dualen Studium der 6.000-€-Deckel?
Nein. Weil die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, greift der Ausschluss des § 9 Abs. 6 EStG nicht. Alle beruflich veranlassten Aufwendungen sind unbegrenzte Werbungskosten – auch wenn es die erste Berufsausbildung ist.
Was ist meine erste Tätigkeitsstätte?
Diejenige Einrichtung, der du arbeitsvertraglich dauerhaft zugeordnet bist – im dualen Studium typischerweise der Ausbildungsbetrieb. Die Hochschule ist dann Auswärtstätigkeit. Steht im Vertrag nichts, greifen die gesetzlichen Auffangregeln des § 9 Abs. 4 EStG; hier lohnt eine schriftliche Klarstellung durch den Arbeitgeber.
Wie rechne ich Fahrten zur Hochschule ab?
Als Auswärtstätigkeit mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer – also für Hin- und Rückweg – plus Verpflegungspauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit. Bei Blockphasen mit Übernachtung kommen Unterkunftskosten und die Dreimonatsfrist für Verpflegungspauschalen ins Spiel.
Sind vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren steuerpflichtig?
Nein, wenn die Übernahme im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt oder Teil des Ausbildungsdienstverhältnisses ist. Dann liegt kein Arbeitslohn vor – ein eigener Werbungskostenabzug entfällt entsprechend, weil du die Kosten nicht getragen hast.
Was passiert, wenn ich Gebühren zurückzahlen muss?
Rückzahlungen wegen vorzeitigen Ausscheidens sind im Jahr der Zahlung Werbungskosten, weil sie beruflich veranlasst sind. Bewahre die Rückzahlungsvereinbarung und den Zahlungsnachweis auf; ohne beides streicht das Finanzamt den Abzug.
Kann ich eine Zweitwohnung am Betriebsort absetzen?
Ja, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG: Unterkunft bis 1.000 € monatlich, eine Heimfahrt je Woche und Verpflegungspauschalen für drei Monate. Voraussetzung ist ein eigener Haupthausstand mit finanzieller Beteiligung von mehr als 10 % der laufenden Kosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


