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Steuerticker · Mobilität§ 9 EStGgeplant ab 1.1.202738 ct/km

Pendeln wird einheitlich abgerechnet

Der Gesetzentwurf sieht eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent vor – schon ab dem ersten Kilometer. Für kurze Arbeitswege bringt das die größte Entlastung.

Bisher gilt eine Staffel: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Diese Stufe soll fallen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2027 einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer betragen – und zwar ab dem ersten Kilometer. Profitieren würden vor allem Beschäftigte mit kurzem Arbeitsweg. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener soll entsprechend angepasst werden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Was sich ändert

Für die ersten 20 Kilometer steigt die Pauschale von 30 auf 38 Cent. Ab dem 21. Kilometer bleibt es bei 38 Cent – dort ändert sich nichts.

Bei 15 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen bedeutet das rund 264 Euro mehr Werbungskosten im Jahr. Ob sich das steuerlich auswirkt, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro insgesamt überschritten wird.

So rechnest du es aus

Die Formel bleibt unverändert: Entfernungskilometer × Arbeitstage × Cent-Satz. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, eine längere Strecke nur bei nachweislich verkehrsgünstigerem Verlauf.

  • 1. Entfernung bestimmen: kürzeste Straßenverbindung, nur einfache Strecke
  • 2. Arbeitstage zählen: Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage abziehen
  • 3. Pauschbetrag prüfen: 1.230 Euro sind bereits eingerechnet
  • 4. Belege sammeln: Kalender, Fahrtenaufstellung, Arbeitgeberbescheinigung

Was du jetzt tun kannst

Für die Steuererklärung 2026 gilt weiterhin die Staffel. Wer 2027 plant, sollte Fahrten und Homeoffice-Tage sauber trennen: Beides gleichzeitig geht für denselben Tag nicht.

Wer knapp unter dem Pauschbetrag liegt, kann mit weiteren Werbungskosten – Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge – über die Schwelle kommen.

Homeoffice-Tage nicht doppelt ansetzen

Für einen Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale oder die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause. Führe eine einfache Liste, dann hält der Ansatz jeder Prüfung stand.


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Fahrtkosten 2027 vorbereiten

5 Punkte · § 9 EStG, § 101 EStG
  • 1. Arbeitsweg messenKürzeste Straßenverbindung dokumentieren.
  • 2. Arbeitstage erfassenPräsenz- und Homeoffice-Tage trennen.
  • 3. Pauschbetrag prüfenKommst du über 1.230 Euro?
  • 4. Mobilitätsprämie prüfenRelevant bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag.
  • 5. Freibetrag eintragen lassenLohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Erhöhung schon für 2026?

Nein. Für 2026 gilt weiterhin die Staffel mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent darüber.

Zählt die Hin- und Rückfahrt?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Was gilt bei Homeoffice?

Für einen Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale oder die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause, nicht beides.

Profitieren auch Radfahrer?

Ja. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig, unabhängig von tatsächlichen Kosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten und Entfernungspauschale. Gesetze im Internet.
  2. Bundestag – Dokumente und Gesetzgebungsverfahren. Deutscher Bundestag, Drucksachen zum Verfahrensstand.
  3. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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