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Steuerticker · Erbschaft§ 16 ErbStGLänderinitiative10-Jahres-Frist

Erben: Freibeträge unter Druck

Immobilienwerte sind seit 2009 stark gestiegen, die Freibeträge nicht. Eine Anhebung ist gefordert, aber nicht beschlossen – Schenkungen bleiben das wirksamste Werkzeug.

Der Freibetrag steht jedem Erwerber alle zehn Jahre neu zu. Wer früh und in Etappen überträgt, nutzt ihn mehrfach.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die persönlichen Freibeträge betragen unverändert 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind und 200.000 Euro je Enkel. Sie gelten je Erwerber und alle zehn Jahre erneut. Eine Anhebung wird politisch gefordert, ist aber nicht beschlossen. Neben Freibeträgen wirken Familienheim und Betriebsvermögensverschonung.

Warum die Debatte läuft

Die Bewertung von Immobilien folgt seit 2023 marktnäheren Regeln. In Ballungsräumen überschreiten Standardimmobilien die Freibeträge der Kinder deutlich.

Zugleich ist die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer – die Interessen sind unterschiedlich, weshalb eine Reform politisch schwierig bleibt.

Was heute schon wirkt

Wer verteilt überträgt, senkt die Belastung erheblich: mehrere Erwerber, mehrere Zehnjahresperioden, dazu Nutzung der sachlichen Befreiungen.

  • 1. Freibeträge staffeln: Übertragungen im Abstand von zehn Jahren
  • 2. Enkel einbeziehen: zusätzliche Freibeträge nutzen
  • 3. Familienheim prüfen: Befreiung bei Selbstnutzung
  • 4. Nießbrauch bedenken: Wert der Zuwendung sinkt

Fallstricke

Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Wer die Frist falsch berechnet, verliert den Vorteil.

Auch die Übertragung unter Nutzungsvorbehalt braucht saubere Verträge – sonst droht Streit mit dem Finanzamt über die Bewertung.

Zehnjahresfrist genau rechnen

Maßgeblich ist der Tag der Ausführung der Zuwendung, nicht der Vertragsschluss. Ein Tag zu früh kostet einen ganzen Freibetrag.


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5 Punkte · § 16 ErbStG, § 13 ErbStG, § 14 ErbStG
  • 1. Vermögen bewertenImmobilien, Depots, Betriebsvermögen.
  • 2. Freibeträge zuordnenJe Erwerber und Verwandtschaftsgrad.
  • 3. Vorschenkungen prüfenZusammenrechnung in zehn Jahren.
  • 4. Befreiungen nutzenFamilienheim, Betriebsvermögen.
  • 5. Verträge sauber fassenNießbrauch und Rückforderungsrechte.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Freibeträge?

500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind und 200.000 Euro je Enkel.

Werden Freibeträge angehoben?

Eine Anhebung wird gefordert, ist aber nicht beschlossen. Es gelten weiterhin die bisherigen Beträge.

Wie oft gilt der Freibetrag?

Alle zehn Jahre erneut, gerechnet ab dem Tag der Ausführung der jeweiligen Zuwendung.

Ist das Familienheim steuerfrei?

Für Ehepartner unter Auflagen ja; für Kinder gilt eine Flächenbegrenzung und eine Behaltensfrist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 16 ErbStG – Freibeträge. Gesetze im Internet.
  2. § 14 ErbStG – Berücksichtigung früherer Erwerbe. Gesetze im Internet.
  3. Bundestag – Dokumente und Gesetzgebungsverfahren. Deutscher Bundestag, Drucksachen zum Verfahrensstand.
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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