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Steuerticker · Gesetzgebung§ 32a EStGgeplant ab 1.1.2027Tarifverschiebung

Der Tarif verschiebt sich

Steigen die Löhne nur im Umfang der Inflation, führt der progressive Tarif ohne Anpassung zu einer höheren Steuerlast. Der Entwurf korrigiert das für 2027.

Kalte Progression heißt: Das Einkommen steigt nominal, die Kaufkraft nicht – die Steuerlast aber schon. Der Gesetzgeber gleicht das über den Tarif aus.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Vorgesehen ist eine Anhebung des Grundfreibetrags sowie eine Verschiebung der Tarifeckwerte für 2027. Der Zuschlag für sehr hohe Einkommen bleibt unverändert. Die Anpassung wirkt über die Lohnsteuertabellen automatisch beim monatlichen Nettolohn – ein Antrag ist nicht erforderlich.

Was sich ändert

Der Grundfreibetrag markiert das steuerfreie Existenzminimum. Er steigt, ebenso verschieben sich die Eckwerte der Progressionszonen.

Praktisch spürbar wird das über die Lohnsteuerabzugsmerkmale: Ab Januar 2027 rechnet die Lohnabrechnung mit den neuen Werten.

Wie stark die Wirkung ist

Die Entlastung ist absolut betrachtet moderat und wirkt breit. Am deutlichsten fällt sie bei mittleren Einkommen aus, weil dort der Grenzsteuersatz am steilsten steigt.

  • 1. Grundfreibetrag: entlastet alle Steuerpflichtigen gleichermaßen
  • 2. Eckwertverschiebung: mildert den Progressionsanstieg
  • 3. Solidaritätszuschlag: folgt der Einkommensteuer automatisch
  • 4. Kirchensteuer: sinkt in gleicher Relation

Was du daraus machen kannst

Wer schwankende Einkünfte hat, kann Zahlungen bewusst über Jahre verteilen. Sonderausgaben, Handwerkerleistungen oder Spenden lassen sich häufig ins Jahr mit höherem Grenzsteuersatz legen.

Bei Nebeneinkünften lohnt ein Blick auf die Vorauszahlungen: Wird der Tarif angepasst, kann eine Herabsetzung sinnvoll sein.

Vorauszahlungen anpassen

Wer Vorauszahlungen leistet, kann beim Finanzamt eine Anpassung beantragen, sobald sich Tarif oder Gewinnerwartung ändern. Das schont die Liquidität.


Deine Checkliste: Tarifanpassung nutzen

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Tarifanpassung nutzen

5 Punkte · § 32a EStG, § 37 EStG
  • 1. Lohnabrechnung prüfenAb Januar 2027 neue Tabellenwerte.
  • 2. Freibeträge aktualisierenLohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen.
  • 3. Vorauszahlungen prüfenHerabsetzung beantragen, wenn absehbar.
  • 4. Ausgaben terminierenZahlungen ins wirkende Jahr legen.
  • 5. Steuerklasse prüfenBei Ehe- und Lebenspartnern lohnt ein Vergleich.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich etwas beantragen?

Nein. Die Anpassung wirkt automatisch über die Lohnsteuertabellen und die Veranlagung.

Was ist kalte Progression?

Eine höhere Steuerbelastung allein durch inflationsbedingte Lohnsteigerungen, ohne dass die Kaufkraft wächst.

Sinkt auch der Solidaritätszuschlag?

Er bemisst sich nach der Einkommensteuer und sinkt dadurch mittelbar mit.

Gilt der Grundfreibetrag doppelt bei Ehepaaren?

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag im Splittingverfahren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet.
  2. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
  3. Bundestag – Dokumente und Gesetzgebungsverfahren. Deutscher Bundestag, Drucksachen zum Verfahrensstand.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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