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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 4 Abs. 5 EStGgeplant ab 1.1.20271.470 € Deckel

Homeoffice wird besser gestellt

Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, soll ab 2027 pro Tag 7 Euro ansetzen können – bis 1.470 Euro im Jahr. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür weiterhin nicht nötig.

Die Tagespauschale ist der einfachste Weg, Arbeiten in der Wohnung abzusetzen: kein Raumnachweis, keine Flächenberechnung, keine Kostenaufteilung.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Geplant ist eine Tagespauschale von 7 Euro statt bisher 6 Euro und ein Jahreshöchstbetrag von 1.470 Euro statt 1.260 Euro – das entspricht 210 Arbeitstagen. Wer den Mittelpunkt der Tätigkeit in der Wohnung hat, kann alternativ die Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer nutzen.

Was sich ändert

Die Tagespauschale steigt um einen Euro. Wer 210 Tage zu Hause arbeitet, kommt damit auf 1.470 Euro – 210 Euro mehr als heute.

Wichtig bleibt die Grundregel: Für jeden Tag zählt entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale. Eine Ausnahme gilt, wenn keine erste Tätigkeitsstätte dauerhaft zur Verfügung steht.

Tagespauschale oder Arbeitszimmer?

Beide Wege schließen sich nicht grundsätzlich aus, sind aber unterschiedlich streng. Die Jahrespauschale für das Arbeitszimmer setzt voraus, dass die häusliche Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet.

  • 1. Tagespauschale: 7 Euro je Tag, kein separater Raum nötig
  • 2. Jahrespauschale: pauschal für das Arbeitszimmer, Mittelpunkt erforderlich
  • 3. Tatsächliche Kosten: Nachweis über Fläche und Aufwendungen
  • 4. Arbeitsmittel: immer zusätzlich absetzbar, unabhängig vom Raum

So dokumentierst du sauber

Ein Kalendereintrag pro Homeoffice-Tag reicht in der Regel. Sinnvoll ist eine Jahresübersicht, aus der Präsenztage, Homeoffice-Tage, Urlaub und Krankheit hervorgehen.

Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl oder Monitor kannst du zusätzlich ansetzen – bis 800 Euro netto sofort in voller Höhe.

Pauschbetrag im Blick behalten

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt. Erst darüber wirken zusätzliche Werbungskosten – zusammen mit Fahrten, Fortbildung und Beiträgen wird die Schwelle aber oft überschritten.


Deine Checkliste: Homeoffice-Kosten belegen

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Homeoffice-Kosten belegen

5 Punkte · § 4 Abs. 5 EStG, § 9 EStG
  • 1. Tage zählenKalenderübersicht für das ganze Jahr.
  • 2. Doppelansatz vermeidenPro Tag entweder Fahrt oder Homeoffice.
  • 3. Arbeitsmittel erfassenRechnungen für Möbel und Technik sammeln.
  • 4. Mittelpunkt prüfenKommt die Jahrespauschale in Betracht?
  • 5. Arbeitgeberzuschuss klärenSteuerfreie Erstattungen mindern den Abzug.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich ein eigenes Zimmer?

Nein. Die Tagespauschale gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist – der Küchentisch genügt.

Wie viele Tage sind möglich?

Nach dem Entwurf bis zu 210 Tage im Jahr, was dem Höchstbetrag von 1.470 Euro entspricht.

Gilt das auch für Selbständige?

Ja. Die Regelung steht im Betriebsausgabenrecht und wirkt über § 9 Abs. 5 EStG auch für Werbungskosten.

Was ist mit Miete und Strom?

Diese Kosten sind in der Pauschale enthalten. Ein zusätzlicher Einzelnachweis ist nur beim Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten möglich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c. Gesetze im Internet.
  2. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
  3. Bundestag – Dokumente und Gesetzgebungsverfahren. Deutscher Bundestag, Drucksachen zum Verfahrensstand.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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