Die Meldung ist keine Formalie: Bei der Kassen-Nachschau gehört sie zu den ersten Fragen.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung sind dem Finanzamt elektronisch über ELSTER zu melden. Anschaffung und Außerbetriebnahme müssen jeweils innerhalb eines Monats angezeigt werden; für Altsysteme galt eine gesonderte Übergangsfrist. Zu melden sind je Betriebsstätte alle Systeme mit Seriennummer, Art der TSE und Datum. Fehlende Meldungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wer melden muss
Betroffen sind Registrierkassen und PC-Kassensysteme, nicht dagegen offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnung. Auch Taxameter und Wegstreckenzähler unterliegen inzwischen der Meldepflicht. Bei mehreren Betriebsstätten ist je Betriebsstätte zu melden – alle dort eingesetzten Systeme in einer Meldung.
Wechselt der Betreiber – etwa bei Betriebsübergang – ist das System vom alten Betreiber abzumelden und vom neuen anzumelden.
Was in der Nachschau geprüft wird
Bei einer Kassen-Nachschau ohne Voranmeldung prüfen Beamte die Belegausgabe, den Datenexport nach der digitalen Schnittstelle, die Verfahrensdokumentation und die Meldung nach § 146a AO. Mängel können zum Übergang in eine Außenprüfung führen.
- 1. Systeminventar erstellen: Hersteller, Modell, Seriennummer, TSE
- 2. Meldestand prüfen: Alle Systeme in ELSTER erfasst?
- 3. Belegausgabe sichern: Bon bei jedem Geschäftsvorfall
- 4. Verfahrensdokumentation aktualisieren: Ablauf und Zuständigkeiten schriftlich
Was du jetzt tun kannst
Lege eine einfache Kassenliste an: je System eine Zeile mit Anschaffungsdatum, Seriennummer, TSE-Zertifikat und Meldedatum. Bei Austausch oder Reparatur genügt dann ein Blick, um die Meldefrist zu halten.
Prüfe außerdem den Datenexport: Lässt sich die Kasse nach der einheitlichen digitalen Schnittstelle auslesen? Wenn nicht, sollte das mit dem Hersteller geklärt werden, bevor der Prüfer kommt.
Unabhängig von der Meldung ist bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg auszugeben – elektronisch oder in Papier. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen.
Deine Checkliste: Kassenpflichten erfüllen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Kassenpflichten erfüllen
5 Punkte · § 146a AO, KassenSichV- 1. Systeme inventarisierenAlle Kassen je Betriebsstätte erfassen.
- 2. Meldung in ELSTER prüfenAnschaffung und Abmeldung fristgerecht.
- 3. TSE-Zertifikat kontrollierenLaufzeit und Gültigkeit im Blick.
- 4. Datenexport testenDigitale Schnittstelle muss funktionieren.
- 5. Verfahrensdokumentation ablegenKurz, aktuell, nachvollziehbar.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Meldepflicht auch für offene Ladenkassen?
Nein. Ohne elektronisches Aufzeichnungssystem besteht keine Meldepflicht – die Aufzeichnungspflichten selbst bleiben aber bestehen.
Wie schnell muss ich melden?
Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des Systems.
Was droht bei fehlender Meldung?
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. In der Praxis führt er vor allem zu erhöhter Prüfungsaufmerksamkeit.
Muss ich bei Reparatur neu melden?
Bei Austausch der TSE oder des Systems ja. Eine reine Reparatur ohne Wechsel der Seriennummer ist nicht meldepflichtig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 1. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

