SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Steuerticker · Selbständige§ 146a Abs. 4 AOFrist 1 Monatüber ELSTER

Kasse gemeldet? Frist beachten

Wer eine elektronische Kasse anschafft oder abmeldet, muss das dem Finanzamt melden – elektronisch und innerhalb eines Monats.

Die Meldung ist keine Formalie: Bei der Kassen-Nachschau gehört sie zu den ersten Fragen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung sind dem Finanzamt elektronisch über ELSTER zu melden. Anschaffung und Außerbetriebnahme müssen jeweils innerhalb eines Monats angezeigt werden; für Altsysteme galt eine gesonderte Übergangsfrist. Zu melden sind je Betriebsstätte alle Systeme mit Seriennummer, Art der TSE und Datum. Fehlende Meldungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wer melden muss

Betroffen sind Registrierkassen und PC-Kassensysteme, nicht dagegen offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnung. Auch Taxameter und Wegstreckenzähler unterliegen inzwischen der Meldepflicht. Bei mehreren Betriebsstätten ist je Betriebsstätte zu melden – alle dort eingesetzten Systeme in einer Meldung.

Wechselt der Betreiber – etwa bei Betriebsübergang – ist das System vom alten Betreiber abzumelden und vom neuen anzumelden.

Was in der Nachschau geprüft wird

Bei einer Kassen-Nachschau ohne Voranmeldung prüfen Beamte die Belegausgabe, den Datenexport nach der digitalen Schnittstelle, die Verfahrensdokumentation und die Meldung nach § 146a AO. Mängel können zum Übergang in eine Außenprüfung führen.

  • 1. Systeminventar erstellen: Hersteller, Modell, Seriennummer, TSE
  • 2. Meldestand prüfen: Alle Systeme in ELSTER erfasst?
  • 3. Belegausgabe sichern: Bon bei jedem Geschäftsvorfall
  • 4. Verfahrensdokumentation aktualisieren: Ablauf und Zuständigkeiten schriftlich

Was du jetzt tun kannst

Lege eine einfache Kassenliste an: je System eine Zeile mit Anschaffungsdatum, Seriennummer, TSE-Zertifikat und Meldedatum. Bei Austausch oder Reparatur genügt dann ein Blick, um die Meldefrist zu halten.

Prüfe außerdem den Datenexport: Lässt sich die Kasse nach der einheitlichen digitalen Schnittstelle auslesen? Wenn nicht, sollte das mit dem Hersteller geklärt werden, bevor der Prüfer kommt.

Belegausgabepflicht bleibt bestehen

Unabhängig von der Meldung ist bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg auszugeben – elektronisch oder in Papier. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen.


Deine Checkliste: Kassenpflichten erfüllen

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Kassenpflichten erfüllen

5 Punkte · § 146a AO, KassenSichV
  • 1. Systeme inventarisierenAlle Kassen je Betriebsstätte erfassen.
  • 2. Meldung in ELSTER prüfenAnschaffung und Abmeldung fristgerecht.
  • 3. TSE-Zertifikat kontrollierenLaufzeit und Gültigkeit im Blick.
  • 4. Datenexport testenDigitale Schnittstelle muss funktionieren.
  • 5. Verfahrensdokumentation ablegenKurz, aktuell, nachvollziehbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Meldepflicht auch für offene Ladenkassen?

Nein. Ohne elektronisches Aufzeichnungssystem besteht keine Meldepflicht – die Aufzeichnungspflichten selbst bleiben aber bestehen.

Wie schnell muss ich melden?

Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des Systems.

Was droht bei fehlender Meldung?

Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. In der Praxis führt er vor allem zu erhöhter Prüfungsaufmerksamkeit.

Muss ich bei Reparatur neu melden?

Bei Austausch der TSE oder des Systems ja. Eine reine Reparatur ohne Wechsel der Seriennummer ist nicht meldepflichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 1. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 146a AO – Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme. Gesetze im Internet.
  2. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung.
  3. ELSTER – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme. Elektronisches Meldeverfahren.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Kassenpflichten erfüllt?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Für Betriebe mit Kasse

Ist deine Kasse korrekt gemeldet?

Beschreibe dein System – wir sagen, was zu melden ist und welche Nachweise bereitliegen sollten.

Link kopiert