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Steuerticker · Gesundheit§ 33 EStGstufenweise BerechnungBFH 2026

Krankheitskosten wirklich absetzen

Nur der Teil über der zumutbaren Belastung mindert die Steuer. Wer Ausgaben bündelt und Nachweise ordnet, kommt eher über die Schwelle.

Die zumutbare Belastung wird nicht auf das gesamte Einkommen mit einem Satz gerechnet, sondern stufenweise – das senkt die Schwelle deutlich.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen und wirken nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese wird stufenweise nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl berechnet. Für bestimmte Aufwendungen ist ein Nachweis vor Beginn der Behandlung erforderlich – etwa ein amtsärztliches Gutachten.

So wird gerechnet

Auf den ersten Einkommensteil entfällt der niedrigste Prozentsatz, erst darüber steigt er. Diese stufenweise Berechnung ist gefestigte Rechtsprechung.

Abzuziehen sind Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung. Nur der endgültig selbst getragene Betrag zählt.

Nachweise richtig führen

Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung. Für Kuren, psychotherapeutische Behandlungen oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden verlangt die Verordnung ein Gutachten vor Behandlungsbeginn.

  • 1. Verordnung sichern: vor Beginn der Maßnahme einholen
  • 2. Eigenanteile sammeln: Zuzahlungen, Praxisgebühren, Zahnersatz
  • 3. Erstattungen abziehen: Kasse, Beihilfe, Zusatzversicherung
  • 4. Ausgaben bündeln: planbare Behandlungen in ein Jahr legen

Was oft übersehen wird

Fahrtkosten zu Behandlungen, Kosten für Brillen und Zahnersatz sowie Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen zählen mit.

Behinderungsbedingte Aufwendungen können statt der Einzelabrechnung über den Pauschbetrag geltend gemacht werden – oft einfacher und günstiger.

Planbares in ein Jahr legen

Zahnersatz, Brille und Kur im gleichen Jahr überschreiten die Schwelle eher als über zwei Jahre verteilt. Es zählt der Zahlungszeitpunkt.


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Krankheitskosten geltend machen

5 Punkte · § 33 EStG, § 64 EStDV
  • 1. Belege sammelnRechnungen und Zuzahlungsnachweise.
  • 2. Erstattungen gegenrechnenNur Eigenanteil ist abziehbar.
  • 3. Verordnungen prüfenVor Behandlungsbeginn einholen.
  • 4. Fahrtkosten erfassenFahrten zu Ärzten und Therapien.
  • 5. Pauschbetrag prüfenBei Behinderung oft günstiger.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Sie beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens und wird stufenweise berechnet.

Zählen Zuzahlungen?

Ja. Selbst getragene Zuzahlungen und Eigenanteile sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig.

Brauche ich immer ein Gutachten?

Nein. Nur für die in § 64 EStDV genannten Fälle, dort aber vor Beginn der Behandlung.

Sind Fahrtkosten abziehbar?

Ja, Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen zählen zu den Krankheitskosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
  2. § 64 EStDV – Nachweis von Krankheitskosten. Gesetze im Internet.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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