Die zumutbare Belastung wird nicht auf das gesamte Einkommen mit einem Satz gerechnet, sondern stufenweise – das senkt die Schwelle deutlich.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026
Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen und wirken nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese wird stufenweise nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl berechnet. Für bestimmte Aufwendungen ist ein Nachweis vor Beginn der Behandlung erforderlich – etwa ein amtsärztliches Gutachten.
So wird gerechnet
Auf den ersten Einkommensteil entfällt der niedrigste Prozentsatz, erst darüber steigt er. Diese stufenweise Berechnung ist gefestigte Rechtsprechung.
Abzuziehen sind Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung. Nur der endgültig selbst getragene Betrag zählt.
Nachweise richtig führen
Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung. Für Kuren, psychotherapeutische Behandlungen oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden verlangt die Verordnung ein Gutachten vor Behandlungsbeginn.
- 1. Verordnung sichern: vor Beginn der Maßnahme einholen
- 2. Eigenanteile sammeln: Zuzahlungen, Praxisgebühren, Zahnersatz
- 3. Erstattungen abziehen: Kasse, Beihilfe, Zusatzversicherung
- 4. Ausgaben bündeln: planbare Behandlungen in ein Jahr legen
Was oft übersehen wird
Fahrtkosten zu Behandlungen, Kosten für Brillen und Zahnersatz sowie Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen zählen mit.
Behinderungsbedingte Aufwendungen können statt der Einzelabrechnung über den Pauschbetrag geltend gemacht werden – oft einfacher und günstiger.
Zahnersatz, Brille und Kur im gleichen Jahr überschreiten die Schwelle eher als über zwei Jahre verteilt. Es zählt der Zahlungszeitpunkt.
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Krankheitskosten geltend machen
5 Punkte · § 33 EStG, § 64 EStDV- 1. Belege sammelnRechnungen und Zuzahlungsnachweise.
- 2. Erstattungen gegenrechnenNur Eigenanteil ist abziehbar.
- 3. Verordnungen prüfenVor Behandlungsbeginn einholen.
- 4. Fahrtkosten erfassenFahrten zu Ärzten und Therapien.
- 5. Pauschbetrag prüfenBei Behinderung oft günstiger.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Sie beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens und wird stufenweise berechnet.
Zählen Zuzahlungen?
Ja. Selbst getragene Zuzahlungen und Eigenanteile sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig.
Brauche ich immer ein Gutachten?
Nein. Nur für die in § 64 EStDV genannten Fälle, dort aber vor Beginn der Behandlung.
Sind Fahrtkosten abziehbar?
Ja, Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen zählen zu den Krankheitskosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

