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Steuerticker · Kapital§ 23 EStG§ 22 EStG1 Jahr Haltefrist

Krypto: Erträge sauber trennen

Verkaufsgewinne nach mehr als einem Jahr bleiben steuerfrei. Staking- und Lending-Vergütungen dagegen sind laufende Einkünfte – unabhängig von der Haltedauer.

Die häufigste Fehlerquelle ist nicht der Steuersatz, sondern die Zuordnung: laufender Ertrag oder privates Veräußerungsgeschäft.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten sind nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei, innerhalb des Jahres steuerpflichtig – mit einer Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Vergütungen aus Staking und Lending sind als sonstige oder gewerbliche Einkünfte laufend zu erfassen. Die Verwaltung verlangt vollständige, nachvollziehbare Aufzeichnungen.

Was wie besteuert wird

Ein Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist eine Veräußerung. Auch die Zahlung mit Kryptowerten löst ein Veräußerungsgeschäft aus.

Staking-Rewards fließen zum Zeitpunkt der Verfügungsmacht zu und sind mit dem Marktkurs zu bewerten. Ein späterer Verkauf startet eine neue Haltefrist.

Aufzeichnungen, die Bestand haben

Ohne Transaktionshistorie wird geschätzt. Exportiere Daten regelmäßig, da Handelsplattformen Historien nur begrenzt vorhalten.

  • 1. Transaktionsexporte: je Börse und Wallet, jährlich sichern
  • 2. Bewertungskurse: Kurs zum Zufluss dokumentieren
  • 3. Verbrauchsfolge: FIFO je Wallet konsistent anwenden
  • 4. Rewards separat: Staking und Lending getrennt erfassen

Häufige Streitpunkte

Diskutiert werden die Abgrenzung zur Gewerblichkeit bei intensivem Handel, die Behandlung von Airdrops und die Fristverlängerung bei Einkünfteerzielung.

Wer größere Bestände hält, sollte die Dokumentation vor dem Verkauf ordnen – nachträglich ist die Rekonstruktion aufwendig und teuer.

Freigrenze ist keine Freibetrag

Wird die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.


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5 Punkte · § 23 EStG, § 22 EStG, § 90 AO
  • 1. Alle Wallets erfassenBörsen, Hardware, DeFi-Protokolle.
  • 2. Historie exportierenJährlich als CSV sichern.
  • 3. Haltefristen prüfenEin Jahr je Anschaffungsvorgang.
  • 4. Rewards bewertenKurs im Zuflusszeitpunkt festhalten.
  • 5. Methode dokumentierenFIFO konsistent anwenden.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei?

Ja. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten steuerfrei.

Ist ein Tausch steuerpflichtig?

Ja. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung.

Wie werden Staking-Rewards besteuert?

Als laufende Einkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses, bewertet mit dem Marktkurs.

Was passiert ohne Aufzeichnungen?

Das Finanzamt darf schätzen. Das führt in der Praxis regelmäßig zu höheren Ansätzen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte. Gesetze im Internet.
  2. Bundesfinanzministerium – Themenseite Steuern. BMF, Stand August 2026.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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