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Rechner · Erben & Vererben

Nachlasswert berechnen

Besteuert wird nur die reine Bereicherung: Vermögen minus Schulden minus Kosten. Der Rechner summiert die Nachlasswerte, zieht Verbindlichkeiten und die Erbfallkostenpauschale ab und zeigt die steuerpflichtige Bereicherung nach § 10 ErbStG.

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Was bleibt netto vom Nachlass?

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner

Bereicherung = Vermögen − Schulden − Kosten

Der steuerpflichtige Erwerb ist die Bereicherung des Erwerbers (§ 10 ErbStG): die Summe der Nachlasswerte abzüglich der abziehbaren Nachlassverbindlichkeiten (Erblasserschulden, Vermächtnisse, Pflichtteile) und der Erbfallkosten.

Erbfallkostenpauschale

Für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Nachlassregelung wird pauschal 15.000 € abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) – ohne Einzelnachweis. Höhere tatsächliche Kosten können stattdessen nachgewiesen werden.

  • Immobilien sind mit dem Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz anzusetzen – dieser kann von deiner Schätzung abweichen.
  • Der persönliche Freibetrag (500.000 € / 400.000 € …) wird erst danach abgezogen – dafür den Erbschaftsteuer-Rechner nutzen.

Quellen

  1. § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb. Gesetze im Internet.
  2. § 12 ErbStG – Bewertung. Gesetze im Internet.
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Bereicherung ermittelt – wie hoch ist die Steuer?

Mit dem Nettonachlass geht es weiter zum Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag abziehen, Steuersatz anwenden.