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Rechner · Erben & Vererben

Pflichtteil berechnen

Der Rechner ermittelt aus deiner Familienkonstellation die gesetzliche Erbquote, halbiert sie zum Pflichtteil (§ 2303 BGB) und rechnet ergänzungspflichtige Schenkungen (§ 2325 BGB) hinzu – als schnelle Orientierung für enterbte Angehörige.

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner

Pflichtteilsquote = halber gesetzlicher Erbteil

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Die gesetzliche Quote hängt davon ab, wer neben dir erbt (Ehegatte, Zahl der Kinder) und vom Güterstand. Der Rechner verwendet die gängigen Konstellationen der Zugewinngemeinschaft.

Bemessung nach dem Nachlasswert

Grundlage ist der reine Nachlasswert im Todeszeitpunkt (Aktiva abzüglich Nachlassverbindlichkeiten). Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über die Pflichtteilsergänzung anteilig hinzugerechnet (§ 2325 BGB); der Wert schmilzt pro Jahr um 1/10 ab.

  • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben – kein Anspruch auf einzelne Gegenstände.
  • Der Anspruch verjährt in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
  • Bei Vorbehaltsnießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist oft nicht zu laufen – der Rechner bildet das nicht ab.

Quellen

  1. § 2303 BGB – Pflichtteil. Gesetze im Internet.
  2. § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzung. Gesetze im Internet.
  3. § 1931 BGB – Ehegattenerbrecht. Gesetze im Internet.
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