Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit: Nur wenn die Unterbringung pflegebedingt ist, sind die vollen Kosten grundsätzlich berücksichtigungsfähig.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026
Pflegebedingte Kosten der Heimunterbringung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Wird der eigene Haushalt aufgelöst, ist eine Haushaltsersparnis in Höhe des Unterhaltshöchstbetrags gegenzurechnen. Zahlen Angehörige, kommt statt § 33 EStG häufig der Unterhaltsabzug nach § 33a EStG in Betracht.
Was abziehbar ist
Neben den reinen Pflegekosten zählen Unterbringung und Verpflegung, soweit sie pflegebedingt anfallen. Leistungen der Pflegeversicherung und des Pflegegrads sind gegenzurechnen.
Bei einer Unterbringung allein aus Altersgründen ohne Pflegebedürftigkeit bleibt in der Regel nur der Abzug der reinen Pflegeleistungen.
Haushaltsersparnis: wann sie greift
Sie wird angesetzt, wenn der bisherige Haushalt aufgegeben wird. Bleibt die Wohnung erhalten – etwa für den Ehepartner –, entfällt der Abzug.
- 1. Haushalt aufgelöst: Ersparnis in Höhe des Unterhaltshöchstbetrags
- 2. Wohnung bleibt: keine Kürzung, Nachweis der Kosten führen
- 3. Teiljahr: zeitanteilige Berechnung nach Tagen
- 4. Ehepaare: Besonderheiten bei getrennter Unterbringung
Wenn Kinder zahlen
Übernehmen Kinder die Heimkosten der Eltern, kommt der Unterhaltsabzug in Betracht. Eigene Einkünfte und Bezüge der Eltern mindern den Höchstbetrag.
Alternativ können die Kinder tatsächlich getragene Pflegekosten als eigene außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn eine sittliche Verpflichtung besteht.
Bitte das Heim um eine Aufteilung in Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt oft nur Teilbeträge an.
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Heimkosten geltend machen
5 Punkte · § 33 EStG, § 33a EStG- 1. Pflegegrad nachweisenBescheid der Pflegekasse beilegen.
- 2. Rechnung aufteilenPflege, Unterkunft, Verpflegung.
- 3. Leistungen gegenrechnenPflegekasse und Versicherungen.
- 4. Haushaltsersparnis prüfenWurde der Haushalt aufgelöst?
- 5. Zahlerrolle klären§ 33 EStG oder Unterhaltsabzug.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Haushaltsersparnis?
Sie entspricht dem Unterhaltshöchstbetrag und wird bei Auflösung des eigenen Haushalts zeitanteilig angesetzt.
Was gilt bei Unterbringung ohne Pflege?
Dann sind regelmäßig nur die Kosten der Pflegeleistungen und haushaltsnahen Leistungen berücksichtigungsfähig.
Können Kinder die Kosten absetzen?
Ja, in der Regel über den Unterhaltsabzug nach § 33a EStG oder bei sittlicher Verpflichtung über § 33 EStG.
Zählt der Eigenanteil der Pflegekasse?
Der selbst getragene Eigenanteil zählt; erstattete Beträge sind abzuziehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

