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Podcast · Ausbildung & StudiumFolge 58In Kürze

Azubi, BAföG und Werkstudent: die Grenzen kennen

20 Stunden, 603 Euro, 12.348 Euro – drei Zahlen, drei völlig verschiedene Rechtsgebiete. Wir sortieren, welche Grenze wo gilt und was passiert, wenn du sie reißt.

Azubi, BAföG und Werkstudent: die Grenzen kennenSteuer, Sozialversicherung und Förderung rechnen jeweils eigene Grenzen.
EP 58
Ausbildung & Studium · SteuerNest Podcast
Azubi, BAföG und Werkstudent: die Grenzen kennen
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 18. September 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies das Thema schon jetzt im ausführlichen Ratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Wer in Ausbildung oder Studium Geld verdient, bewegt sich in drei Systemen gleichzeitig. Das Steuerrecht fragt nach dem Jahreseinkommen und dem Grundfreibetrag, die Sozialversicherung nach der Wochenarbeitszeit, das Förderungsrecht nach dem Einkommen im Bewilligungszeitraum. Dazu kommt das Kindergeld mit einer eigenen Logik.

Wir gehen den Alltag durch: Azubi mit Berufsschule und langem Arbeitsweg, Werkstudentin mit Ferienjob, BAföG-Empfänger mit Nebenjob – und klären, wo Geld liegen bleibt und wo Risiken lauern.

Das nimmst du mit

  • Warum die Berufsschule kein Arbeitsweg ist – und was das wert ist.
  • Wie das Werkstudentenprivileg funktioniert und wann es kippt.
  • Warum ein Minijob steuerlich unproblematisch bleibt.
  • Wann ein Nebenjob den Kindergeldanspruch gefährdet.
  • Wie die BAföG-Rückzahlung abläuft – und wie du sie aussetzen lässt.

Die Zahlen der Folge

Drei Ebenen, drei Grenzen
GrenzeWertEbene
Grundfreibetrag12.348 €Einkommensteuer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €Einkommensteuer
Werkstudentenprivileg20 WochenstundenSozialversicherung
Minijob603 € monatlichSozialversicherung
Kindergeld nach Erstausbildungmax. 20 Wochenstunden§ 32 Abs. 4 EStG
BAföG-Mindestrate130 € monatlichFörderungsrecht
BAföG-Erlassnach 20 JahrenFörderungsrecht
Berufsschule zählt doppelt

Fahrten zur Berufsschule sind Auswärtstätigkeiten: 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer – also Hin- und Rückweg – plus Verpflegungspauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit. Das ist der am häufigsten übersehene Posten in Azubi-Erklärungen.

Wie viel darf ich als Werkstudent arbeiten?

Bis 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit, dann bleibt das Werkstudentenprivileg erhalten: keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur Rentenversicherung. In den Semesterferien darf die Grenze überschritten werden.

Lohnt sich die Steuererklärung als Azubi?

Fast immer. Die Ausbildung läuft im Dienstverhältnis, deshalb sind alle Kosten unbegrenzte Werbungskosten – Fahrten, Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren, Umzug. Bis zum Grundfreibetrag kommt einbehaltene Lohnsteuer vollständig zurück.

Muss ich BAföG versteuern?

Nein. BAföG ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei und unterliegt keinem Progressionsvorbehalt. Es gehört nicht in die Steuererklärung und beeinflusst den Steuersatz nicht.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

Nur den Darlehensanteil, begrenzt auf einen gesetzlichen Höchstbetrag. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer; bei geringem Einkommen ist eine Freistellung möglich, nach 20 Jahren wird die Restschuld erlassen.

Gefährdet mein Nebenjob das Kindergeld?

Nur nach abgeschlossener Erstausbildung: Dann ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich (§ 32 Abs. 4 EStG). Ausbildungsdienstverhältnisse und Minijobs bleiben unschädlich.

Was ist bei einem zweiten Job zu beachten?

Er wird nach Steuerklasse VI abgerechnet, in der kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Die Steuererklärung ist dann Pflicht – und führt regelmäßig zu einer hohen Erstattung.

Kontakt

Frage zu Ausbildung oder Studium?

Erstausbildung oder Zweitausbildung, Verlustvortrag, BAföG oder Werkstudentenjob: Schreib uns deine Frage zum Thema. Wir erklären, welche Vorschrift greift, welche Frist läuft und welche Vorlage passt.

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