Der Bundesfinanzhof ist kein zweiter Tatsachen-Durchgang. Er prüft nur, ob das Finanzgericht das Recht richtig angewandt hat. Deshalb ist die Tür zur Revision eng – und öffnet sich nur bei besonderen Zulassungsgründen.
Zuletzt fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Die Revision zum BFH ist nur nach Zulassung statthaft (§ 115 FGO). Hat das Finanzgericht sie nicht zugelassen, hilft die Nichtzulassungsbeschwerde: einlegen binnen 1 Monat, begründen binnen 2 Monaten nach Urteilszustellung (§ 116 FGO). Vor dem BFH gilt Vertretungszwang (§ 62 FGO). Der BFH prüft nur Rechtsfehler.
Die letzte Instanz
Nach dem Finanzgericht folgt – wenn überhaupt – der Bundesfinanzhof in München. Er ist die oberste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit und entscheidet grundsätzlich nur über Rechtsfragen. Die vom Finanzgericht festgestellten Tatsachen bleiben bindend.
Wann die Revision zulässig ist
| Grund | Bedeutung |
|---|---|
| Grundsätzliche Bedeutung | klärungsbedürftige Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus |
| Fortbildung des Rechts | Leitentscheidung zu einer offenen Rechtsfrage nötig |
| Sicherung einheitlicher Rechtsprechung | Abweichung (Divergenz) von BFH- oder FG-Urteilen |
| Verfahrensmangel | z. B. Verletzung des rechtlichen Gehörs |
Die Nichtzulassungsbeschwerde
Lässt das Finanzgericht die Revision nicht zu, ist das noch nicht das Ende: Mit der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) nach § 116 FGO wendest du dich direkt an den BFH. Du musst darlegen, welcher Zulassungsgrund vorliegt – die bloße Behauptung, das Urteil sei falsch, genügt nicht.
Die NZB verlangt eine präzise Darlegung des Zulassungsgrundes. Wird der Grund nicht schlüssig dargelegt, verwirft der BFH die Beschwerde – unabhängig davon, ob das Urteil inhaltlich richtig war.
Vertretungszwang beim BFH
Anders als beim Finanzgericht musst du dich vor dem BFH vertreten lassen (§ 62 Abs. 4 FGO) – durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder eine andere zugelassene Person. Das gilt bereits für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde.
Weil die Hürden hoch und die Fristen kurz sind, lohnt sich hier fast immer die frühzeitige fachkundige Beratung. Kläre die Erfolgsaussichten, bevor Kosten für das BFH-Verfahren entstehen.
Fristen im Überblick
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Revision (wenn vom FG zugelassen) | 1 Monat ab Urteilszustellung |
| Nichtzulassungsbeschwerde einlegen | 1 Monat ab Urteilszustellung |
| NZB begründen | 2 Monate ab Urteilszustellung |
Die häufigsten Fehler
- Zulassungsgrund nicht darlegen – die NZB wird verworfen.
- Vertretungszwang missachten – selbst eingelegte Beschwerden sind unzulässig.
- Fristen verwechseln – 1 Monat einlegen, 2 Monate begründen.
- Tatsachen neu vortragen – der BFH prüft nur das Recht.
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Weg zum BFH prüfen
6 Punkte · § 115 FGO- Urteilszustellung datiertStart aller Fristen
- Revision zugelassen?sonst NZB nötig
- Zulassungsgrund benannt§ 115 Abs. 2 FGO
- Vertretung beauftragtVertretungszwang (§ 62 FGO)
- Einlegungsfrist gewahrt1 Monat
- Begründungsfrist geplant2 Monate (NZB)
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist die Revision zum BFH zulässig?
Nur wenn das Finanzgericht sie zugelassen hat oder der BFH sie auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin zulässt. Zulassungsgründe sind u. a. grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts oder Divergenz (§ 115 FGO).
Was ist die Nichtzulassungsbeschwerde?
Hat das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen, kannst du binnen eines Monats nach Urteilszustellung Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH einlegen und binnen zwei Monaten begründen (§ 116 FGO).
Brauche ich beim BFH einen Vertreter?
Ja. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang: Du musst dich durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere zugelassene Person vertreten lassen (§ 62 FGO).
Was bedeutet grundsätzliche Bedeutung?
Die Rechtsfrage muss über deinen Einzelfall hinaus für eine Vielzahl von Fällen klärungsbedürftig und klärungsfähig sein. Reine Einzelfallgerechtigkeit genügt nicht.
Prüft der BFH die Tatsachen neu?
Nein. Der BFH ist eine Revisionsinstanz und prüft grundsätzlich nur Rechtsfehler, nicht die vom Finanzgericht festgestellten Tatsachen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 14. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


