Der Höchstbetrag ist gesetzlich an den Grundfreibetrag gekoppelt – eine eigene Erhöhung braucht es nicht.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen ist bis zur Höhe des Grundfreibetrags als außergewöhnliche Belastung abziehbar – ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung. Steigt der Grundfreibetrag 2027, steigt der Höchstbetrag automatisch mit. Eigene Einkünfte des Unterstützten über 624 Euro im Jahr werden angerechnet; Zahlungen müssen seit 2025 zwingend unbar erfolgen.
Was sich ändert
Weil § 33a Abs. 1 EStG auf den Grundfreibetrag verweist, wirkt jede Tarifanpassung unmittelbar auf den Unterhaltsabzug. Zusätzlich abziehbar sind übernommene Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Unterstützten.
Wird die Person nicht das ganze Jahr unterstützt, ist der Höchstbetrag zu zwölfteln. Für jeden vollen Monat ohne Unterstützung entfällt ein Zwölftel.
Anrechnung und Opfergrenze
Eigene Einkünfte und Bezüge des Unterstützten mindern den Abzug, soweit sie 624 Euro im Jahr übersteigen. Bei Unterhalt an Eltern oder andere Angehörige begrenzt zusätzlich die Opfergrenze den Abzug: Sie bemisst sich nach dem eigenen Nettoeinkommen und der Zahl der eigenen Unterhaltsverpflichtungen.
- 1. Unterhaltspflicht prüfen: gesetzliche Verpflichtung erforderlich
- 2. Einkünfte des Empfängers ermitteln: Anrechnung über 624 Euro
- 3. Opfergrenze berechnen: nur bei Angehörigen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
- 4. Zahlungswege sichern: Überweisung mit Verwendungszweck
Was du jetzt tun kannst
Bei Unterhalt ins Ausland gelten strengere Nachweise: Erforderlich sind eine Unterhaltserklärung, Nachweise über die Bedürftigkeit und die Zahlungswege. Die Beträge werden zudem nach Ländergruppen gekürzt.
Stelle Zahlungen ab Januar auf Dauerauftrag um – ein einheitlicher Zahlungsweg über das ganze Jahr erleichtert den Nachweis erheblich.
Seit 2025 sind Unterhaltsleistungen nur bei unbarer Zahlung abziehbar. Bargeldübergaben – auch mit Empfangsbestätigung – genügen nicht mehr.
Deine Checkliste: Unterhalt richtig absetzen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Unterhalt richtig absetzen
5 Punkte · § 33a Abs. 1 EStG- 1. Unterhaltspflicht klärenGesetzliche Verpflichtung gegenüber der Person.
- 2. Bedürftigkeit dokumentierenEinkünfte und Vermögen des Empfängers.
- 3. Anrechnungsgrenze beachtenEigene Einkünfte über 624 Euro mindern den Abzug.
- 4. Unbar zahlenÜberweisung mit klarem Verwendungszweck.
- 5. Zeitraum prüfenZwölftelung bei unterjähriger Unterstützung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Höchstbetrag 2027?
Er entspricht dem Grundfreibetrag des Jahres 2027 und steigt damit automatisch mit der Tarifanpassung. Der endgültige Wert steht mit dem Gesetzgebungsverfahren fest.
Zählt Kindergeld als Einkünfte des Empfängers?
Beim Unterhalt an Kinder ohne Kindergeldanspruch spielt es keine Rolle. Bei anderen Angehörigen sind eigene Einkünfte und Bezüge maßgeblich.
Was ist die Opfergrenze?
Eine Begrenzung des Abzugs nach eigener Leistungsfähigkeit. Sie greift bei Unterhalt an Angehörige, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
Gilt der Abzug auch für Unterhalt ins Ausland?
Ja, aber mit Länderkürzung und strengeren Nachweispflichten, insbesondere Unterhaltserklärung und Zahlungsnachweise.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 5. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

