Der eigene Verlusttopf für Aktien führt dazu, dass Verluste ungenutzt bleiben, obwohl andere Kapitalerträge im gleichen Jahr besteuert werden.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026
Nach § 20 Abs. 6 EStG sind Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechenbar. Zur Verfassungsmäßigkeit sind Verfahren anhängig. Anleger sollten Verluste über eine Verlustbescheinigung sichern und Bescheide mit Einspruch offenhalten.
So funktionieren die Verlusttöpfe
Banken führen getrennte Töpfe: einen allgemeinen für Kapitalerträge und einen besonderen für Aktienverluste. Nicht genutzte Verluste werden ins Folgejahr übertragen.
Bei mehreren Depots hilft nur die Veranlagung: Institutsübergreifend verrechnet allein das Finanzamt – Voraussetzung ist die Verlustbescheinigung.
Verluste sichern
Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragt werden. Ohne sie bleibt der Verlust im Depot und wird nur dort verrechnet.
- 1. Bescheinigung beantragen: Frist 15. Dezember beachten
- 2. Anlage KAP ausfüllen: Verluste erklären und zuordnen
- 3. Feststellung beantragen: Verlustvortrag festhalten lassen
- 4. Einspruch prüfen: Verfahren zur Verfassungsfrage nutzen
Was Anleger konkret tun
Wer in einem Jahr hohe Aktienverluste realisiert hat, prüft die Realisierung von Aktiengewinnen im gleichen Jahr. So wird der Topf tatsächlich genutzt.
Bei Termingeschäften und Kryptowerten gelten eigene Regeln. Eine pauschale Verrechnung über alle Anlageklassen ist nicht möglich.
Freistellungsaufträge wirken vor der Verlustverrechnung. Verteile sie so, dass der Pauschbetrag nicht bei einer Bank ungenutzt bleibt.
Deine Checkliste: Kapitalverluste nutzen
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Kapitalverluste nutzen
5 Punkte · § 20 EStG, § 43a EStG- 1. Verlusttöpfe abfragenJahressteuerbescheinigung prüfen.
- 2. Bescheinigung beantragenBis 15. Dezember bei der Bank.
- 3. Depots zusammenführenVerrechnung über die Veranlagung.
- 4. Gewinne timenRealisierung im Verlustjahr prüfen.
- 5. Bescheid offenhaltenEinspruch mit Hinweis auf das Verfahren.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Aktienverluste mit Zinsen verrechnen?
Nein. Aktienveräußerungsverluste sind nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechenbar.
Wie lange gelten Verluste?
Sie werden unbegrenzt vorgetragen, solange sie festgestellt oder im Depot geführt werden.
Brauche ich die Verlustbescheinigung?
Nur wenn Verluste bei einer anderen Bank oder in der Veranlagung genutzt werden sollen.
Lohnt ein Einspruch?
Er kann sinnvoll sein, um von einer künftigen Entscheidung zu profitieren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

