SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Insolvenzrecht§ 270 InsOSanierung2026

Eigenverwaltung – am Steuer bleiben

In der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiter – ohne dass ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt. Das ist das bevorzugte Sanierungsverfahren des Mittelstands. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen und Grenzen.

EigenverwaltungDas Management bleibt verantwortlich – der Sachwalter überwacht.

Die Eigenverwaltung dreht die Machtverhältnisse der Insolvenz um: Nicht ein fremder Verwalter, sondern das eigene Management steuert die Sanierung – überwacht von einem Sachwalter statt kontrolliert von einem Verwalter.

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand 2026

Das Wichtigste in Kürze

In der Eigenverwaltung (§ 270 InsO) behält die Geschäftsführung die Verfügungsbefugnis; an die Stelle des Verwalters tritt ein Sachwalter, der überwacht (§ 274 InsO). Voraussetzung ist eine schlüssige Eigenverwaltungsplanung (§ 270a InsO) mit Finanzplan und Sanierungskonzept. Das SanInsFoG hat die Zugangshürden 2021 präzisiert.

Voraussetzungen

  • Antrag des Schuldners mit Eigenverwaltungsplanung (§ 270a InsO): Finanzplan (6 Monate), Konzept, Stand der Verhandlungen, Darstellung von Krisenursachen.
  • Keine Umstände, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.
  • Regelmäßig aussagekräftig nur bei frühzeitigem Antrag (drohende Zahlungsunfähigkeit).

Sachwalter statt Verwalter

Eigenverwaltung vs. Regelinsolvenz
MerkmalEigenverwaltungRegelverfahren
LeitungGeschäftsführungInsolvenzverwalter
AufsichtSachwalter (§ 274 InsO)—
Verfügungsbefugnisbeim Schuldnerbeim Verwalter (§ 80 InsO)
Typisches ZielInsolvenzplan / SanierungVerwertung / Verteilung
Kombination mit dem Insolvenzplan

Eigenverwaltung und Insolvenzplan sind das klassische Doppel: Das Management erarbeitet in Eigenregie einen Plan und setzt ihn um. So bleiben Know-how, Kundenbeziehungen und der Rechtsträger erhalten.

Grenzen & Aufhebung

Das Gericht kann die Eigenverwaltung aufheben, wenn sich Nachteile für die Gläubiger zeigen oder die Planung sich als unzutreffend erweist (§ 272 InsO). Der Sachwalter zeigt Masseunzulänglichkeit an und kann die Kassenführung übernehmen.

Rechtsprechung

BGH IX ZB 40/...
Anforderungen an die Planung

Die Eigenverwaltungsplanung muss belastbar und vollständig sein; oberflächliche Konzepte rechtfertigen die Anordnung nicht.

BGH IX ZR 243/...
Haftung in der Eigenverwaltung

Auch der eigenverwaltende Geschäftsführer unterliegt insolvenzspezifischen Pflichten; Pflichtverletzungen können persönliche Haftung auslösen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer führt in der Eigenverwaltung das Unternehmen?

Die bisherige Geschäftsführung – unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt.

Wann wird die Eigenverwaltung angeordnet?

Wenn eine schlüssige Eigenverwaltungsplanung vorliegt (§ 270a InsO) und keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sind. Ein frühzeitiger Antrag erhöht die Chancen.

Was ist der Unterschied zum Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ist eine besondere Vorbereitungsphase der Eigenverwaltung bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung, in der das Gericht bis zu drei Monate für die Planvorlage einräumt.

Bleibt die Geschäftsführung haftbar?

Ja. Auch in der Eigenverwaltung gelten insolvenzspezifische Pflichten; deren Verletzung kann persönliche Haftung nach sich ziehen.

Kann die Eigenverwaltung scheitern?

Ja. Das Gericht hebt sie auf, wenn Nachteile für die Gläubiger drohen (§ 272 InsO); dann übernimmt ein Insolvenzverwalter.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG). Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 270 InsO – Grundsatz der Eigenverwaltung. Gesetze im Internet.
  2. § 270a InsO – Eigenverwaltungsplanung. Gesetze im Internet.
  3. § 274 InsO – Rechtsstellung des Sachwalters. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Insolvenz- und Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt (Fachanwalt für Insolvenz- oder Steuerrecht).

GmbH-Insolvenz

Sanierung in Eigenregie prüfen?

Der KI-Assistent findet das passende Thema und verweist auf die passenden Ratgeber, Rechner und Muster.

Link kopiert