Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Steuerforderungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung sind Insolvenzforderungen und werden zur Tabelle angemeldet – bedient werden sie nur mit der Quote. Was danach entsteht, ist Masseverbindlichkeit und wird vorweg bezahlt.
Genau an dieser Grenze entstehen die typischen Streitfälle: Umsatzsteuer aus offenen Forderungen, Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG und die Aufrechnung durch das Finanzamt. Im Video sortieren wir die Begriffe.
Das lernst du
- Wie Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit sich unterscheiden.
- Was mit der Umsatzsteuer offener Rechnungen passiert.
- Wann § 17 UStG greift.
- Wie das Finanzamt aufrechnet.

„Vor oder nach Eröffnung entstanden – daran entscheidet sich, ob die Steuer voll oder zur Quote gezahlt wird.“
– SteuerNest Videoratgeber · GmbH-Insolvenz
Kapitel im Video
- 0:00Die entscheidende Grenze
- 0:50Umsatzsteuer im Verfahren
- 1:40Vorsteuerberichtigung
- 2:05Aufrechnung
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Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
