Die Wegzugsbesteuerung fingiert eine Veräußerung im Zeitpunkt des Wegzugs – ohne Zufluss, aber mit Steuer.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 20. August 2026
Bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht gilt eine Veräußerung fingiert: Für Anteile an Kapitalgesellschaften greift § 6 AStG, für Investmentanteile ab bestimmten Beteiligungs- oder Wertgrenzen § 19 InvStG. Eine Stundung ist möglich, aber an Sicherheiten und Mitwirkung gebunden. Bei Rückkehr innerhalb der Fristen kann die Steuer entfallen.
Wer betroffen ist
Erfasst wird, wer mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und relevante Beteiligungen hält. Auch die unentgeltliche Übertragung auf im Ausland lebende Personen löst die Folgen aus.
Bei Investmentanteilen kommt es auf Beteiligungsquote oder Wert des Bestands an – Kleinanleger sind regelmäßig nicht betroffen.
Stundung und Rückkehr
Die Steuer kann in Raten gestundet werden. Voraussetzung ist in der Regel eine Sicherheitsleistung und die laufende Mitteilung über Wohnsitz und Anteilsbestand.
- 1. Bewertung vorbereiten: Unternehmens- oder Depotwert zum Wegzugstag
- 2. Stundung beantragen: Ratenzahlung mit Sicherheiten
- 3. Mitteilungspflichten einhalten: jährliche Anzeige an das Finanzamt
- 4. Rückkehrabsicht dokumentieren: Fristen für den Entfall der Steuer
Was vor dem Wegzug zu klären ist
Reihenfolge und Zeitpunkt entscheiden. Wer Anteile vor dem Wegzug umstrukturiert, sollte die Sperr- und Haltefristen prüfen – nachträglich lässt sich wenig korrigieren.
Auch das Abkommensrecht des Zielstaats ist relevant: Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat Wertsteigerungen erfassen darf.
Ohne belastbare Bewertung schätzt das Finanzamt. Bei GmbH-Anteilen dauert eine ordentliche Wertermittlung Wochen – plane sie vor dem Umzugstermin ein.
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Wegzug steuerlich vorbereiten
5 Punkte · § 6 AStG, § 19 InvStG, DBA- 1. Beteiligungen erfassenKapitalgesellschaften und Fonds.
- 2. Fristen prüfenSieben von zwölf Jahren Steuerpflicht.
- 3. Bewertung einholenWert zum Wegzugszeitpunkt.
- 4. Stundung beantragenRaten und Sicherheiten klären.
- 5. DBA prüfenZuweisung der Wertsteigerung im Zielstaat.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann greift die Wegzugsteuer?
Bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn die zeitlichen und beteiligungsbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind ETF-Sparplaner betroffen?
Regelmäßig nicht. § 19 InvStG greift erst ab bestimmten Beteiligungs- oder Wertgrenzen.
Kann die Steuer entfallen?
Bei Rückkehr innerhalb der gesetzlichen Fristen kann sie rückwirkend entfallen.
Gibt es Ratenzahlung?
Ja, eine Stundung in Raten ist möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 20. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

