SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Steuerticker · Verbraucher§ 35a Abs. 2 EStG20 Prozentmax. 4.000 Euro

Schneeräumen jenseits der Grenze

Räum- und Streudienste auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus gehören zum Haushalt – die Steuerermäßigung greift.

Entscheidend ist der räumliche Zusammenhang mit dem Haushalt – nicht das Eigentum am Grundstück.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerermäßigung, maximal 4.000 Euro im Jahr. Dazu zählt der Winterdienst – auch auf dem öffentlichen Gehweg entlang des Grundstücks, weil die Räumpflicht auf die Anlieger übertragen ist. Voraussetzung bleiben eine Rechnung und die unbare Zahlung. Mieter können ihren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.

Wie weit der Haushalt reicht

Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional zu verstehen: Erfasst sind Leistungen, die dem Haushalt dienen und in unmittelbarem Zusammenhang mit ihm stehen. Beim Winterdienst folgt das aus der gemeindlichen Räum- und Streupflicht, die die Anlieger trifft.

Abzugrenzen sind Leistungen, die auf öffentlichem Grund ohne Anliegerpflicht erbracht werden – etwa Arbeiten an der Straße selbst. Sie bleiben außen vor.

So setzt du es an

Begünstigt sind nur Arbeitskosten samt Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer, nicht das Material – Streugut also nicht. Die Rechnung sollte die Anteile getrennt ausweisen; andernfalls schätzt das Finanzamt nicht, sondern versagt den Abzug häufig ganz.

  • 1. Rechnung prüfen: Arbeitskosten getrennt ausgewiesen?
  • 2. Unbar zahlen: Überweisung, keine Barzahlung
  • 3. Höchstbetrag im Blick: 20 Prozent von maximal 20.000 Euro Aufwand
  • 4. Nebenkosten nutzen: Mieteranteil aus der Abrechnung übernehmen

Was du jetzt tun kannst

Vor der Wintersaison lohnt der Blick in den Vertrag mit dem Dienstleister: Wird pauschal abgerechnet, sollte die Rechnung dennoch Arbeits- und Materialanteil trennen. Ein kurzer Hinweis an den Anbieter genügt meist.

Mieter sollten in der Nebenkostenabrechnung nach der Position „haushaltsnahe Dienstleistungen“ suchen – viele Verwalter weisen sie inzwischen gesondert aus.

Höchstbetrag gilt haushaltsbezogen

Die 4.000 Euro stehen je Haushalt einmal zur Verfügung – nicht je Person. Bei Ehepaaren ist der Betrag also nicht zu verdoppeln.


Deine Checkliste: Winterdienst absetzen

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Winterdienst absetzen

5 Punkte · § 35a Abs. 2 EStG
  • 1. Vertrag prüfenWer räumt, in welchem Umfang, zu welchem Preis?
  • 2. Rechnung anfordernArbeitskosten und Material getrennt.
  • 3. Unbar zahlenÜberweisung mit Belegnachweis.
  • 4. Nebenkostenabrechnung sichtenAnteil für Mieter herausziehen.
  • 5. Höchstbetrag beachten4.000 Euro je Haushalt und Jahr.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das auch für Mieter?

Ja. Mieter können ihren Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn diese die Kosten gesondert ausweist.

Ist das Streugut abziehbar?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten bleiben unberücksichtigt.

Was gilt für die Fahrbahn?

Arbeiten auf der Straße selbst sind nicht begünstigt, weil dort keine Anliegerpflicht besteht. Erfasst ist der Gehweg entlang des Grundstücks.

Wie hoch ist die Ermäßigung?

20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr – abgezogen direkt von der Steuer, nicht vom Einkommen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 4. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 35a EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen. Gesetze im Internet.
  2. Bundesfinanzhof – Rechtsprechung zu § 35a EStG. Zur räumlich-funktionalen Auslegung des Haushalts.
  3. BMF – Anwendungsschreiben zu § 35a EStG. Verwaltungsauffassung mit Leistungskatalog.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Haushaltsnahe Kosten voll nutzen?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Vor der Wintersaison

Was kannst du ansetzen?

Nenne Leistung und Rechnungsbetrag – wir erklären, wann und in welcher Höhe § 35a greift.

Link kopiert