Entscheidend ist der räumliche Zusammenhang mit dem Haushalt – nicht das Eigentum am Grundstück.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerermäßigung, maximal 4.000 Euro im Jahr. Dazu zählt der Winterdienst – auch auf dem öffentlichen Gehweg entlang des Grundstücks, weil die Räumpflicht auf die Anlieger übertragen ist. Voraussetzung bleiben eine Rechnung und die unbare Zahlung. Mieter können ihren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Wie weit der Haushalt reicht
Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional zu verstehen: Erfasst sind Leistungen, die dem Haushalt dienen und in unmittelbarem Zusammenhang mit ihm stehen. Beim Winterdienst folgt das aus der gemeindlichen Räum- und Streupflicht, die die Anlieger trifft.
Abzugrenzen sind Leistungen, die auf öffentlichem Grund ohne Anliegerpflicht erbracht werden – etwa Arbeiten an der Straße selbst. Sie bleiben außen vor.
So setzt du es an
Begünstigt sind nur Arbeitskosten samt Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer, nicht das Material – Streugut also nicht. Die Rechnung sollte die Anteile getrennt ausweisen; andernfalls schätzt das Finanzamt nicht, sondern versagt den Abzug häufig ganz.
- 1. Rechnung prüfen: Arbeitskosten getrennt ausgewiesen?
- 2. Unbar zahlen: Überweisung, keine Barzahlung
- 3. Höchstbetrag im Blick: 20 Prozent von maximal 20.000 Euro Aufwand
- 4. Nebenkosten nutzen: Mieteranteil aus der Abrechnung übernehmen
Was du jetzt tun kannst
Vor der Wintersaison lohnt der Blick in den Vertrag mit dem Dienstleister: Wird pauschal abgerechnet, sollte die Rechnung dennoch Arbeits- und Materialanteil trennen. Ein kurzer Hinweis an den Anbieter genügt meist.
Mieter sollten in der Nebenkostenabrechnung nach der Position „haushaltsnahe Dienstleistungen“ suchen – viele Verwalter weisen sie inzwischen gesondert aus.
Die 4.000 Euro stehen je Haushalt einmal zur Verfügung – nicht je Person. Bei Ehepaaren ist der Betrag also nicht zu verdoppeln.
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Winterdienst absetzen
5 Punkte · § 35a Abs. 2 EStG- 1. Vertrag prüfenWer räumt, in welchem Umfang, zu welchem Preis?
- 2. Rechnung anfordernArbeitskosten und Material getrennt.
- 3. Unbar zahlenÜberweisung mit Belegnachweis.
- 4. Nebenkostenabrechnung sichtenAnteil für Mieter herausziehen.
- 5. Höchstbetrag beachten4.000 Euro je Haushalt und Jahr.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Mieter können ihren Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn diese die Kosten gesondert ausweist.
Ist das Streugut abziehbar?
Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten bleiben unberücksichtigt.
Was gilt für die Fahrbahn?
Arbeiten auf der Straße selbst sind nicht begünstigt, weil dort keine Anliegerpflicht besteht. Erfasst ist der Gehweg entlang des Grundstücks.
Wie hoch ist die Ermäßigung?
20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr – abgezogen direkt von der Steuer, nicht vom Einkommen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 4. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

