Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist die neue, dauerhafte Kennung für alle wirtschaftlich Tätigen. Sie kommt automatisch – und wird die Steuernummer langfristig ersetzen.
Zuletzt fachlich geprüft am 10. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die W-IdNr. nach § 139c AO wird seit November 2024 stufenweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt – ohne Antrag und kostenfrei. Sie beginnt mit „DE“, gefolgt von neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (erste Tätigkeit: -00001). Wer am 1. November 2024 bereits eine USt-IdNr. hatte, nutzt diese Ziffernfolge als W-IdNr. Bis 31. Dezember 2026 ist die Angabe in den Steuererklärungsvordrucken freiwillig – bis dahin gilt weiter die Steuernummer.
Was die W-IdNr. ist – und was sie nicht ist
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ein bundeseinheitliches Ordnungsmerkmal für jede wirtschaftlich tätige Person oder Vereinigung. Rechtsgrundlage sind § 139a und § 139c AO. Anders als die Steuernummer hängt sie nicht am zuständigen Finanzamt: Sie bleibt bei Umzug, Namensänderung, Rechtsformwechsel im Bestand und sogar bei einer Unterbrechung der Tätigkeit dieselbe.
Die W-IdNr. tritt zunächst neben die bestehenden Nummern: Steuer-Identifikationsnummer (IdNr. für natürliche Personen), Steuernummer des Finanzamts und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben gültig. Perspektivisch soll die W-IdNr. die Steuernummer ablösen und zusätzlich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) im Unternehmensbasisdatenregister dienen.
Die Zuteilung erfolgt vollautomatisch. Wer noch keine Mitteilung erhalten hat, hat dadurch keine Nachteile – die Angabe der W-IdNr. in Steuervordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.
Aufbau: DE + 9 Ziffern + Unterscheidungsmerkmal
Die Nummer ist aufgebaut wie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit. Beispiel: DE123456789-00001. Wer mehrere Betriebe führt, erhält für den zweiten Betrieb -00002, für den dritten -00003 und so weiter.
| Nummer | Wofür sie steht |
|---|---|
| IdNr. (Steuer-ID) | 11 Ziffern, für dich als natürliche Person – lebenslang |
| Steuernummer | Ordnungsmerkmal des zuständigen Finanzamts – ändert sich bei Umzug |
| USt-IdNr. | Für innergemeinschaftliche Umsätze im EU-Binnenmarkt |
| W-IdNr. | DE + 9 Ziffern + 5-stelliges Merkmal – je wirtschaftliche Tätigkeit |
Die Vergabestufen
Das BZSt geht in Stufen vor. In der ersten Stufe erhielten alle, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, ihre Nummer mit dem Merkmal -00001. Wer am 1. November 2024 schon eine USt-IdNr. besaß, verwendet deren Ziffernfolge weiter.
| Zeitraum | Was passiert |
|---|---|
| seit 01.11.2024 | Stufe 1: Umsatzsteuerpflichtige und Kleinunternehmer |
| ab Q4 2026 | Stufe 2: übrige wirtschaftlich Tätige, die unter einer Steuernummer geführt werden |
| bis 31.12.2026 | Angabe in elektronischen Erklärungsvordrucken bleibt optional |
| ab Q4 2027 | weitere Unterscheidungsmerkmale (-00002, -00003 …) für mehrere Tätigkeiten |
Bei Neugründungen läuft die Zuteilung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER mit – ein separater Antrag ist nicht vorgesehen.
Wo du deine Nummer findest
Mitgeteilt wird die W-IdNr. auf zwei Wegen: elektronisch über dein ELSTER-Benutzerkonto (Posteingang) oder im Wege der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des BZSt. Aus Datenschutzgründen erfolgt keine Mitteilung per E-Mail oder Telefon – entsprechende Anfragen sind ein typisches Betrugsmuster.
Weder BZSt noch Finanzamt fragen per E-Mail nach Bankdaten oder ELSTER-Zugängen, um eine W-IdNr. „freizuschalten“. Prüfe Absender und Links, bevor du reagierst.
Wo die Nummer künftig hin muss
Solange die Vergabe läuft, reicht in Steuererklärungen und auf Rechnungen die gewohnte Steuernummer. Zwei Punkte solltest du dennoch jetzt erledigen: Die Nummer in die Stammdaten deiner Buchhaltungs- und Rechnungssoftware eintragen und prüfen, ob dein Impressum aktuell ist – dort ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben, soweit sie vorhanden ist und keine USt-IdNr. besteht.
Auch bei Förder- und Beihilfeanträgen sowie im Datenaustausch zwischen Behörden gewinnt die Nummer an Bedeutung. Wer sie kennt und hinterlegt hat, vermeidet spätere Rückfragen.
Zuordnung der Merkmale
Bis die zusätzlichen Unterscheidungsmerkmale vergeben werden, führst du beide Tätigkeiten wie bisher unter deiner Steuernummer.
Deine Checkliste: W-IdNr. sauber einführen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Deine Checkliste: W-IdNr. sauber einführen
8 Punkte- ELSTER-Postfach prüfenWurde dir die W-IdNr. schon mitgeteilt?
- Nummer dokumentierenIn Stammdatenblatt und Buchhaltung hinterlegen.
- Software aktualisierenFeld für die W-IdNr. in Rechnungs- und Steuersoftware füllen.
- Impressum prüfenW-IdNr. angeben, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist.
- Mehrere Betriebe erfassenZuordnung der Unterscheidungsmerkmale vorbereiten.
- Steuerberater informierenNummer an die Kanzlei übermitteln.
- Phishing-SchutzKeine Zugangsdaten auf E-Mail-Anfragen herausgeben.
- Fristen im BlickAb 2027 ist mit verpflichtender Angabe zu rechnen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer beantragen?
Nein. Die Zuteilung erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Ersetzt die W-IdNr. meine Steuernummer?
Noch nicht. Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. bleiben zunächst parallel in Gebrauch. Die Steuernummer soll nach einer Übergangsphase durch die W-IdNr. abgelöst werden.
Wie erfahre ich meine Nummer?
Über das ELSTER-Benutzerkonto oder per öffentlicher Bekanntmachung auf der Website des BZSt. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon erfolgt nicht.
Was bedeutet das Merkmal -00001?
Es kennzeichnet die erste wirtschaftliche Tätigkeit. Für weitere Betriebe folgen -00002, -00003 usw.
Muss die W-IdNr. auf Rechnungen stehen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe auf Rechnungen besteht derzeit nicht. Für das Impressum gilt: Die Nummer ist anzugeben, soweit sie vorhanden ist.
Was gilt für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG gehörten zur ersten Vergabestufe und haben ihre W-IdNr. in vielen Fällen bereits erhalten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 10. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


