SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Senioren & Rentner§ 35a EStG§ 33 EStG2026

Altersgerechter Umbau: absetzbar machen

Treppenlift, bodengleiche Dusche, breitere Türen: Wer die eigenen vier Wände altersgerecht umbaut, kann einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Ob über die Handwerker-Ermäßigung oder als außergewöhnliche Belastung – das entscheidet über die Höhe.

Altersgerechter Umbau im WohnhausZwei Wege: die Handwerker-Ermäßigung nach § 35a oder der Abzug als außergewöhnliche Belastung.

Barrierereduzierende Umbauten lassen sich auf zwei Wegen absetzen: als haushaltsnahe Handwerkerleistung nach § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €) oder – bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG mit oft deutlich höherem Volumen.

Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für den altersgerechten Umbau gibt es zwei Abzugswege: § 35a EStG zieht 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) direkt von der Steuer ab – ohne Nachweis der Notwendigkeit. Ist der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt zwangsläufig, kommt der Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) in Betracht, der die gesamten Kosten (abzgl. zumutbarer Belastung) erfasst. Zuschüsse (z. B. Pflegekasse, KfW) mindern den abziehbaren Betrag.

Zwei Wege – ein Ziel

Typische Maßnahmen sind der Treppenlift, die bodengleiche Dusche, das Verbreitern von Türen, Rampen, Haltegriffe und ein Wohnungs-Notruf. Für jede Maßnahme prüfst du: Läuft sie über die Handwerker-Ermäßigung (§ 35a) oder – wegen medizinischer Notwendigkeit – als außergewöhnliche Belastung (§ 33)?

Weg 1: Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit kannst du 20 % der Arbeitskosten (Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material) direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: Die Arbeiten finden im eigenen Haushalt statt und du zahlst per Überweisung gegen Rechnung – keine Barzahlung.

Arbeitskosten separat ausweisen lassen

Bitte den Handwerksbetrieb, Lohn- und Materialkosten in der Rechnung getrennt auszuweisen. Nur der Arbeitsanteil ist über § 35a begünstigt.

Weg 2: außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

Ist der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt zwangsläufig, sind die gesamten Kosten außergewöhnliche Belastungen – abzüglich der zumutbaren Belastung. Der BFH erkennt an, dass bei zwangsläufigen Baumaßnahmen der sonst übliche Einwand des Gegenwerts (die Immobilie wird ja wertvoller) zurücktritt. Da der volle Betrag ansatzfähig ist, ist dieser Weg bei teuren Maßnahmen wie einem Treppenlift meist günstiger als § 35a.

Nachweis: Attest vor Baubeginn

Für den Abzug als agB verlangt die Finanzverwaltung einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Am sichersten ist ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Ein anerkannter Pflegegrad oder ein Behindertenausweis stützt die Zwangsläufigkeit zusätzlich.

Reihenfolge beachten

Hole den Nachweis vor dem Umbau ein. Ein erst nachträglich erstelltes Attest erkennt das Finanzamt für den agB-Abzug oft nicht an.

Zuschüsse mindern den Abzug

Erhältst du einen Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 € je Maßnahme für Wohnumfeldverbesserungen) oder einen KfW-Zuschuss, mindert dieser den steuerlich abziehbaren Betrag. Über § 35a sind zudem nur privat getragene, unbezuschusste Arbeitskosten begünstigt.

Rechenbeispiel · Treppenlift, behinderungsbedingt

Treppenlift 18.000 €, Einkünfte 30.000 €

Kosten Treppenlift (mit Attest)18.000 €
abzgl. Zuschuss Pflegekasse− 4.180 €
abzgl. zumutbare Belastung (6 %)− 1.800 €
abziehbare agB12.020 €

Über § 35a wären nur 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) abziehbar – der agB-Weg ist hier klar günstiger.


Deine Checkliste

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Umbau steuerlich planen

7 Punkte · § 35a / § 33 EStG
  • Maßnahmen aufgelistetTreppenlift, Dusche, Türen, Rampen.
  • Attest vor Baubeginn geholtAmtsarzt/MD für den agB-Weg.
  • Rechnungen mit ArbeitsanteilLohn- und Materialkosten getrennt.
  • Per Überweisung gezahltKeine Barzahlung bei § 35a.
  • Zuschüsse dokumentiertPflegekasse, KfW gegenrechnen.
  • Günstiger-Weg gewählt§ 33 bei teuren Maßnahmen.
  • Pflegegrad/Ausweis beigelegtStützt die Zwangsläufigkeit.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen Treppenlift von der Steuer absetzen?

Ja. Bei krankheits- oder behinderungsbedingter Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (voller Betrag abzgl. zumutbarer Belastung). Ohne Notwendigkeitsnachweis bleibt die Handwerker-Ermäßigung nach § 35a (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €).

Brauche ich ein Attest?

Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung sollte die medizinische Notwendigkeit vor Baubeginn nachgewiesen werden – idealerweise durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Ein Pflegegrad stützt die Zwangsläufigkeit.

Was ist günstiger – § 35a oder § 33?

Bei teuren Maßnahmen wie einem Treppenlift meist § 33, weil der volle Betrag zählt. § 35a ist auf 1.200 € Steuerermäßigung gedeckelt und erfasst nur die Arbeitskosten.

Mindern Zuschüsse den Abzug?

Ja. Zuschüsse der Pflegekasse (bis 4.180 € je Maßnahme) oder der KfW werden vom absetzbaren Betrag abgezogen. Nur der selbst getragene Anteil ist steuerlich wirksam.

Zählt auch das Material?

Bei § 35a nur die Arbeitskosten (Lohn, Fahrt, Maschinen), nicht das Material. Beim Abzug als außergewöhnliche Belastung zählen dagegen die gesamten notwendigen Aufwendungen inklusive Material.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.

  1. § 35a EStG – Haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
  3. KfW – Altersgerecht Umbauen (Zuschuss/Förderung). Kreditanstalt für Wiederaufbau.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zu deinem Umbau?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Im Ruhestand

Welcher Abzugsweg passt zu deinem Umbau?

Der KI-Assistent ordnet deine Maßnahmen § 35a oder § 33 zu und zeigt, welche Nachweise du brauchst.

Link kopiert