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Steuerticker · AltersvorsorgeReferentenentwurf§ 10a EStGgeplant ab 2027

Vorsorge ohne Garantiezwang

Der Entwurf öffnet die geförderte Altersvorsorge für Depots ohne Beitragsgarantie – mit Zulagen und nachgelagerter Besteuerung.

Der Kern der Reform ist der Verzicht auf die Beitragsgarantie – dafür mehr Ertragschance und mehr Risiko.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge sieht ein Altersvorsorgedepot vor: freie Anlage in Fonds und ETFs, staatliche Zulagen statt Garantieverzinsung, Steuerfreiheit in der Ansparphase und nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen. Bestehende Riester-Verträge sollen fortgeführt oder übertragen werden können. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; Zulagenhöhe und Übergangsregeln können sich im Verfahren ändern.

Was der Entwurf vorsieht

Vorgesehen sind ein Depot bei einem zugelassenen Anbieter, eine prozentuale Zulage auf eigene Beiträge und ein Höchstbetrag für die geförderten Einzahlungen. Die Beitragsgarantie entfällt – dafür sind risikoreichere und potenziell ertragsstärkere Anlagen möglich.

Die Auszahlungsphase soll flexibler werden: neben der Verrentung auch Auszahlpläne. Die Leistungen sind dann in der Rentenphase voll steuerpflichtig, dafür bleibt die Ansparphase steuerfrei.

Was das für Sparer heißt

Ohne Garantie steigt die erwartete Rendite, aber auch das Risiko am Ende der Laufzeit. Wer nur wenige Jahre bis zur Rente hat, profitiert weniger von der Aktienquote. Für junge Sparer wirkt der Zinseszins über Jahrzehnte deutlich stärker.

  • 1. Bestandsvertrag bewerten: Garantiezins, Kosten, Rückkaufwert
  • 2. Zeithorizont prüfen: je länger, desto tragfähiger die Aktienquote
  • 3. Förderung rechnen: Zulagen und Sonderausgabenabzug im Vergleich
  • 4. Verfahren abwarten: Werte im Entwurf sind nicht endgültig

Was du jetzt tun kannst

Keine vorschnelle Kündigung: Bestehende Riester-Verträge können Vorteile haben, die ein Depot nicht bietet – etwa eine hohe Garantieverzinsung aus Altbeständen. Eine Kündigung führt zudem zur Rückforderung der Zulagen.

Sinnvoll ist jetzt eine Bestandsaufnahme: Vertragsunterlagen, garantierte Leistungen, Kostenquote und Rentenfaktor zusammenstellen. Damit lässt sich später sauber vergleichen, sobald das Gesetz steht.

Nichts entscheiden, was sich nicht zurückholen lässt

Solange der Entwurf im Verfahren ist, sind Zulagenhöhe und Übertragungsregeln offen. Kündigungen von Altverträgen sind in der Regel nicht rückgängig zu machen.


Deine Checkliste: Vorsorge vorbereiten

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Vorsorge vorbereiten

5 Punkte · § 10a EStG, Abschnitt XI EStG
  • 1. Bestandsverträge sichtenGarantien, Kosten, Rentenfaktor notieren.
  • 2. Zulagen prüfenWerden aktuelle Zulagen voll ausgeschöpft?
  • 3. Zeithorizont festlegenJahre bis zum geplanten Rentenbeginn.
  • 4. Risikotragfähigkeit klärenWie viel Schwankung ist tragbar?
  • 5. Gesetzgebung verfolgenErst nach Verkündung umschichten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird Riester abgeschafft?

Der Entwurf sieht keine Abschaffung bestehender Verträge vor. Sie sollen fortgeführt oder in das neue Depot übertragen werden können.

Wann kommt die Reform?

Ein verbindlicher Termin steht nicht fest. Der Entwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen; frühestens 2027 ist realistisch.

Sind die Auszahlungen steuerfrei?

Nein. Die Ansparphase bleibt steuerfrei, die Auszahlungen sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig – wie bei der bisherigen Förderung.

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nicht ohne Vergleich. Eine Kündigung löst die Rückforderung der Zulagen aus; Altverträge mit hoher Garantie können weiterhin vorteilhaft sein.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge. Gesetze im Internet.
  2. BMF – Reform der privaten Altersvorsorge. Referentenentwurf, Stand September 2026.
  3. Deutscher Bundestag – Dokumente. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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