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Musterschreiben-Konfigurator · Ausbildung & Studium

Kindergeld über 18: Nachweis und Antrag

Nach dem 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder fehlender Ausbildungsplatz nachgewiesen sind. Der Konfigurator erstellt Ihren Antrag mit passender Begründung.

§ 32 Abs. 4 EStG bis zum 25. Geburtstag 6 Monate Rückwirkung

Kindergeld-Konfigurator

Tragen Sie Angaben zum Kind und den Anspruchsgrund ein – rechts entsteht ein Antrag an die Familienkasse mit Begründung und Nachweisliste.

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Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Wann der Anspruch fortbesteht

Nach § 32 Abs. 4 EStG besteht Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, eine Ausbildung mangels Platz nicht beginnen kann oder ein freiwilliges Jahr im Sinne des Gesetzes absolviert.

  • Eigenes Einkommen des Kindes ist unschädlich – die frühere Einkommensgrenze ist entfallen;
  • nach abgeschlossener Erstausbildung ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich;
  • unschädlich bleiben Ausbildungsdienstverhältnisse und Minijobs;
  • Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Nachweise und Fristen

  1. Antrag unverzüglich stellen – die Rückwirkung ist auf sechs Monate begrenzt.
  2. Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag mit Zeitraum beifügen.
  3. Bei Übergangszeit beide Abschnitte belegen und die Vier-Monats-Grenze darlegen.
  4. Bei fehlendem Ausbildungsplatz Bewerbungen und Absagen beifügen.
  5. Nach Erstausbildung den Umfang der Erwerbstätigkeit nachweisen – Arbeitsvertrag mit Wochenstunden.
  6. Änderungen unverzüglich melden; sonst droht Rückforderung nach § 37 Abs. 2 AO.
Sechs Monate Rückwirkung

Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat ausgezahlt. Bei Ausbildungsbeginn, Wechsel oder Wiederaufnahme sollte der Antrag daher sofort gestellt werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Bis wann gibt es Kindergeld?

Bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, keinen Ausbildungsplatz erhält oder ein anerkanntes freiwilliges Jahr absolviert (§ 32 Abs. 4 EStG).

Schadet das Einkommen meines Kindes?

Nein, eine Einkommensgrenze gibt es nicht mehr. Schädlich ist allein eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nach abgeschlossener Erstausbildung; Ausbildungsdienstverhältnisse und Minijobs bleiben unschädlich.

Was ist eine Übergangszeit?

Ein Zeitraum von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Anspruch für die betroffenen Monate.

Wie weit rückwirkend wird gezahlt?

Nur für sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG). Frühere Monate sind auch bei bestehendem Anspruch verloren – der Antrag sollte daher ohne Verzögerung gestellt werden.

Was gilt bei einem freiwilligen Jahr?

Anerkannt sind unter anderem Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Europäischer Freiwilligendienst im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG. Ein reiner Auslandsaufenthalt ohne anerkannten Träger genügt nicht.

Was passiert bei einer Rückforderung?

Die Familienkasse hebt die Festsetzung auf und fordert das Kindergeld nach § 37 Abs. 2 AO zurück. Gegen den Bescheid ist der Einspruch binnen eines Monats möglich; bei Zahlungsschwierigkeiten kommt eine Ratenzahlung über § 222 AO in Betracht.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand: 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze und amtliche Informationen.

  1. § 32 Abs. 4 EStG – Kinder in Ausbildung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 70 EStG – Festsetzung des Kindergeldes. Gesetze im Internet.
  3. § 37 AO – Erstattungsanspruch. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie einen Steuerberater, Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht) oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.

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