Aussonderung durchsetzen
Gehört ein Gegenstand nicht dem Schuldner – etwa bei Eigentumsvorbehalt oder Leasing –, kann der Berechtigte ihn aus der Masse aussondern (§ 47 InsO). Der Konfigurator baut das Herausgabeverlangen an den Insolvenzverwalter.
Aussonderungs-Konfigurator
Die Aussonderung setzt voraus, dass der Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, weil ein dingliches oder persönliches Recht (Eigentum, einfacher Eigentumsvorbehalt, Leasing) besteht. Beachten Sie: Bei noch nicht erfülltem Kaufvertrag hat der Verwalter ein Wahlrecht (§ 103 InsO).
Belegen Sie Ihr Recht (Rechnung mit EV-Klausel, Leasingvertrag) – ohne Nachweis wird der Verwalter die Herausgabe verweigern.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Aussonderung oder Absonderung?
Aussonderung (§ 47 InsO) bedeutet Herausgabe des fremden Gegenstands. Absonderung (§§ 49 ff. InsO) gibt nur vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös – etwa bei Sicherungsübereignung. Prüfen Sie mit dem Ratgeber Aus- & Absonderung, welches Recht Sie haben.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kann ich aussondern?
Wenn der Gegenstand nicht dem Schuldner gehört – etwa bei Fremdeigentum, einfachem Eigentumsvorbehalt oder Leasing. Beim verlängerten/erweiterten EV kann sich das Recht in ein Absonderungsrecht wandeln.
Was ist mit dem Wahlrecht des Verwalters?
Bei einem beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Kaufvertrag kann der Verwalter Erfüllung wählen (§ 103 InsO) und den Kaufpreis zahlen; dann bleibt die Ware in der Masse.
Muss ich Kostenbeiträge zahlen?
Bei echter Aussonderung nein. Kostenbeiträge (4 % Feststellung, i. d. R. 5 % Verwertung) fallen nur bei der Absonderung beweglicher Sachen an (§§ 170, 171 InsO).
Wie setze ich das Recht durch?
Zunächst per Aufforderung an den Verwalter, notfalls per Herausgabeklage. Bewahren Sie Belege und Sendenachweis auf.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG, AO, UStG, EStG, KStG). Verwiesen wird auf geltende Gesetze; ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieses Muster bzw. dieser Rechner ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall unbedingt einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht) bzw. Steuerberater hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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