In der Insolvenz zeigt sich der wahre Wert einer Sicherheit: Wer Eigentümer ist, sondert aus; wer nur ein Sicherungsrecht hält, sondert ab – und muss Kostenbeiträge an die Masse hinnehmen.
Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand 2026
Aussonderung (§ 47 InsO): Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, werden herausgegeben (z. B. einfacher Eigentumsvorbehalt, geleaste Sachen). Absonderung (§§ 49–51 InsO): aus dem Verwertungserlös eines Sicherungsguts wird der gesicherte Gläubiger vorrangig befriedigt (Sicherungsübereignung, Grundpfandrecht, Pfandrecht). Bei beweglichen Sachen verwertet meist der Verwalter und zieht Feststellungs- (4 %) und Verwertungskostenbeitrag (i. d. R. 5 %) ab (§§ 170, 171 InsO).
Aussonderung (§ 47 InsO)
- einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung,
- Leasing-/Mietgegenstände des Leasinggebers,
- Sachen im Fremdeigentum, treuhänderisch gehaltenes Vermögen.
Absonderung (§§ 49–51 InsO)
| Sicherungsmittel | Norm |
|---|---|
| unbewegliches Vermögen: Hypothek, Grundschuld | § 49 InsO |
| Pfandrecht an beweglichen Sachen/Rechten | § 50 InsO |
| Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung | § 51 InsO |
Verwertet der Verwalter bewegliches Sicherungsgut, behält die Masse einen Feststellungsbeitrag von 4 % und einen Verwertungskostenbeitrag von in der Regel 5 % zzgl. USt ein (§§ 170, 171 InsO). Der absonderungsberechtigte Gläubiger erhält also weniger als den vollen Erlös.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt (Weiterveräußerung mit Vorausabtretung der Kaufpreisforderung) wandelt sich das Aussonderungs- in ein Absonderungsrecht an der abgetretenen Forderung. Die Formulierung der Vorbehalts- und Abtretungsklauseln entscheidet über den Rang.
Rechtsprechung
Bei Kollision von Globalzession der Bank und verlängertem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten geht regelmäßig der Lieferant vor (Vertragsbruchlehre), sofern die Zession dies berücksichtigt.
An beweglichem Sicherungsgut, das der Verwalter in Besitz hat, steht ihm das Verwertungsrecht zu (§ 166 InsO); der Gläubiger kann die Herausgabe zur Selbstverwertung nicht verlangen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Aus- und Absonderung?
Aussonderung bedeutet Herausgabe des fremden Gegenstands (Eigentum). Absonderung bedeutet vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös eines Sicherungsguts – der Gegenstand bleibt zunächst in der Masse.
Bekomme ich als Sicherungseigentümer den vollen Erlös?
Nein. Bei Verwertung durch den Verwalter werden ein Feststellungsbeitrag (4 %) und ein Verwertungskostenbeitrag (i. d. R. 5 %) zzgl. USt zugunsten der Masse abgezogen.
Was gilt beim einfachen Eigentumsvorbehalt?
Der Lieferant kann die noch nicht bezahlte, in seinem Eigentum stehende Ware aussondern – vorausgesetzt, der Verwalter wählt nicht Erfüllung des Kaufvertrags nach § 103 InsO.
Wer verwertet das Sicherungsgut?
Bewegliche Sachen im Besitz des Verwalters verwertet dieser (§ 166 InsO). Grundpfandrechte werden über die Zwangsversteigerung/-verwaltung realisiert.
Wie melde ich ein Absonderungsrecht an?
Zusätzlich zur Forderungsanmeldung ist das Sicherungsrecht gegenüber dem Verwalter geltend zu machen und zu belegen; bei Ausfall wird der ungedeckte Rest zur Tabelle festgestellt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG). Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.


