Insolvenz-Selbstcheck – Antragspflicht prüfen
Zahlungsunfähig oder überschuldet? Der Selbstcheck ordnet Ihre Lage anhand der §§ 17, 19 InsO ein und zeigt per Ampel, ob und mit welcher Frist die Antragspflicht des § 15a InsO greift. Eine erste Orientierung – keine Rechtsberatung.
Selbstcheck-Konfigurator
Beantworten Sie die Fragen zur Liquidität und Vermögenslage – rechts erscheint sofort eine Einschätzung samt Frist und Handlungsempfehlung. Der Check ersetzt keine Prüfung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Grobe Orientierung nach §§ 15a, 17, 18, 19 InsO. Zahlungsunfähigkeit setzt i. d. R. eine Liquiditätslücke ≥ 10 % über drei Wochen voraus; Überschuldung erfordert zusätzlich eine negative Fortführungsprognose.
So liest sich die Ampel
- 🟢 Grün: kein akuter Insolvenzgrund – Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG beachten.
- 🟡 Gelb: drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – Sanierungsoptionen prüfen, noch keine Pflicht.
- 🔴 Rot: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) – Antragspflicht nach § 15a InsO.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab welcher Lücke bin ich zahlungsunfähig?
Nach der BGH-Rechtsprechung regelmäßig ab einer Liquiditätslücke von 10 % oder mehr, die sich nicht binnen etwa drei Wochen schließen lässt.
Ersetzt der Selbstcheck eine Beratung?
Nein. Er ist eine erste Orientierung. Die verbindliche Feststellung von Insolvenzgründen erfordert einen Finanzstatus, eine Fortführungsprognose und fachkundige Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen § 17 und § 19 InsO?
§ 17 InsO betrifft die Zahlungsunfähigkeit (Liquidität), § 19 InsO die Überschuldung (Vermögen vs. Schulden bei negativer Fortführungsprognose). Beide sind eigenständige Insolvenzgründe.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Bei Zahlungsunfähigkeit maximal drei Wochen, bei Überschuldung maximal sechs Wochen ab Eintritt (§ 15a InsO). Es sind Höchstfristen, keine Schonfristen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG, AO, UStG, EStG, KStG). Verwiesen wird auf geltende Gesetze; ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieses Muster bzw. dieser Rechner ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall unbedingt einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht) bzw. Steuerberater hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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