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Ratgeber · FamiliePauschbetragGdB2026

Behinderten-Pauschbetrag 2026: ohne Einzelnachweis absetzen

Statt jeden Beleg zu sammeln, kannst du mit dem Behinderten-Pauschbetrag einen festen Jahresbetrag ansetzen – gestaffelt nach dem Grad der Behinderung. Dazu kommen eine Fahrtkostenpauschale und Vorteile bei der Pflege.

Beratung zum Behinderten-PauschbetragEin fester Jahresbetrag nach Grad der Behinderung – ganz ohne das Sammeln einzelner Belege.

Der Behinderten-Pauschbetrag nimmt dir den Belegaufwand ab: Du setzt einen festen, vom Grad der Behinderung abhängigen Jahresbetrag an – und musst die typischen behinderungsbedingten Mehrkosten nicht einzeln nachweisen.

Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt und reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100); bei Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBl“ (hilflos/blind) beträgt er 7.400 €. Zusätzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 € oder 4.500 €. Der Pauschbetrag ist auf ein Kind übertragbar.

Die Höhe nach Grad der Behinderung

Seit der Reform gilt der Pauschbetrag bereits ab einem GdB von 20. Die Beträge im Überblick:

Behinderten-Pauschbetrag 2026
Grad der BehinderungPauschbetrag/Jahr
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €
Merkzeichen H, Bl, TBl7.400 €

Der Betrag wird als Jahresbetrag gewährt und nicht zeitanteilig gekürzt, wenn der GdB erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde – maßgeblich ist der höchste im Jahr gültige Grad.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Zusätzlich zum Pauschbetrag gibt es eine gesonderte Fahrtkostenpauschale, die behinderungsbedingte Fahrten pauschal abdeckt – ohne Einzelnachweis:

Fahrtkostenpauschale
VoraussetzungPauschale/Jahr
GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen „G“900 €
Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“4.500 €
Als außergewöhnliche Belastung

Die Fahrtkostenpauschale wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt und unterliegt der zumutbaren Belastung. Sie ersetzt den früheren Einzelnachweis behinderungsbedingter Fahrten.

Was zusätzlich absetzbar bleibt

Mit dem Pauschbetrag sind die laufenden, typischen Mehrkosten abgegolten (z. B. erhöhter Wäsche- und Pflegebedarf). Außergewöhnliche, einmalige Kosten kannst du dennoch zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen:

  • Krankheitskosten im Einzelfall (Operationen, Kuren, Heilbehandlungen);
  • behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto;
  • Kosten für eine Pflegekraft oder Heimunterbringung;
  • Hilfsmittel, soweit nicht schon durch die Pauschale abgedeckt.
Redaktions-Tipp

Prüfe jedes Jahr, ob deine tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag übersteigen. Ist das der Fall, kann statt der Pauschale der Einzelnachweis (als außergewöhnliche Belastung) günstiger sein.

Übertragung auf Eltern & Beantragung

Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst, kannst du ihn auf dich übertragen lassen, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt. Nachgewiesen wird der GdB durch den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.

Rechenbeispiel · GdB 50

Pauschbetrag ansetzen

Behinderten-Pauschbetrag (GdB 50)1.140 €
zusätzlich Fahrtkostenpauschale (falls Merkzeichen)ggf. 900 €
Wirkung: mindert das zu versteuernde Einkommen1.140 € +

Der Pauschbetrag wird direkt vom Einkommen abgezogen; die Fahrtkostenpauschale unterliegt der zumutbaren Belastung.

Beratung zum Nachteilsausgleich

„Der Pauschbetrag ist der einfachste Weg – wer höhere Kosten hat, rechnet zusätzlich mit dem Einzelnachweis.“

– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 33b EStG

Die häufigsten Fehler

  1. Pauschbetrag erst ab GdB 50 annehmen. Er gilt bereits ab GdB 20.
  2. Fahrtkostenpauschale übersehen. Sie kommt zusätzlich in Betracht.
  3. Einmalige Kosten nicht ansetzen. Außergewöhnliche Kosten sind neben der Pauschale abziehbar.
  4. Übertragung auf Eltern vergessen. Beim behinderten Kind oft vorteilhaft.
  5. Nachweis nicht bereithalten. Ausweis oder Feststellungsbescheid ist erforderlich.

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Pauschbetrag ansetzen

6 Punkte · § 33b EStG
  • GdB feststellen lassenAb GdB 20 gibt es den Pauschbetrag.
  • Merkzeichen prüfenH, Bl, TBl, aG, G beeinflussen die Höhe.
  • Passenden Pauschbetrag ansetzen384 € bis 7.400 €.
  • Fahrtkostenpauschale prüfen900 € oder 4.500 €.
  • Einmalige Kosten separatUmbau, OP, Hilfsmittel.
  • Nachweis bereithaltenAusweis oder Feststellungsbescheid.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem GdB gibt es den Pauschbetrag?

Seit der Reform bereits ab einem Grad der Behinderung von 20. Er reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100).

Wie hoch ist der Pauschbetrag bei Merkzeichen H oder Bl?

Bei den Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „TBl“ (taubblind) beträgt der Pauschbetrag 7.400 € im Jahr.

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Eine gesonderte Pauschale von 900 € (GdB ≥ 80 bzw. ≥ 70 mit „G“) oder 4.500 € (aG, Bl, TBl, H) für behinderungsbedingte Fahrten – als außergewöhnliche Belastung.

Kann ich zusätzlich Einzelkosten absetzen?

Ja. Außergewöhnliche, einmalige Kosten wie Umbauten, Operationen oder Hilfsmittel sind neben dem Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden?

Ja, wenn er einem Kind zusteht, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, und das Kind ihn nicht selbst nutzt.

Wie weise ich den GdB nach?

Durch den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Behinderten-Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale. Bundesministerium der Finanzen.
SteuerNest Redaktion
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