Der Behinderten-Pauschbetrag nimmt dir den Belegaufwand ab: Du setzt einen festen, vom Grad der Behinderung abhängigen Jahresbetrag an – und musst die typischen behinderungsbedingten Mehrkosten nicht einzeln nachweisen.
Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt und reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100); bei Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBl“ (hilflos/blind) beträgt er 7.400 €. Zusätzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 € oder 4.500 €. Der Pauschbetrag ist auf ein Kind übertragbar.
Die Höhe nach Grad der Behinderung
Seit der Reform gilt der Pauschbetrag bereits ab einem GdB von 20. Die Beträge im Überblick:
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag/Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 € |
| GdB 30 | 620 € |
| GdB 40 | 860 € |
| GdB 50 | 1.140 € |
| GdB 60 | 1.440 € |
| GdB 70 | 1.780 € |
| GdB 80 | 2.120 € |
| GdB 90 | 2.460 € |
| GdB 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl, TBl | 7.400 € |
Der Betrag wird als Jahresbetrag gewährt und nicht zeitanteilig gekürzt, wenn der GdB erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde – maßgeblich ist der höchste im Jahr gültige Grad.
Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Zusätzlich zum Pauschbetrag gibt es eine gesonderte Fahrtkostenpauschale, die behinderungsbedingte Fahrten pauschal abdeckt – ohne Einzelnachweis:
| Voraussetzung | Pauschale/Jahr |
|---|---|
| GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen „G“ | 900 € |
| Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ | 4.500 € |
Die Fahrtkostenpauschale wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt und unterliegt der zumutbaren Belastung. Sie ersetzt den früheren Einzelnachweis behinderungsbedingter Fahrten.
Was zusätzlich absetzbar bleibt
Mit dem Pauschbetrag sind die laufenden, typischen Mehrkosten abgegolten (z. B. erhöhter Wäsche- und Pflegebedarf). Außergewöhnliche, einmalige Kosten kannst du dennoch zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen:
- Krankheitskosten im Einzelfall (Operationen, Kuren, Heilbehandlungen);
- behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto;
- Kosten für eine Pflegekraft oder Heimunterbringung;
- Hilfsmittel, soweit nicht schon durch die Pauschale abgedeckt.
Prüfe jedes Jahr, ob deine tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag übersteigen. Ist das der Fall, kann statt der Pauschale der Einzelnachweis (als außergewöhnliche Belastung) günstiger sein.
Übertragung auf Eltern & Beantragung
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst, kannst du ihn auf dich übertragen lassen, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt. Nachgewiesen wird der GdB durch den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
Pauschbetrag ansetzen
Der Pauschbetrag wird direkt vom Einkommen abgezogen; die Fahrtkostenpauschale unterliegt der zumutbaren Belastung.

„Der Pauschbetrag ist der einfachste Weg – wer höhere Kosten hat, rechnet zusätzlich mit dem Einzelnachweis.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 33b EStG
Die häufigsten Fehler
- Pauschbetrag erst ab GdB 50 annehmen. Er gilt bereits ab GdB 20.
- Fahrtkostenpauschale übersehen. Sie kommt zusätzlich in Betracht.
- Einmalige Kosten nicht ansetzen. Außergewöhnliche Kosten sind neben der Pauschale abziehbar.
- Übertragung auf Eltern vergessen. Beim behinderten Kind oft vorteilhaft.
- Nachweis nicht bereithalten. Ausweis oder Feststellungsbescheid ist erforderlich.
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Pauschbetrag ansetzen
6 Punkte · § 33b EStG- GdB feststellen lassenAb GdB 20 gibt es den Pauschbetrag.
- Merkzeichen prüfenH, Bl, TBl, aG, G beeinflussen die Höhe.
- Passenden Pauschbetrag ansetzen384 € bis 7.400 €.
- Fahrtkostenpauschale prüfen900 € oder 4.500 €.
- Einmalige Kosten separatUmbau, OP, Hilfsmittel.
- Nachweis bereithaltenAusweis oder Feststellungsbescheid.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab welchem GdB gibt es den Pauschbetrag?
Seit der Reform bereits ab einem Grad der Behinderung von 20. Er reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100).
Wie hoch ist der Pauschbetrag bei Merkzeichen H oder Bl?
Bei den Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „TBl“ (taubblind) beträgt der Pauschbetrag 7.400 € im Jahr.
Was ist die Fahrtkostenpauschale?
Eine gesonderte Pauschale von 900 € (GdB ≥ 80 bzw. ≥ 70 mit „G“) oder 4.500 € (aG, Bl, TBl, H) für behinderungsbedingte Fahrten – als außergewöhnliche Belastung.
Kann ich zusätzlich Einzelkosten absetzen?
Ja. Außergewöhnliche, einmalige Kosten wie Umbauten, Operationen oder Hilfsmittel sind neben dem Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden?
Ja, wenn er einem Kind zusteht, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, und das Kind ihn nicht selbst nutzt.
Wie weise ich den GdB nach?
Durch den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

