Bei Elektro-Dienstwagen entscheidet eine einzige Zahl über die Höhe des geldwerten Vorteils: der Bruttolistenpreis.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Für Elektrofahrzeuge unterhalb der Preisgrenze gilt der Viertelansatz: Nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises gehen in die 1-Prozent-Rechnung ein. Über der Grenze bleibt der halbe Ansatz. Ein Entwurf sieht eine weitere Anhebung vor; maßgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt, nicht das Jahr der Nutzung. Für Bestandsfahrzeuge ändert sich dadurch nichts.
Wie der Viertelansatz funktioniert
Der geldwerte Vorteil für Privatfahrten beträgt monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises. Bei begünstigten Elektrofahrzeugen wird dieser Preis nur zu einem Viertel angesetzt, bei teureren Modellen zur Hälfte.
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu – ebenfalls auf der reduzierten Bemessungsgrundlage.
- 1. Unter der Grenze: Viertelansatz, also 0,25 Prozent effektiv
- 2. Über der Grenze: halber Ansatz, also 0,5 Prozent effektiv
- 3. Maßgeblich: Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer
- 4. Stichtag: Anschaffung, Erstzulassung oder Überlassung – Entwurf beachten
Alternative Fahrtenbuch
Wer wenig privat fährt, kommt mit dem Fahrtenbuch oft günstiger weg. Bei Elektrofahrzeugen werden die Abschreibung und die Leasingkosten dabei anteilig gekürzt.
Das Fahrtenbuch muss zeitnah, geschlossen und lückenlos geführt werden – elektronische Lösungen sind zulässig, wenn Änderungen dokumentiert werden.
Entscheidung im Betrieb
Bei der Fahrzeugauswahl lohnt der Blick auf die Grenze: Sonderausstattung kann ein Modell über die Schwelle heben und den Vorteil verdoppeln.
Für Arbeitgeber ist die Lohnabrechnung entscheidend: Fehlerhafte Bemessungsgrundlagen führen zur Haftung für Lohnsteuer.
Kostenloses oder verbilligtes Laden beim Arbeitgeber bleibt unter Voraussetzungen steuerfrei. Für die private Wallbox gibt es Pauschalen – hier lohnt eine klare Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
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Elektro-Dienstwagen kalkulieren
5 Punkte · § 6 EStG, § 8 EStG, § 3 Nr. 46 EStG- 1. Bruttolistenpreis feststellenInklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
- 2. Grenze abgleichenViertel- oder halber Ansatz – der Unterschied ist erheblich.
- 3. Stichtag prüfenWann wurde angeschafft oder überlassen?
- 4. Fahrtenbuch vergleichenPrivatanteil realistisch schätzen und gegenrechnen.
- 5. Ladestrom regelnWallbox, Ladekarte und Erstattung schriftlich vereinbaren.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die neue Grenze auch für mein Bestandsfahrzeug?
Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Überlassung. Für Bestandsfahrzeuge bleibt die bisherige Grenze.
Zählt der Kaufpreis oder der Listenpreis?
Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung – Rabatte spielen keine Rolle.
Was gilt bei Hybridfahrzeugen?
Für Plug-in-Hybride gelten eigene Voraussetzungen an Reichweite oder Emissionen; erfüllt das Fahrzeug sie nicht, bleibt es beim vollen Ansatz.
Ist Ladestrom steuerpflichtig?
Das Laden beim Arbeitgeber ist unter Voraussetzungen steuerfrei; für das Laden zu Hause gibt es Pauschalen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 7. September 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

