Erbschein beantragen
Für Grundbuch, Banken und Behörden braucht es oft einen Erbschein. Der Konfigurator erstellt den Antrag ans Nachlassgericht nach § 2353 BGB – mit Erbquote und Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung.
Erbschein-Konfigurator
Trage deine Angaben ein – unten entsteht der Antrag. Die eidesstattliche Versicherung ist beim Nachlassgericht oder Notar abzugeben; dieses Schreiben bereitet den Antrag vor.
Ein Erbschein ist oft entbehrlich, wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Wichtige Hinweise
- Der Erbschein weist die Erbenstellung nach – nötig oft für Grundbuchberichtigung und Banken.
- Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll ist der Erbschein häufig entbehrlich.
- Die eidesstattliche Versicherung ist zwingend beim Nachlassgericht oder Notar abzugeben.
- Es fallen Gerichtsgebühren nach dem Nachlasswert an (GNotKG).
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll akzeptieren Banken und Grundbuchamt dieses oft anstelle des Erbscheins.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gerichts- und ggf. Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG) und fallen zweimal an (Antrag + eidesstattliche Versicherung).
Wo beantrage ich ihn?
Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. In komplexen Fällen sollte fachkundige Beratung (Notar, Fachanwalt für Erbrecht) eingeholt werden.
Erbschein beantragen – Schritt für Schritt.
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