Die Gewerbesteuer trifft Gewerbebetriebe – doch ein Freibetrag und die Anrechnung auf die Einkommensteuer sorgen dafür, dass viele Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterm Strich kaum belastet werden.
Zuletzt fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbebetriebe schon. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Die Steuer ergibt sich aus Gewerbeertrag × 3,5 % (Messbetrag) × Hebesatz der Gemeinde. Über § 35 EStG wird das 3,8-Fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet – bis zu einem Hebesatz von rund 400 % bleibt oft keine echte Mehrbelastung.
Wer Gewerbesteuer zahlt
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbebetrieb. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) und Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind stets gewerbesteuerpflichtig und haben keinen Freibetrag.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dagegen ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag – erst darüber fällt Gewerbesteuer an.
So wird sie berechnet
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, Freibetrag abziehen, mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren.
Gewerbeertrag 60.000 €, Hebesatz 400 %
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet; hier vereinfacht dargestellt.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Damit die Gewerbesteuer Einzel- und Mitunternehmer nicht doppelt belastet, wird sie über § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet: Das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrags mindert die tarifliche Einkommensteuer (begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige ESt).
Messbetrag 1.242,50 €
Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus. Erst bei höheren Hebesätzen bleibt eine spürbare Restbelastung.
Die Anrechnung wirkt nur, soweit tatsächlich Einkommensteuer anfällt. Bei Verlusten oder sehr niedrigem Einkommen läuft der Anrechnungsbetrag ins Leere – die Gewerbesteuer bleibt dann als echte Belastung bestehen.
Der Hebesatz & die Standortwahl
Die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt jede Gemeinde selbst über ihren Hebesatz. Das Gesetz schreibt einen Mindesthebesatz von 200 % vor; in der Praxis reicht die Spanne von rund 250 % in kleinen Gemeinden bis über 500 % in Großstädten. Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewendet – er entscheidet, ob nach der Anrechnung eine Restbelastung bleibt.
| Hebesatz | Gewerbesteuer | nach Anrechnung (× 3,8) |
|---|---|---|
| 250 % | 3.106 € | vollständig ausgeglichen |
| 400 % | 4.970 € | ca. 249 € Restbelastung |
| 490 % | 6.088 € | ca. 1.367 € Restbelastung |
Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % neutralisiert die Anrechnung nach § 35 EStG die Gewerbesteuer bei Einzel- und Mitunternehmern nahezu vollständig. Erst darüber wird der Standort steuerlich spürbar.
Hinzurechnungen & Kürzungen
Der Gewerbeertrag ist nicht einfach der Gewinn. Er wird durch Hinzurechnungen erhöht und durch Kürzungen vermindert – die Gewerbesteuer soll die „objektive Ertragskraft“ des Betriebs erfassen.
- Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen: Ein Viertel der Summe aus Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten (Finanzierungsanteile) wird hinzugerechnet, soweit sie 200.000 € übersteigt (Freibetrag).
- Kürzung für Grundbesitz: 1,2 % des Einheitswerts betrieblicher Grundstücke mindern den Ertrag – zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit der Grundsteuer.
- Gewinnanteile aus Beteiligungen werden je nach Fall gekürzt oder hinzugerechnet.
GmbH vs. Einzelunternehmen
Die Rechtsform entscheidet mit über die Belastung:
| Rechtsform | Freibetrag | Anrechnung § 35 |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 € | ja |
| Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) | 24.500 € | ja (anteilig je Gesellschafter) |
| GmbH / UG | kein Freibetrag | nein |
Bei der GmbH ist die Gewerbesteuer eine echte, definitive Belastung – dafür entfällt beim Thesaurieren die persönliche Einkommensteuer. Freiberufler bleiben grundsätzlich außen vor; erst gewerbliche Nebentätigkeiten können die „Gewerblichkeit“ auslösen (Abfärbung).
Gewerbesteuererklärung & Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuererklärung gibst du elektronisch über ELSTER beim Finanzamt ab; dieses setzt den Messbetrag fest und teilt ihn der Gemeinde mit, die den Bescheid erlässt. Vorauszahlungen werden vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) fällig und an den erwarteten Ertrag angepasst.
Sinkt dein Gewinn unterjährig, beantrage eine Herabsetzung der Vorauszahlungen bei der Gemeinde – das schont sofort die Liquidität, statt auf die Erstattung im nächsten Jahr zu warten.

„Bei Einzel- und Mitunternehmern ist die Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz fast ein Durchlaufposten – die Anrechnung holt sie über die Einkommensteuer wieder herein.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 11, § 35 EStG / GewStG
Die häufigsten Fehler
- Freibetrag bei der GmbH erwarten. Den gibt es nur für Einzel- und Personenunternehmen.
- Anrechnung als „geschenkt“ ansehen. Sie wirkt nur, soweit Einkommensteuer anfällt.
- Hinzurechnungen übersehen. Zinsen und Mieten über dem Freibetrag erhöhen den Ertrag.
- Vorauszahlungen nicht anpassen. Bei Gewinneinbruch Herabsetzung beantragen.
- Abfärbung ignorieren. Gewerbliche Nebentätigkeit kann freiberufliche Einkünfte „anstecken“.
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Gewerbesteuer einordnen
7 Punkte · GewStG · § 35 EStG- Gewerbe oder Freiberuf?Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
- Rechtsform beachtetFreibetrag nur für Einzel-/Personengesellschaft.
- Gewerbeertrag ermitteltGewinn mit Hinzurechnungen/Kürzungen.
- Freibetrag 24.500 € abgezogenNur der Rest wird belastet.
- Hebesatz der Gemeinde geprüftEr bestimmt die Höhe.
- Anrechnung § 35 EStG bedacht3,8-Faches des Messbetrags.
- Vorauszahlungen eingeplantQuartalsweise ans Finanzamt/Gemeinde.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Alle Gewerbebetriebe. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Kapitalgesellschaften zahlen immer und ohne Freibetrag.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst darüber fällt Gewerbesteuer an.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gewerbeertrag minus Freibetrag, multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % (Messbetrag) und dem Hebesatz der Gemeinde.
Was bedeutet die Anrechnung nach § 35 EStG?
Das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis etwa 400 % Hebesatz wird die Gewerbesteuer dadurch nahezu ausgeglichen.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Selbständige mit freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 14. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.

