Physisches Gold ist kein Kapitalvermögen. Barren, Münzen, Uhren, Kunst und Oldtimer sind „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG. Es gibt weder Abgeltungsteuer noch Sparerpauschbetrag – stattdessen entscheidet die Haltedauer.
Innerhalb eines Jahres ist der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, danach vollständig steuerfrei. Verluste innerhalb der Frist lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Haltedauer über ein Jahr: Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Innerhalb eines Jahres: steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz, aber steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen unter der Freigrenze von 1.000 € bleiben. Ein Euro darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig.
Die Ein-Jahres-Frist – taggenau
Maßgeblich sind die Daten der schuldrechtlichen Verträge, also Kauf- und Verkaufsdatum, nicht Lieferung oder Zahlung. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet mit Ablauf des entsprechenden Tages im Folgejahr.
Kauf 20.03.2025, Verkauf 25.03.2026
Ein Verkauf am 15.03.2026 hätte den vollen Gewinn steuerpflichtig gemacht.
Freigrenze statt Freibetrag
Die 1.000 € sind eine Freigrenze: Bei 999 € Gewinn zahlst du nichts, bei 1.001 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei Ehepaaren gilt sie für jeden Partner einzeln – aber nur für dessen eigene Wirtschaftsgüter.
In die Freigrenze fließen alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres ein: Gold, Kryptowährungen, Sammlerstücke – nicht jedoch Immobilien mit eigener Zehn-Jahres-Frist.
Was unter § 23 EStG fällt – und was nicht
| Anlage | Behandlung |
|---|---|
| Goldbarren und -münzen (physisch) | § 23 EStG, 1 Jahr |
| Silber, Platin, Uhren, Kunst, Oldtimer | § 23 EStG, 1 Jahr |
| Kryptowährungen | § 23 EStG, 1 Jahr |
| Xetra-Gold und ähnliche Inhaberschuldverschreibungen mit Lieferanspruch | nach BFH wie physisches Gold: 1 Jahr |
| Gold-ETFs ohne Lieferanspruch, Zertifikate | Kapitalertrag, Abgeltungsteuer 25 % |
| Goldminen-Aktien | Kapitalertrag, Abgeltungsteuer 25 % |
Nachweise: das eigentliche Praxisproblem
Ohne Kaufbeleg kann das Finanzamt den Anschaffungszeitpunkt schätzen – zu deinen Ungunsten. Bewahre Kaufquittungen, Depotauszüge und Zahlungsnachweise mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf.
- Bei mehreren Käufen gilt für die Zuordnung die FIFO-Methode, sofern keine Einzelzuordnung möglich ist.
- Anschaffungsnebenkosten (Aufgeld, Versand, Lagerkosten) erhöhen die Anschaffungskosten und mindern den Gewinn.
- Verkaufskosten wie Händlerabschlag oder Auktionsprovision sind abziehbar.
§ 23-Rechner: steuerfrei oder steuerpflichtig?
Kaufdatum, Verkaufsdatum, Preise – der Rechner prüft die Frist, die Freigrenze und die Steuerlast.
Deine Checkliste vor dem Verkauf
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Gold & Sammlerstücke
6 Punkte · § 23 EStG- 1. Kaufdatum belegenQuittung oder Kontoauszug heraussuchen.
- 2. Jahresfrist prüfenTaggenau ab dem Tag nach dem Kauf.
- 3. Nebenkosten addierenAufgeld, Versand, Lagerung erhöhen die Anschaffungskosten.
- 4. Freigrenze im Blick behaltenAlle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammenrechnen.
- 5. Verkauf ggf. verschiebenWenige Tage können den ganzen Gewinn steuerfrei machen.
- 6. Anlage SO ausfüllenSteuerpflichtige Gewinne gehören in die Anlage Sonstige Einkünfte.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Verkauf von Gold nach einem Jahr wirklich komplett steuerfrei?
Ja. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist bleibt der Gewinn aus physischem Gold in voller Höhe steuerfrei – unabhängig von der Höhe.
Gilt die Freigrenze pro Verkauf?
Nein, pro Person und Kalenderjahr. Alle privaten Veräußerungsgewinne werden addiert; wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Wie werden Gold-ETCs behandelt?
Bei Papieren mit physischem Lieferanspruch hat der BFH die Behandlung wie physisches Gold bestätigt. Reine Zertifikate und ETFs ohne Lieferanspruch unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer.
Was ist mit Verlusten?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen derselben Art verrechenbar – im selben Jahr, per Rücktrag ins Vorjahr oder als Vortrag in Folgejahre.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


