Die Finanzverwaltung erwartet bei Kryptowerten eine Einzelaufzeichnung jeder Transaktion. Wer sie liefert, entscheidet selbst über Haltefristen und Gewinnhöhe – wer sie nicht liefert, bekommt geschätzt.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: 13. August 2026
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG: nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, davor steuerpflichtig, sobald die Gesamtgewinne die Freigrenze von 1.000 € übersteigen. Für die Zuordnung gilt regelmäßig FIFO je Wallet bzw. Adresse. Grundlage ist deine lückenlose Transaktionshistorie – fehlt sie, schätzt das Finanzamt nach § 162 AO, im Zweifel zu deinen Lasten.
Warum die Dokumentation entscheidet
Bei Aktien und Fonds erledigt die Depotbank die Steuer. Bei Kryptowerten gibt es keinen Steuerabzug an der Quelle: Du bist selbst für Ermittlung, Erklärung und Nachweis zuständig. Die Finanzverwaltung stützt sich dabei auf deine allgemeine Mitwirkungspflicht (§ 90 AO) und erwartet nachvollziehbare Aufzeichnungen über jede einzelne Transaktion.
Gleichzeitig steigt der Abgleichdruck: Über die europäische Meldepflicht für Kryptowerte melden Dienstleister Nutzerdaten und Transaktionsvolumina an die Steuerbehörden. Wer Daten in der Erklärung weglässt, riskiert Rückfragen mit Belegen, die dem Finanzamt bereits vorliegen.
Als Veräußerung gilt auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere, die Bezahlung mit Kryptowerten und die Einlösung gegen Waren. Jeder dieser Vorgänge braucht einen Euro-Gegenwert im Zeitpunkt der Transaktion.
FIFO je Wallet – so funktioniert es
Weil einzelne Coins nicht unterscheidbar sind, wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Einheiten auch zuerst veräußert werden (First in, First out). Die Betrachtung erfolgt grundsätzlich je Wallet bzw. je Adresse, nicht über alle Bestände hinweg – wer mehrere Wallets nutzt, rechnet also getrennt.
Zwei Käufe, ein Verkauf
Ohne Nachweis der Anschaffung von 2024 hätte das Finanzamt die junge Tranche unterstellen können – der Gewinn von 5.000 € wäre voll steuerpflichtig gewesen.
Welche Unterlagen das Finanzamt sehen will
- Vollständige Transaktionshistorie jeder Börse und jeder Wallet als CSV- oder API-Export – nicht nur Screenshots;
- Datum und Uhrzeit, Menge, Coin, Gegenwert in Euro und verwendeter Kurs samt Kursquelle;
- Ein- und Auszahlungen in Euro mit passenden Kontoauszügen als Brücke zur Fiat-Welt;
- Transfers zwischen eigenen Wallets – sie sind keine Veräußerung, müssen aber als solche erkennbar sein;
- Gebühren, weil sie Anschaffungskosten erhöhen bzw. den Veräußerungspreis mindern;
- Sonderfälle wie Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Airdrops, Hardforks und Mining – hier gilt eine eigene Einkunftslogik;
- Wallet-Adressen und ein kurzes Nutzungsprotokoll, damit die walletbezogene FIFO-Rechnung prüfbar bleibt.
Halte diese Unterlagen mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist vor; bei betrieblicher Tätigkeit gelten die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn Jahren.
Steuerreport-Tools richtig einsetzen
Spezialisierte Krypto-Steuertools rechnen FIFO automatisch, ziehen Kurse und erzeugen einen Report für die Anlage SO. Sie ersetzen aber nicht deine Kontrolle:
- Alle Quellen anbinden – jede Börse, jedes Wallet, auch inaktive Konten.
- Methode fixieren: FIFO und walletbezogene Betrachtung einstellen und über die Jahre beibehalten.
- Fehlerliste abarbeiten: „missing purchase history“ und negative Bestände sind die typischen Warnsignale.
- Eigene Transfers markieren, damit sie nicht als Verkauf zählen.
- Report archivieren – zusammen mit den Rohdaten, auf die er sich stützt.

„Bei Kryptowerten gewinnt nicht, wer die schönste Rechtsauffassung hat, sondern wer den vollständigsten Export vorlegen kann.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 23 EStG und § 90 AO
Wenn Nachweise fehlen: Schätzung
Lassen sich Anschaffungsdaten nicht mehr rekonstruieren – etwa nach einer Börsenschließung oder einem verlorenen Zugang –, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen. In der Praxis bedeutet das häufig: Haltefristen werden nicht anerkannt, Anschaffungskosten niedrig angesetzt. Sinnvoll ist dann eine eigene, plausible und dokumentierte Rekonstruktion aus Blockchain-Daten, E-Mail-Bestätigungen und Kontoauszügen – lieber mit einer nachvollziehbaren Herleitung als ohne Angaben.
Eintragen in die Steuererklärung
Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten gehören in die Anlage SO. Angegeben werden Summe der Gewinne und Verluste aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist. Verluste sind nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar – nicht mit Aktien- oder Zinserträgen –, dafür rück- und vortragsfähig. Erträge aus Staking, Lending oder Mining werden je nach Ausgestaltung als sonstige Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte erfasst.
Die häufigsten Fehler
- Tauschgeschäfte nicht erfassen. Coin gegen Coin ist eine Veräußerung.
- Wallets vergessen. Ein einziges fehlendes Konto kippt die FIFO-Kette.
- Eigene Transfers als Verkauf buchen. Führt zu Phantomgewinnen.
- Methode wechseln. FIFO gilt einheitlich und dauerhaft.
- Nur Screenshots aufbewahren. Das Finanzamt will maschinenlesbare Historien.
- Freigrenze als Freibetrag lesen. Über 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Deine Checkliste
Hak ab, was du erledigt hast – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Schritt für Schritt
7 Punkte · § 23 EStG, § 90 AO- 1. Alle Börsen- und Wallet-Exporte sichernCSV oder API, nicht Screenshot.
- 2. FIFO je Wallet einstellen und beibehaltenMethodenkonsistenz über die Jahre.
- 3. Eigene Transfers als solche markierenKeine Veräußerung, aber belegen.
- 4. Euro-Gegenwerte mit Kursquelle dokumentierenDatum, Uhrzeit, Kurs, Quelle.
- 5. Staking, Lending, Airdrops separat erfassenEigene Einkunftsart.
- 6. Report samt Rohdaten archivierenNachvollziehbarkeit für Rückfragen.
- 7. Anlage SO ausfüllen und Freigrenze prüfen1.000 € Freigrenze, kein Freibetrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt FIFO oder Durchschnittsmethode bei Krypto?
Für private Veräußerungsgeschäfte ist regelmäßig FIFO je Wallet bzw. Adresse maßgeblich. Eine einmal gewählte, zulässige Methode ist konsistent fortzuführen.
Ist der Tausch Bitcoin in Ethereum steuerpflichtig?
Ja. Der Tausch ist eine Veräußerung des abgegebenen Coins und eine Anschaffung des erhaltenen – mit neuer Jahresfrist.
Sind Transfers zwischen meinen eigenen Wallets steuerpflichtig?
Nein. Ein Transfer ohne Eigentümerwechsel ist keine Veräußerung, muss aber dokumentiert sein, damit die Haltefrist erhalten bleibt.
Was passiert, wenn ich keine Historie mehr habe?
Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Eine eigene, plausibel hergeleitete Rekonstruktion aus Blockchain- und Bankdaten verbessert deine Position deutlich.
Wie lange muss ich Krypto-Unterlagen aufbewahren?
Privat mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, bei betrieblicher Tätigkeit sechs bzw. zehn Jahre nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen.
Reicht der Report eines Steuertools als Nachweis?
Er ist eine gute Grundlage, aber das Finanzamt kann die zugrunde liegenden Transaktionsdaten verlangen. Bewahre Report und Rohdaten gemeinsam auf.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


